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	<title>Kommentare zu: Bundesgerichtshof erlaubt Mietkündigung bei Abriss</title>
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	<description>Nachrichten aus der Welt der Immobilien</description>
	<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 23:38:30 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Alexander Korte</title>
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		<dc:creator>Alexander Korte</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2009 16:47:11 +0000</pubDate>
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		<description>Leider habe ich bisher noch keinen Kommentar zu dieser Entscheidung finden können. Wir habne derzeit ein Haus in der vermarkztung das nicht abgerissen aber zur Saneirung und Vermarktung ebenfalls entmietet werden müßte. M. E. kann man das Urteil doch 1:1 auf Sanierungsobjekte übertragen, die evtl. aufgestockt oder zum Zwecke der Kernsanierung 100% entmietet werden müssen? Das Urteil kräftigt ja die "wirtschaftliche Verwertung" muß es zwingend ein Abriss sein? Ihr Kommentar würde mich interessieren. (per mail oder hier auf der Seite).

Alexander Korte
BerlinInvestment.com
Mehrfamilienhäuser und Grundstücke im Zentrum Berlins, als Zinshaus oder zur Entwicklung/Sanierung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider habe ich bisher noch keinen Kommentar zu dieser Entscheidung finden können. Wir habne derzeit ein Haus in der vermarkztung das nicht abgerissen aber zur Saneirung und Vermarktung ebenfalls entmietet werden müßte. M. E. kann man das Urteil doch 1:1 auf Sanierungsobjekte übertragen, die evtl. aufgestockt oder zum Zwecke der Kernsanierung 100% entmietet werden müssen? Das Urteil kräftigt ja die &#8220;wirtschaftliche Verwertung&#8221; muß es zwingend ein Abriss sein? Ihr Kommentar würde mich interessieren. (per mail oder hier auf der Seite).</p>
<p>Alexander Korte<br />
BerlinInvestment.com<br />
Mehrfamilienhäuser und Grundstücke im Zentrum Berlins, als Zinshaus oder zur Entwicklung/Sanierung.</p>
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