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    Miet-Legenden, Teil 2: Drei Nachmieter für ein Halleluja?

    7. Dezember 2008 in Mieten, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Die weitverbreitete Annahme, dass der Mieter auch langfristige Mietverträge bzw. Kündigungsfristen durch die Präsentation von drei Nachmietern auflösen kann, ist vielleicht ein Wunschtraum, aber kein geltendes Recht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen der drei Kandidaten als Nachmieter zu akzeptieren. Vielmehr sollte man auch hier den Dialog mit dem Vermieter suchen und auf eine gütliche Einigung hinarbeiten.

    Kaution “abwohnen” = schlechte Idee

    Diese sollte man auch bei der Auszahlung der Kaution anstreben. Keinesfalls empfiehlt es sich,  einfach die letzten Mieten einbehalten, um die Kaution „abzuwohnen“ – ausser in dem seltenen Fall, daß der Vermieter unter finanziellen Problemen leidet. Meist ist das Resultat der Mietverweigerung ein Mahnbescheid oder Post vom Anwalt des Vermieters.

    Miete einbehalten = ebenfalls schlechte Idee

    Einbehalten von Geld ist sowieso eine ganz schlechte Idee – nicht nur bei der Kaution, sonder auch bei der Miete. Selbst wenn die Wohnung gravierende Mängel oder Schäden aufweist, sollte auf keinem Fall die komplette Miete einbehalten werden. Diese reduziert sich jeweils nur in dem Maße, wie die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung gemindert ist. Die angemessene Höhe der Minderung sollte daher auf jeden Fall mit dem Mieterverein im Rahmen einer Beratung eruiert werden.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 7. Dezember 2008 .
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