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    Privater Vermieter muss nicht über das Widerrufsrecht belehren

    27. Februar 2009 in News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Schließt ein Vermieter mit einem neuen Mieter einen Mietvertrag ab, oder ändert einen bereits bestehenden, so muss der Vermieter den Mieter nicht immer über das Widerrufsrecht aufklären. Bei privaten Vermietern entfällt diese Pflicht komplett.

    Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in Berlin mit. Grundlage der Aussage ist ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen (Az.: 1 S 27/07). So können auch Eigentümer, die mehrere Wohnungen vermieten, als private Vermieter gelten.

    In dem zugrundeliegenden Fall wechselte im Jahr 2005 ein Mehrparteienhaus den Eigentümer. Der neue Besitzer vermietete neben diesen Acht Wohnungen keine weiteren Objekte. Im Jahre 2007 schloss er mit einem Mieter, der fast ein halbes Jahrhundert in diesem Haus wohnte, einen neuen Mietvertrag ab und unterließ dabei die Belehrung des Widerrufsrechts. Der neue Vertrag unterschied sich deutlich vom alten, was den Mieter veranlasste, sechs Monate später den Vertrag auf Feststellung zu verklagen. Der Mieter klagte mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei, ergo der Vertrag an Gültigkeit verloren hätte.

    Keine gewerbliche Vermietung

    Die Richter in Waldshut-Tiengen entschieden anders und lehnten die Klage ab, da es sich ihrer Ansicht nach um einen privaten Vermieter handelte. Das Widerrufsrecht bestehe laut den Richtern ausschließlich bei Verwaltungen oder gewerblichen Vermietern. Entscheidend seien dabei Umfang, Komplexität und Anzahl der mit der Vermietung verbundenen Vorgänge, so die Richter. Gewerbliche Vermietungen liegen dann vor, wenn diese einen Geschäftsbetrieb wie die Unterhaltung eines Büros erfordern würden. Bei dem vorliegenden Fall handelte es sich aber um eine Vermietung an eine geringe Zahl von Personen, bzw. Parteien, so dass diese Vermietung zur privaten Vermögensverwaltung zählt.




    Artikel geschrieben von rdhead am 27. Februar 2009 .
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