Sollten Sie mit Ihrem Vermieter in einem Zweifamilienhaus wohnen, so kann es unter Umständen sein, dass Sie eines Tages ohne Begründung Ihre Wohnungskündigung im Briefkasten vorfinden.
Der Deutsche Mieterbund informiert, dass Mieter, die zusammen mit ihrem Vermieter in einem Zweifamilienhaus wohnen, einen geringeren Kündigungsschutz haben. So steht dem Vermieter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, dass ihn befugt, den Mieter praktisch ohne Grund zu kündigen. Dies bedeutet, dass der Mieter, auch wenn er seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, es seitens des Vermieters kein Eigenbedarf besteht und auch keine „Verwertungskündigung“ existiert, durchaus seine Wohnung verlassen muss. Beruft sich der Vermieter auf dieses Sonderkündigungsrecht, so verlängert sich aber die Kündigungsfrist um drei Monate, so der Mieterbund.





