geschrieben am 29. November 2008
Der aktuellen Finanzkrise zum Trotz hat sich laut Immobilienverband IVD der Markt für Wohneigentum im vergangenen Jahr auf einem stabilen Niveau gehalten. Während Immobilien im bundesweiten Vergleich innerhalb normaler Marktbewegungen etwas billiger wurden, zogen die Preise in den Großstädten an.
In den 388 vom IVD beobachteten Städten sanken die Kaufpreise für Reihenhäuser gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1 Prozent, für Einfamilienhäuser dagegen lediglich um 0,5 Prozent. Neu gebaute Eigentumswohnungen blieben im Kaufpreis stabil, während die Preise für die eigenen vier Wände in Großstädten sogar um bis zu 2,5 Prozent stiegen. Gerade in Zeiten von Rezession und Turbulenzen an den Finanzmärkten gelten Immobilien in Großstädten als interessante Anlagen, auch wenn die Finanzierung in Zukunft schwieriger und teurer werden könnte.
Besonders interessant sind die unterschiedlichen Preisentwicklungen in den regionalen Immobilienmärkten. So legten die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen mit mittlerem Wohnwert mit 11,1% in Bochum besonders deutlich zu, während sie in Nürnberg um 4,96% anzogen. Mit 1.000 € bzw. 1.046 €/m² sind sie trotzdem immernoch deutlich günstiger als die traditionell teuren Immobilien München. Dort kostet eine vergleichbare Wohnung „günstige“ 2.100 €/m².
Von rdhead
in Mieten
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 28. November 2008
Erleichterung für alle Vermieter: laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe können Vermieter ab sofort zu Bemessung der Miete von Einfamilienhäusern den örtlichen Mietspiegel anwenden. So kommentiert der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, ein kürzlich gefälltes Urteil des BGH wohlwollend. (Az.: BGH VIII ZR 58/08)
Bisher konnte nach Auffassung der meisten Gerichte keine ortsübliche Vergleichsmiete anhand des kommunalen Mietspiegels begründet werden, da die von den Kommunen erstellten Mietspiegel keine Daten oder Angaben über Einfamilienhäuser enthielten.
Nach dem Urteil des BGH kann in solchen Fällen endlich Klarheit geschaffen werden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Miete für Einfamilienhäuser im Regelfall höher als die Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sei, daher könne eine Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus auch mit dem für die Mehrfamilienhäuser aufgestellten Mietspiegel begründet werden.
Keine Staffelmieten mehr
Dieser für den Hauseigentümer freundliche Richterspruch ist für Mieter insofern positiv, da nun endlich Rechtssicherheit geschaffen wurde. Siebenkotten erklärt: „auf Grund der unklaren Rechtslage bisher haben viele Vermieter in der Vergangenheit Staffelmietverträge für Einfamilienhäuser angeboten, bei denen die alljährlichen Mietpreissteigerungen von Anfang vorgegeben waren. Die ist jetzt nicht mehr erforderlich.“
Von rdhead
in Mieten
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 27. November 2008
Eigentum verpflichtet – das gilt insbesondere für Besitzer einer Immobilie. Während Vorteile wie Unabhängigkeit von Vermietern oder wegfallende Mietkosten gerne genossen werden, fallen die Verpflichtungen zum Erhalt der Immobilien zu oft unter den Tisch, dabei lässt sich durch entsprechende Maßnahmen der Immobilienwert steigern.
Eine regelmäßige Pflege für den Werterhalt der Immobilie ist heutzutage unerlässlich. Deshalb sollte von Zeit zu Zeit der Zustand des Hauses überprüft und entstandene Schäden ausgebessert werden. Zudem bietet es sich in Zeiten steigender Energiekosten an, die technischen Anlagen des Hauses wie die Heizung oder Rohrleitungen zu erneuern. Dies kostet zwar zuerst Geld, bringt aber auf lange Sicht etliche Vorteile. So lässt sich mit diesen Maßnahmen nicht nur die Wohn- und Lebensqualität steigern, sondern auch der Wert der Immobilie.
Wem für die regelmäßige Pflege seiner Liegenschaften keine zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stehen, kann mithilfe eines Hausmeisterservices seine Immobilie in einem guten Zustand erhalten. Diese Full-Service-Dienstleister gewährleisten mit ihrem breiten Leistungsspektrum vom Gebäudemanagement, Gartenpflege über kleinere Reparaturen eine professionelle Pflege der Immobilie.
Von rdhead
in Kaufen
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 26. November 2008 mit einem Kommentar
Der Vermieter muss sich sputen: Nur noch bis zum 31. Dezember 2008 kann er seinen Mietern die Betriebskosten für 2007 in Rechnung stellen – danach darf er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 07 fordern, so der Deutsche Mieterbund in Berlin. Dieser weist darauf hin, dass Mieter unbedingt die Zahlungsaufforderung überprüfen sollten, da jede zweite Abrechnung fehlerhaft oder falsch sei.
