Nach langem Hin und Her ist die Erbschaftssteuerreform beschlossene Sache und wird - sofern es Bundespräsident Horst Köhler noch in diesem Jahr unterzeichnet - am 1.1.2009 in Kraft treten. Nur ein Richterspruch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte dann das Gesetz noch kippen.
Da die Gesetzesnovelle insbesondere für Besitzer und Erben einer Immobilie einige Härten bereithält, ist es durchaus sinnvoll, den Liebsten das Haus oder die Wohnung unter den Tannenbaum zu legen und noch vor Ablauf des Jahres steuergünstig zu übertragen. Allerdings sollte man bereits im Vorfeld das Für und Wider abzuwägen und sich Fragen stellen wie: stehe ich nach der Schenkung unter Umständen praktisch mittellos da? Bin in meiner ehemals eigenen Immobilie nur noch zu Gast und was passiert, wenn ich zum Pflegefall werde?
Kompliziertes Gesetzeswerk
Vor allem für entferntere Verwandte wie Nichten, Neffen, Geschwister oder Cousins kann das Thema „schenken“ noch in diesem Jahr interessant werden, da das Gesetz vor allem für sie massive Verschlechterungen bereithält. Diese können im neuen Jahr nur noch bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro steuerfrei erben, ab dem ersten Euro darüber werden statt 17% dann 30% fällig.
Allerdings bleibt jetzt nicht mehr viel Zeit, bis zum 31.12. muss die Schenkung notariell beglaubigt sein, damit die alten Steuersätze greifen.






Hat der Praesident unterschrieben?
Die umstrittene Reform der Erbschaftssteuer “hängt” seit elf Tagen im Kanzleramt.
http://www.presseportal.de/pm/58972/1321873/neue_ruhr_zeitung_neue_rhein_zeitung
Es gibt - gewollt oder nicht - noch einige Verzögerungen beim Erbschaftssteuergesetz. Diese und die Zweifel an der Verfassungskonformität der Gesetzesnovelle ändern allerdings nichts daran, daß das Gesetz planmäßig am 1.1.09 in Kraft treten soll. Auf ein verspätetes Inkrafttreten sollte man sich nicht verlassen.
Grüße
http://www.zeit.de/online/2006/50/Koehler
Hmm, Ich dachte wenn er nicht unterschreibt faellt es in der bestehenden Form flach.
[...] Die lang debattierte Erbschaftssteuerreform kommt nun doch pünktlich und bringt frohe Kunde für Im…: wird nämlich Wohneigentum selbst genutzt, soll dieser künftig von der Erbschaftssteuer befreit sein, wenn Ehepartner oder Kinder in dem vererbten Objekt zehn Jahre lang wohnen bleiben. [...]