Der Vermieter muss sich sputen: Nur noch bis zum 31. Dezember 2008 kann er seinen Mietern die Betriebskosten für 2007 in Rechnung stellen – danach darf er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 07 fordern, so der Deutsche Mieterbund in Berlin. Dieser weist darauf hin, dass Mieter unbedingt die Zahlungsaufforderung überprüfen sollten, da jede zweite Abrechnung fehlerhaft oder falsch sei.
Als fehlerhaft gelten meistens die Auflistung von Verwaltungs- und Reparaturkosten. Dies sind de facto keine Betriebskosten: Mieter müssen – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht – die Kosten für Porto, Hausverwaltung, Zinsen, Bankgebühren oder Reparaturen in Haus oder Wohnung nicht zahlen. Dies ist Sache des Vermieters, so der Mieterbund.
Gewerbliche Nutzer müssen berücksichtigt werden
Indes sind Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung umlagefähige Betriebskosten. Reparaturkosten muss ein Mieter aber dafür nicht zahlen, selbst dann nicht, wenn sich dahinter sogenannte Vollwartungsverträge verbergen. Der Vermieter muss in solchen Fällen die anteiligen Reparaturkosten heraus rechnen. Bei Hausmeisterkosten müssen Mieter insofern nur einen Teil tragen, wenn dieser nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird. Besonders Mieter in sogenannten gemischt genutzten Häusern sollten ihre Abrechnung prüfen, da es sein kann, dass Geschäfte, Büros und Firmen höhere Betriebskosten verursachen können. Dies ist auch vom Vermieter zu berücksichtigen.






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