Vermieter müssen eine Mieterhöhung gesetzlich auf Basis der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete begründen. Hierbei können als Grundlage Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder der aktuelle Mietspiegel dienen, darauf weist der Deutsche Mietbund in Berlin hin.
Laut DMB ist der Mietspiegel die einfachste und transparenteste Möglichkeit der Begründung. So gelten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die im Mietspiegel angegebenen Werte über die ortsübliche Miete als korrekt wiedergegeben und daher relevant. Somit stellt der Mietspiegel eine sinn- und wertvolle Zusatzhilfe für Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung inklusive Preisvergleich dar.
Das Forschungsinstitut F+B aus Hamburg attestiert dem Mietspiegel eine zunehmende Beliebtheit. Bereits jetzt hat jede dritte Gemeinde über 10.000 Einwohnern einen offiziellen Mietspiegel. Bei Großstädten ab 100.000 Einwohnern sind es 87 %, die eine Preisübersicht veröffentlichen.






Leider sind die Städte nicht verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Gerade im Süddeutschen Raum ist eine solche Kostenübersicht nicht gerade üblich, was zu unangenehmen Überraschungen führen kann.
Mietspiegel werden generell zu seltan aktualisiert. Oftmals herrscht am Wohnungsmarkt ein komplett anderes Klima als es der Mietspiegel angibt.