geschrieben am 19. März 2009 mit 2 Kommentaren
Nachdem der Mindener Fertighaus-Hersteller Kampa vor knapp einer Woche seine Zahlungen einstellte, laufen nun bereits erste Gespräche mit zwei deutschen Interessenten.
Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Werner Schreiber betonte, gebe „es zumindest zwei ernstzunehmende deutsche Investoren” für Kampa, erste Vorgespräche liefen bereits. Namen wollte er allerdings nicht nennen. Neben der Investorensuche ist die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens die zweite große Baustelle des Rechtsanwaltes.
Nach Ansicht Schreibers gestalte sich die finanzielle Lage des Unternemehmens “äußerst schwierig”, da nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Aalen alle zur Verfügung stehenden Geldmittel zur Wiederaufnahme der Produktion eingesetzt wurden. Zusätzlich wird die Lage durch die Präsenz des Unternehmens an verschiedenen Standorten und den in Schweden ansässigen und offenbar nur schwer erreichbaren Mehrheitseigner Trition erschwert. Auch die Probleme der Hausbauer müsse er ernst nehmen, die nun Angst davor haben, daß ihre halbfertigen Häuser nicht mehr weitergebaut werden.
Dennoch hat Schreiber auch gute Nachrichten. So ist das Unternehmen allem Anschein nach nicht überschuldet, was aber kein Persilschein für eine Rettung des Unternehmens ist.
Vergangene Woche hatte der eigenen Angaben zufolge führende Hersteller von Fertighäusern seine Zahlungsunfähigkeit erklären müssen.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 19. März 2009
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verabschiedet. In der im Herbst in Kraft tretenden Gesetzesnovelle werden sowohl die energetischen Anforderungen für Neubauten als auch die für Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gebäuden angehoben.

Energetisch Sanieren ist besser als warm Anziehen. Die Bundesregierung hat die Novellierung des EnEV beschlossen. Foto: BMVBS / Amin Akhtar
Somit haben Baufirmen und Eigentümer noch eine Schonfrist von sechs Monaten, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Ab dann müssen bis zum Jahre 2011 begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das sich darüber befindende Dach ungedämmt ist. Zudem ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2020 Nachtstromspeicherheizungen schrittweise außer Betrieb genommen werden. Die bei der Modernisierung von Gebäuden beteiligten Unternehmen müssen nun ausserdem die Einhaltung der Vorschriften durch Nachweise bestätigen.
Weitere Prüfvorschriften für Baubeteiligte lehnte der Bundesrat allerdings ab. Für Bauminster Wolfgang Tiefensee (SPD) trotzdem kein Grund für Trübsal: “Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland”.
Mit der Neufassung der Energiesparverordnung wird ein bereits im Jahre 2007 im “Integrierten Energie- und Klimaprogramm” gefasster Beschluss der Bundesregierung in die Tat umgesetzt.
Link: Die Änderungen der EnEV als pdf auf den Seiten Bundesministeriums.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 18. März 2009 mit 2 Kommentaren
Weil die 600-Seelen Gemeinde Rotenhain im Westerwald seit Jahren keinen Käufer für mehrere Grundstücke findet, will sie nun einen ungewöhnlichen Schritt wagen: Sie verlost eine der bereits erschlossenen Bauflächen.
Vor knapp zehn Jahren erschloss die Gemeinde insgesamt zehn Bauparzellen mit einer Größe von 500 bis 600 m². Trotz etlicher Bemühungen konnten aber nur fünf Grundstücke verkauft werden, der Rest lag jahrelang brach. Grund genug, über neue Vermarktungswege nachzudenken – ein Gemeinderatsmitglied schlug schließlich die Verlosung vor.
Die Gemeinde will nun bis zum 31. März ingesamt 6.000 Lose für je sechs Euro verkaufen. Die Chancen, plötzlich Besitzer eines netten Grundstückes in einem kleinen Nest irgendwo in Rheinland-Pfalz zu werden, stehen also deutlich besser als beim normalen Lotto. Gedanken um sein Geld braucht sich auch niemand machen: Falls sich nicht genug Mitspieler finden, wird die Verlosung beendet und die Einsätze zurückgezahlt. [mehr » ]
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geschrieben am 18. März 2009
Nach langem Hin- und Her rückt das Ende des Berliner Schimmelpfeng-Hauses immer näher. Schon in zwei Wochen sollen die Bagger anrollen und mit dem Abriss des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes am Kurfürstendamm beginnen.

