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    Kabinett beschließt Novellierung der Energiesparverordnung

    19. März 2009 in Kaufen, News. Einen Kommentar verfassen.

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    Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verabschiedet. In der im Herbst in Kraft tretenden Gesetzesnovelle werden sowohl die energetischen Anforderungen für Neubauten als auch die für Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gebäuden angehoben.

    Energetisch Sanieren ist besser als warm Anziehen. Die Bundesregierung hat die Novellierung des EnEV beschlossen.

    Energetisch Sanieren ist besser als warm Anziehen. Die Bundesregierung hat die Novellierung des EnEV beschlossen. Foto: BMVBS / Amin Akhtar

    Somit haben Baufirmen und Eigentümer noch eine Schonfrist von sechs Monaten, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Ab dann müssen bis zum Jahre 2011 begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das sich darüber befindende Dach ungedämmt ist. Zudem ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2020 Nachtstromspeicherheizungen schrittweise außer Betrieb genommen werden. Die bei der Modernisierung von Gebäuden beteiligten Unternehmen müssen nun ausserdem die Einhaltung der Vorschriften durch Nachweise bestätigen.

    Weitere Prüfvorschriften für Baubeteiligte lehnte der Bundesrat allerdings ab. Für Bauminster Wolfgang Tiefensee (SPD) trotzdem kein Grund für Trübsal: “Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland”.

    Mit der Neufassung der Energiesparverordnung wird ein bereits im Jahre 2007 im “Integrierten Energie- und Klimaprogramm” gefasster Beschluss der Bundesregierung in die Tat umgesetzt.

    Link: Die Änderungen der EnEV als pdf auf den Seiten Bundesministeriums.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 19. März 2009 .
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