Als fehlerhaft gelten meistens die Auflistung von Verwaltungs- und Reparaturkosten. Dies sind de facto keine Betriebskosten: Mieter müssen – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht – die Kosten für Porto, Hausverwaltung, Zinsen, Bankgebühren oder Reparaturen in Haus oder Wohnung nicht zahlen. Dies ist Sache des Vermieters, so der Mieterbund.
Gewerbliche Nutzer müssen berücksichtigt werden
Indes sind Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung umlagefähige Betriebskosten. Reparaturkosten muss ein Mieter aber dafür nicht zahlen, selbst dann nicht, wenn sich dahinter sogenannte Vollwartungsverträge verbergen. Der Vermieter muss in solchen Fällen die anteiligen Reparaturkosten heraus rechnen. Bei Hausmeisterkosten müssen Mieter insofern nur einen Teil tragen, wenn dieser nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird. Besonders Mieter in sogenannten gemischt genutzten Häusern sollten ihre Abrechnung prüfen, da es sein kann, dass Geschäfte, Büros und Firmen höhere Betriebskosten verursachen können. Dies ist auch vom Vermieter zu berücksichtigen.
Von rdhead
in Mieten
Permalink
1 Kommentar
geschrieben am 25. November 2008
Immer mehr Urlauber verlassen sich bei Ihrer Urlaubsplanung nicht mehr auf Pauschalangebote, sondern stellen sich ihre Reise selbst zusammen – schließlich geht das über das Internet immer leichter. Eine Ferienwohnung ist oft günstiger als ein Hotel, und gerade Familien ziehen es im Urlaub vor, in den „eigenen vier Wänden“ zu wohnen. Egal ob es ein Ferienhaus in Italien oder eine Ferienhaus in Frankreich ist, Individualreisen in unsere Nachbarländer liegen im Trend.
Für den Transfer von Flughafen zur Wohnung und für Tagesausflüge bietet sich dann ein Mietwagen an. Dabei sollten Urlauber neben günstigen Preisen auch auf angemessenen Versicherungsschutz setzen. Eine Vollkaskoversicherung ist fast immer im Mietpreis enthalten, doch fällt bei einigen Angeboten bei Schäden eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro und mehr an. Wie der Vergleich auf billiger-mietwagen.de zeigt, erhält man für eine Wochenanmietung für wenige Euro Aufpreis eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Automieter sollten auch prüfen, ob Schäden an Glas und Reifen im Kaskoschutz enthalten sind – gerade für Fahrten auf kleineren Straßen ist das sehr empfehlenswert. Und schließlich sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ausreichend hoch sein, hier empfiehlt das Onlineportal mindestens 1,0 oder 1,5 Millionen Euro.
Generell sollten Mietwagen-Urlauber ihren Wagen von Deutschland aus buchen, denn über Preisvergleiche wie billiger-mietwagen.de lassen sich bis zu 50 Prozent gegenüber einer Buchung vor Ort sparen – wenn so kurzfristig überhaupt noch Fahrzeuge verfügbar sind.
Von rdhead
in Rechtliches
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 24. November 2008
Vielen Mietern wird es nach einiger Zeit zu langweilig und öde in ihren eigenen vier Wänden. Abhilfe schafft da eine Umgestaltung der Wohnung. Auch rechtlich liegen Mieter in solchen Fällen grundsätzlich auf der sicheren Seite, weiß der Deutsche Mieterbund in Berlin. Laut DMB hat der Mieter das sogenannte Hausrecht an der gemieteten Wohnung und kann somit diese frei nach seinem individuellen Geschmack gestalten und einrichten.
Allerdings muss der Mieter einige Dinge beachten: Er darf die Grenze des guten Geschmacks insofern nicht überschreiten, als dass die Wohnung in einem vermietbaren Zustand bleiben muss. So wurde en Mieter, der die Wände seiner Wohnung in Gelb, Blau, Rot und Grün gestrichen hatte, zu einem Schadensersatz von mehr als 5.000 Euro verurteilt, weil er den Zustand der Mietsache durch seine Bemalung objektiv verschlechtert hat (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 211/04).
Wer seinem Geschmack auf diesem Gebiet nicht traut, kann auf die Dienste einer Online-Wohnraumberatung zurückgreifen. Diese schaffen mit ihrem Know How Abhilfe in Sachen kreatives Wohnen und bieten den Ratsuchenden durch Wohnideen, Einkaufsvorschläge und Hinweise zur optimalen Wohnraumgestaltung eine individuelle Hilfestellung.
Dabei können Mieter und Vermieter ganz beruhigt sein: Oft werden bereits durch kleine Veränderungen große Effekte erzielt. Meist reicht schon eine kleine Farbveränderung oder das gezielte Einsetzen von Wohn- und Dekorationsaccessoires, um ein neues Ambiente zu schaffen.
Von rdhead
in Mieten
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 24. November 2008
Der Vermieter bleibt draußen
Trautes Heim, Glück allein: Vermieter dürfen vermietete Wohnungen nicht ohne triftigen Grund betreten oder einen Überraschungsbesuch bei ihrem Mieter abstatten. Der Deutsche Mieterbund in Berlin weist aktuell darauf hin, dass Mieter ihre Vermieter nicht in die Wohnung lassen müssen, liegt weder ein guter Grund noch eine Vorankündigung vor.
