Der Deutsche Mieterbund in Berlin informiert, dass sich Vermieter um die Beseitigung von Wohnungsmängeln kümmern muss. Der Mieter kann die Schäden in seiner Wohnung erst nach einer unbeantworteten Mahnung selbst beheben lassen.
Laut DMB zählen notwendige Reparaturen in Wohnungen zu den grundsätzlichen Aufgaben des Vermieter. Meldet sich der Vermieter nicht auf eine Mahnung, oder geschieht die Reparatur nicht umgehend, hat der Mieter Anspruch auf Mietkürzung. Je nach Umfang und Auswirkung der Beeinträchtigung kann diese Kürzung bis zu 100 Prozent betragen.
Der Mieter hat außerdem das Recht, auf Mängelbeseitigung zu klagen, reagiert oder verweigert der Vermieter die notwendigen Ausbesserungen. Der Mieter kann nach einer nicht beantworteten Mahnung die Mängel selbst beseitigen lassen und dies dem Vermieter in Zahlung stellen.
Hat der Mieter den Mangel jedoch selbst verschuldet, oder es handelt sich um eine völlig belanglose und unerhebliche Beeinträchtigung, so ist eine Minderung ausgeschlossen.






Die Bagatellgrenze hängt auch oft den mietvertraglichen Regelungen ab. Gleichwohl muss natürlich ein Mieter ein Druckmittel haben.