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    Neuer Vermieter darf Miete nicht sofort erhöhen

    27. Januar 2009 in Mieten, Ratgeber. Einen Kommentar verfassen.

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    Gute Nachricht für alle Mieter: ändert sich der Eigentümer des Mietobjekts, so darf dieser nicht sofort die Miete erhöhen. Dies ist laut Deutschem Mieterbund in Berlin erst erlaubt, wenn die Miete ein komplettes Jahr konstant bleibt. Desweiteren ist die Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt, so der DMB. Darüber hinaus muss der Vermieter dem Mieter eine Erhöhung schriftlich begründen, dieser hat danach zwei Monate Zeit, die neue Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abzugleichen und zu überprüfen.

    Erst ab dem dritten Monat nach Bekanntgabe ist die erste Rate der erhöhten Miete fällig – soweit der Mieter dieser zugestimmt hat. Grundsätzlich gilt für Mieter folgendes: die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden – alles andere ist unrechtmäßig.

    Eine Ausnahme davon stellt die Mieterhöhung im Falle von gestiegenen Betriebskosten oder Modernisierungsmaßnahmen dar. Laut DMB ist die genannte Obergrenze jedoch in jedem Fall zu beachten – auch wenn die Miete nach Erhöhung noch nicht an das Level der Vergleichsmiete reicht.




    Artikel geschrieben von rdhead am 27. Januar 2009 .
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