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    Keine Erlaubnis: Hausverlosung in Bayern abgesagt

    28. Januar 2009 in Kaufen, News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

    Während heute wieder hunderttausende Menschen hoffen, den Millionenjackpot im Lotto zu knacken, ist die private Hausverlosung des Volker Stiny seit gestern Geschichte: Eine Behörde untersagte ihm die Verlosung seines Hauses im Internet.

    Hausverlosung im Internet verboten

    Hausverlosung im Internet verboten

    Über ein Jahr hatte der Rand-Münchner versucht, sein Eigenheim in Baldham bei München auf herkömmliche Weise zu verkaufen, doch für den Preis von 500.000 Euro fand sich kein Interessent. Also versuchte er, die Immobilie per Internet-Lotterie zu verlosen, ein Konzept, das in Österreich seit einiger Zeit erfolgreich läuft und in Deutschland in der vergangenen Woche für einiges Aufsehen sorgte. Rechtlich wähnte sich Stiny auf der sicheren Seite, denn er tarnte die Verlosung als „Geschicklichkeitsspiel“ im Stile von „Wer wird Millionär“ und fand sogar einen Anwalt, der die Rechtmäßigkeit der Hausverlosung bescheinigte.

    Keine Erlaubnis, keine Lotterie

    Die Regierung von Mittelfranken war da allerdings anderer Ansicht. Sie verbot gestern die Weiterführung der Verlosung mit der Begründung, dass eine solche Lotterie gleich in mehreren Punkten gegen das Glücksspielgesetz verstoße. So seien Glücksspiele im Internet generell verboten und private Lotterien dürfen nur von gemeinnützigen Veranstaltern zu gemeinnützigen Zwecken veranstaltet werden - das gilt auch in Bayern.

    Ein Gemeinnutz lässt sich freilich bei einer derartigen Hausverlosung nur schwer erkennen. Zwar versprach der Hausherr, er werden 20.000 Euro für einen guten Zweck spenden, der größte Teil der Einnahmen von 48.000 Losen zu je 19 Euro wäre aber in seine Tasche gewandert. Auch ein Geschicklichkeitsspiel erkannte die zuständige Behörde nicht, denn in der „Gesamtbetrachtung überwiege das Zufallselement”.

    Der Vorort-Münchner hat nun bis zum Donnerstag Zeit, seine Verlosung zu beenden, sonst droht ein erhebliches Zwangsgeld. Eine Frage bleibt indes offen: Was passiert mit dem Geld der bereits angemeldeten Lotterieteilnehmern? Diese konnte bis dato noch nicht geklärt werden.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 28. Januar 2009 .
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    9 Responses to “Keine Erlaubnis: Hausverlosung in Bayern abgesagt”

    1. Dylan sagt:

      Naja… die Idee finde ich in jedem Falle gut … zumindest fande ich diese Idee gut…

      Naja.. wie auch immer! “Keine Erlaubnis, keine Lotterie” finde ich ein wenig lächerlich …

      Gruß
      Dylan

    2. Volker Stiny sagt:

      Freundlichen Dank für Ihre guten Wünsche.

      Die Angelegenheit ist bei meiner Anwältin zur Bearbeitung.

      Ich möchte der gerichtlichen Überprüfung des Bescheides der Behörde vom 27.1.2009 gg. 16:21 nicht vorgreifen. Die Begründung u.a. Verhinderung von Glückspielsucht und Wettsucht bei einem wissensbasiertem Quizspiel, kann ich nicht nachvollziehen. Von einer Glückspiel- und Wettsucht kann wohl bei einem Quiz das über mehrere Runden und zum jetzigen Zeitpunkt noch über mehrere Wochen gehen sollte, bei einem einmaligen Einsatz von nur 19,– nicht gesprochen werden.
      Selbst bei aufgestellten Spielautomaten sind lt. Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Spielsucht die Vorgaben so, dass der durchschnittliche Verlust pro Stunde auf 33 € begrenzt sein muss. Also darf nach Gesetz jedermann über 18, an einem Automaten jede Stunde max. 33 € verlieren. So kann ein Süchtiger mehrere 100,– € pro Tag verlieren.

      Der Grund für die Verlosung der 100 Preise unter den 100 Siegern des Quiz-Turniers ist einzig allein der, damit jegliche Manipulationsvorwürfe auszuräumen.

