RSS .92| RSS 2.0| ATOM 0.3
  • Startseite
  • Disclaimer
  • Empfehlungen
  • Impressum
  • Über immobilo
  •  

    Keine unnötigen Mehrkosten für Mieter bei Modernisierung

    5. Februar 2009 in Mieten, News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

    Teilen

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Mieter nur die Kosten tragen müssen, die bei einer Modernisierung seitens des Vermieters notwendigerweise angefallen sind. Alle unnötigen, unzweckmäßigen oder überhöhten Aufwendungen müssen demnach vom Mieter nicht getragen werden. (BH VIII ZR 411/08; BGH VIII ZR 84/08)

    In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter zwei Wasserzähler in einer Mietwohnung installieren lassen, da die Küche und das Bad über zwei separate Steigleitungen versorgt wurden. Die Richter sahen es als unverhältnismäßig an, dass der Vermieter unter Anderem die komplette Arbeitsplatte in der Küche abmontieren ließ, um den Zähler anzubringen. Diese Mehrkosten seien nach Auffassung des Gerichts unnötig gewesen und daher nicht dem Mieter anzurechnen.

    Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe. So weist der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten, daraufhin, dass nach derzeit geltendem Recht der Vermieter in der Lage ist alleinig zu entscheiden, wie und wann ein Objekt zu modernisieren ist. Die dadurch anfallenden Kosten könne der Vermieter mit elf Prozent auf die Jahresmiete umlegen. Laut Siebenkotten sei es „nur recht und billig“ jetzt eine endgültige Sicherstellung zu haben, dass seitens des Vermieters keine weiteren „unnötigen, unzweckmäßigen oder ansonsten überhöhten Kosten“ anfallen und zu Ungunsten des Mieters berechnet werden.




    Artikel geschrieben von rdhead am 5. Februar 2009 .
    Diesen Artikel kommentieren | Trackback

    Diesen Artikel speichern und teilen:
    • Wikio
    • Webnews.de
    • MisterWong.DE
    • del.icio.us
    • LinkArena
    • Facebook
    • Google Bookmarks
    • BlinkList
    • Live
    • MySpace
    • Yahoo! Bookmarks
    • Technorati
    • Yigg
    • Shortnews
    • StumbleUpon
    • Twitter


    Ähnliche Artikel:

     

    Weitere Artikel aus der Kategorie Mieten, News, Rechtliches:


    nach oben

    Leave a Reply