Der Vermieter bleibt draußen
Trautes Heim, Glück allein: Vermieter dürfen vermietete Wohnungen nicht ohne triftigen Grund betreten oder einen Überraschungsbesuch bei ihrem Mieter abstatten. Der Deutsche Mieterbund in Berlin weist aktuell darauf hin, dass Mieter ihre Vermieter nicht in die Wohnung lassen müssen, liegt weder ein guter Grund noch eine Vorankündigung vor.
Sollten in der Wohnung Mängel behoben werden müssen oder ein neuer Mieter wird gesucht, so ist der Vermieter zwar berechtigt, die Wohnung zu betreten, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache.Indes müssen Mieter den Schornsteinfeger oder den Wärmemessdienst in ihre Wohnung lassen. Voraussetzung dafür ist, dass deren Besuch zum Beispiel per Aushang im Treppenhaus oder an der Eingangstür rechtzeitig angekündigt worden ist, damit Mieter den Termin planen können.