Sollten in der Wohnung Mängel behoben werden müssen oder ein neuer Mieter wird gesucht, so ist der Vermieter zwar berechtigt, die Wohnung zu betreten, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache.Indes müssen Mieter den Schornsteinfeger oder den Wärmemessdienst in ihre Wohnung lassen. Voraussetzung dafür ist, dass deren Besuch zum Beispiel per Aushang im Treppenhaus oder an der Eingangstür rechtzeitig angekündigt worden ist, damit Mieter den Termin planen können.
Von rdhead
in Rechtliches
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 23. November 2008
Selbst in Zeiten von Dynamik und Mobilität ist der Traum vom eigenen Heim für viele immer noch Ausdruck des höchsten Glücks. Damit die wohl größte Investition des Lebens nicht in einem Fiasko endet, sollte der Häuslebauer auf die Dienste eines Architekten bauen.
Oft genug entwickelt sich für viele Bauherren der Hausbau zu einem nervenzehrenden Prozess voller Verzögerungen und Probleme, die sie meist weder vorhersehen noch überschauen können. Glücklich kann sich hier schätzen, wer auf die Dienste eines Architekten vertraut. Mit seiner Hilfe lässt sich nicht nur die Immobilie individuell planen, sondern auch der Bauprozess fachmännisch überwachen und Pfusch am Bau schon während des Hausbaus aufdecken – hinterher ist es meist zu spät und entstandene Schäden lassen sich oft nur mit einer kosten- und zeitintensiven Sanierung beheben.
Damit der Architekt das zukünftige Zuhause optimal betreuen kann, sollte auf einen regional ansässigen Architekten gesetzt werden. Der hat nicht nur kurze Wege zum Objekt, sondern kennt auch die regionalen Gegebenheiten und Behörden. Auch die Suche nach einem geeigneten Baufachmann gestaltet sich dank kompetenter Portale wie Architektenweb inzwischen komfortabel.
Von rdhead
in Kaufen
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 22. November 2008
Ein Vermieter kann mit einem Mieter nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen einen befristeten Mietvertrag abschließen. Ist somit im Vertrag nichts anderes vereinbart, so laufen Mietverhältnisse immer auf unbegrenzte Zeit. Möchte der Vermieter demnach das Vertragsverhältnis auflösen, kann er dies nur nach engen gesetzlichen Vorgaben. War es früher noch möglich, von vornherein befristete Mietverträge abzuschließen, ist dieses Recht mit der Mietrechtreform weitestgehend eingeengt worden.
Drei Gründe können hierbei einen befristeten Mietvertrag ausmachen. So gilt seit dem 1. September 2001, dass der Vermieter eine Regelung in das Dokument aufnimmt, die besagt, dass er die Räume später für sich, Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts nutzen will.
Desweiteren gilt: besteht ein fixer Termin in der Zukunft, die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit abzureißen oder modernisieren zu wollen, ist eine Befristung möglich. Zu guter Letzt gilt, dass ein befristetes Verhältnis abgeschlossen werden kann, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten an einen Dienstleister wie zum Beispiel den Hausmeister zu einem späteren Zeitpunkt vermieten will.
Nur wenn einer dieser drei Gründe in einem Mietvertrag aufgeführt sind, ist eine Befristung wirksam.
Der Mieter kann frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, ob der Befristungsgrund nach wie vor besteht. Tritt der Befristungsgrund ein, endet das Mietverhältnis automatisch. In diesem Fall kann der Mieter sich weder auf die Sozialklausel berufen noch eine gerichtliche Räumungsfrist erlangen, so der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Diese Regelung trifft nicht auf befristete Mietverhältnisse zu, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden.
Von rdhead
in Mieten
Permalink
Keine Kommentare »
geschrieben am 21. November 2008
Besteht bei einem Mieter Anspruch auf die Rückerstattung von Nebenkosten, so muss der Vermieter den Betrag grundsätzlich sofort zurückzahlen. Laut dem Deutschen Mieterbund in Berlin sollte man dem Vermieter aber eine Karenzzeit von ca. ein bis zwei Wochen nach Abrechnung einräumen. Im umgekehrten Fall besteht aber ebenfalls eine sofortige Rückzahlungspflicht. So müssen Mieter, die noch offene Nachzahlungen bei ihrem Vermieter haben, ebenfalls diese Nachzahlungen sofort begleichen. Diese Abrechnungen müssen stets ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. In den meisten Fällen wird das Kalenderjahr als relevanter Zeitraum herangezogen.
So informiert der Mieterbund darüber, dass bei Rückzahlungsverzug des Vermieters, der Mieter erwägen könne, seine Nebenkostenvorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Jedoch rät der DMB dazu diese Absicht dem Vermieter per Brief schriftlich mitzuteilen. Ist ein Mieter zum Abrechnungszeitraum bereits ausgezogen, hat er viel Zeit, dass zu viel gezahlte Geld einzufordern: Sein Anspruch gegenüber dem Vermieter verjährt erst nach drei Jahren.
Von rdhead
in Rechtliches
Permalink
Keine Kommentare »