      Insbesonders ist es gar nicht schön, wenn über Monate auf meine Schreiben hin nichts passiert und dann, wenn sich die Presse für die Sache interessiert, eine solche Verfügung erlassen wird.

      Ich werde in ein paar Tagen mehr wissen und Ihnen dann berichten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Volker Stiny von winyourhome.de

    3. [...] Neben den klassischen Medien von Print bis TV haben auch viele Blogger das Thema aufgegriffen: Burkhard von Best-Practice-Business, muenchenblogger, quiz-news, Waldviertelblog und immobilio berichten. [...]

    4. Markus F sagt:

      Man kann nur hoffen, dass der bayerische Ministerpräsident neue Innovationen aus Bayern unterstützt. Bitte an alle, die für das Gewinnspiel sind und sich für Herrn Stiny einsetzen, schreibt eine email an den bayerischen Ministerpräsidenten im deutschen Bundestag:

    5. Informelles sagt:

      Hausverlosungen - der neue SPAM?…

      Sind Hausverlosungen der SPAM der Neuzeit?
      Im Moment scheinen die Glücksritter in aller Welt auf einer neuen Welle zu reiten. Ganz im Trend liegen zur Zeit Hausverlosungen.
      Die Zeiten sind schlecht sind am Immobilienarkt. Will heißen: Die u…

    6. Peter Graf sagt:

      Nach meiner Rechtsmeinung sind Hausverlosungen in Österreich nach dem Glücksspielgesetz unzulässig. Spieler können Ihren Einsatz ggfs sogar zurückfordern.

      http://www.vavrovsky.at/2009/02/hausverlosungen-sind-unzulassig/

    7. Gerald sagt:

      Sehr geehrter Herr Stiny,

      wie lange darf man noch auf die versprochene Reaktion von Ihnen warten? Es wird langsam bedenklich!

    8. Volker Stiny sagt:

      Die Idee ist nach wie vor gut und hat sich vor Allem im Ausland auch bewährt. Leider tun sich die Bundesdeutschen Behörden mit Ihrer Regelungswut bei Neuerungen und deren Einordnung sehr schwer.

      Entsprechend dem Vertragsrecht (BGB) sind Verträge grundsätzlich einzuhalten (pacta sunt servanda).
      Meine Anwälte sind bemüht die derzeitige Störung zu beseitigen.

      Bereits seit längerem wollte ich einen Zwischenbericht veröffentlichen. Meine Anwälte haben mich auf das “schwebende Verfahren” hingewiesen und gebeten noch keine Details zu veröffentlichen.
      Bereits am 16.3.2009 wurde eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.:
      http://hausgewinnen.blogspot.com/ (rechtliches zu Gewinnspielen mit Immobilien)

      Wie bereits am 14.2.2009 in meiner Pressemitteilung angekündigt, habe ich den Spielverlauf an die sehr enge Gesetzesauslegung (Bayern) der Behörde und des Gerichtes anpassen und das geänderte Konzept über meine Anwälte der Aufsichtsbehörde zur erneuten Prüfung vorlegen lassen.
      Wie Sie der Stellungnahme entnehmen wollen, besteht lediglich in einem neu hinzugekommenen Teilaspekt noch Klärungsbedarf.

      Über die Spielsucht kann man hier nachlesen: http://wettrecht.blogspot.com/2009/02/neues-messinstrument-wie-gefahrlich.html und http://www.hausverlosungen.biz/archives/67-Hausverlosungen-ohne-Suchtgefahr!.html
      Bei meinem wissensbasiertem Quizspiel ist demnach keinerlei Suchtgefahr erkennbar !

      Herzlichst Ihr Volker Stiny von winyourhome.de

    9. MarcoXXX sagt:

      Ja so ist das in unserer feinen Gesellschaft. Kaum versucht jemand in bester Absicht etwas Neues - schon kriechen die Bedenkenträger aus ihren Löchern.
      Ich habe da am Wochenende was Neues gefunden:
      http://www.mein-domizil.eu
      Jetzt Helfen und Gewinnen. Da bekommt man zuerst mal einen reellen Gegenwert und die Möglichkeit ein Haus im Grünen zu gewinnen.

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