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    Meldepflicht für Solaranlagen

    10. Januar 2009 in Geld / Finanzierung, Ratgeber. Einen Kommentar verfassen.

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    Seit dem 1.Januar 2009 gelten neue Regelungen für neugebaute Photovoltaikanlagen. So müssen Betreiber demnach der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn dies geschieht, ist der Netzbetreiber, an dem die Solaranlage angeschlossen wird, verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten, vorher nicht. Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, fallen nicht in diese Meldepflicht. Weitere Informationen und ein entsprechendes Formular finden Betreiber auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).

    Grund für die Einführung der Meldepflicht ist die Ermittlung der Vergütungssätze für Ökostrom. Dieser ist einer jährlichen Degression unterworfen. Das bedeutet, dass je später eine Anlage in Betrieb genommen wird desto geringer wird der Vergütungssatz. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurz, erklärt: „je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto geringer ist der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen.“ Die Degressions- und Vergütungssätze werden jährlich von der BNetzA ermittelt und zum 31. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.




    Artikel geschrieben von rdhead am 10. Januar 2009 .
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    One Response to “Meldepflicht für Solaranlagen”

    1. [...] zukünftig Solarstrom erzeugen und diesen ins öffentliche Netz einspeisen möchte, der muss den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur, sonst erhält er keine Stromvergütung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlagen, die bereits [...]

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