Das Zoofenster. Foto: © Prof. Christoph Mäckler Architekten
Dabei ist der Abriss des erst 1960 fertiggestellten Gebäudes schon lange beschlossene Sache. Bereits 1999 entschied sich der Senat für eine Aufwertung des Stadtquartiers rund um den Kurfürstendamm und dem damit verbundenen Neubau verschiedenster Gebäude. Der erste Versuch ging allerdings schief: Als die Planierungsarbeiten am benachbarten Gelände bereits in vollem Gange waren, trat der Hauptpächter des geplanten Neubaus, die Hotelgruppe Hilton, vom Vertrag zurück. Seitdem wird die Baugrube von einer riesigen Plakatwand vor Einblicken geschützt.
Nun wird es allerdings wirklich ernst: Das Schimmelpfeng-Haus mit seinem markaten Brückengebäude über der Kantstrasse ist inzwischen komplett entmietet und wartet auf die Abrissbagger.
Neues Quartier für den Kudamm
An seiner Stelle soll nun das Zoofenster entstehen, ein dreiteiliges Gebäudeensemble mit einem knapp 118 Meter hohen Turm, der auf über 40.000 m² Fläche Platz für Büro- und Ladenflächen, Wohnungen und dem Luxushotel Waldorf-Astoria als Ankermieter bietet. Für den Hotelbereich sind ein Ballsaal, ein Restaurant sowie 242 Suiten vorgesehen.
Das Zoofenster ist dabei nur der Auftakt für eine ganze Reihe von Neubauprojekten rund um den Bahnhof Zoo. Die „City West“, wie der Bereich auch genannt wird, soll aufgewertet und von seinem Schmuddelimage befreit werden. Gleich nebenan soll so ein weiteres 120 m hohen Gebäude entstehen; der “Zoobogen” im Norden des Breitscheidplatzes mit dem Kino „Zoo-Palast“ und dem „Bikinihaus”soll umfassend saniert werden. Nur wenige Schitte weiter ist der Bau eines über 175 Meter hohen Aussichtsrades nach dem Vorbild des „London Eye“ geplant. [mehr » ]
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geschrieben am 17. März 2009
Die steigenden Wohnnebenkosten sind für viele Mieter inzwischen eine schwere finanzielle Belastung. Deshalb ist nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes die energetische Sanierung der Wohnungsbestände die größte wohnungspolitische Herausforderung der nächsten Jahre.
Der Bund solle deshalb im Rahmen der Gesetzgebung klare Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und dem gesteigerten Einsatz erneuerbarer Energien treffen. Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Mieterbundes (DMB), warnte vor einer drohenden Preisspirale bei fossilen Brennstoffen und einer damit einhergehenden dramatischen Erhöhung der Wohnnebenkosten.
Bereits jetzt müssten viele Haushalte weit mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten zahlen, besonders einkommensschwächere Haushalte sind von den gallopierenden Energiekosten betroffen. So stieg der Preis für Öl im Jahre 2008 teilweise um bis zu 65% und auch das an die Ölpreisentwicklung gekoppelte Gas wurde deutlich teurer. Rips warnte davor, sich von den im Zug der Finanz- und Wirtschaftskrise stark gefallenen Preisen für Öl und Gas blenden zu lassen. „Die Preise für fossile Brennstoffe werden wieder steigen. Schon für 2010 erwarten Experten der Internationalen Energieagentur Preise auf Rekordhöhe“, so Rips.
Energetische Sanierung bestehender Wohnungen muss vorangetrieben werden
Rips kritisierte in diesem Zusammenhang die aktuelle gesetzliche Lage. So richten sich die Vorgaben und Anforderungen für den Einsatz erneuerbarer Energien hauptsächlich an den Bau neuer Wohnungen, der schon seit Jahren rückläufig ist: Im vergangenen Jahr wurden nur noch knapp 150.000 neue Wohnungen gebaut.
Die Gesetze und Förderprogramme der Bundesregierung zur energetischen Sanierung der Wohnungsbestände gleichen dagegen eher einem Tropfen auf den heißen Stein. Über Mittel der CO2-Gebäudesanierungsprogramme werden jährlich etwa 265.000 Wohnungen modernisiert, ein im Vergleich zum gesamten Bestand von über 40 Millionen Wohnungen verschwindend geringer Anteil.
Rips fordert deshalb gesetzliche Vorgaben für die energetische Sanierung vorhandener Wohnungen unter dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie den Ausbau der öffentlichen Förderprogramme. „Wichtig ist, dass Vermieter verpflichtet werden, diese Fördermittel auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, denn hierdurch wird der Umfang der zulässigen Mieterhöhungen beschränkt“, so Rips. Auch den Vorwurf der Vermieterverbände, daß eine Sanierung nur dem Mieter nutze, wies er zurück. Weder könnten Mieter eine Sanierung verhindern noch müsste der Vermieter die Sanierung alleine bezahlen. 11 Prozent der Kosten für die Modernisierung können auf die Jahresmiete umgelegt werden.
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geschrieben am 17. März 2009
Während die Kölner heute bei einer Gedenkfeier den Opfern des Einsturzes des historischen Stadtarchivs gedenken, macht die Stadt schon wieder mit einem Gebäude – diesmal aber weitaus positivere – Schlagzeilen. Das „Kranhaus 1“ im Rheinauhafen gewann auf der Immobilienmesse „MIPIM“ in Cannes den Preis als Bürogebäude des Jahres.

Die Kölner Kranhäuser. Bild: © Development Partners
Im Kölner Rheinauhafen entwickelt sich derzeit Spektakuläres. Seit über zehn Jahren wird der ehemalige Handelsplatz umgestaltet, ein modernes Dienstleistungs-, Büro- und Wohngebiet soll hier entstehen. Dafür wird alte Bausubstanz erhalten und saniert, neue Gebäude kommen hinzu und füllen die brachliegenden Lücken. Doch ein Projekt gilt hier als etwas ganz Besonderes, eines, das die alte Aufgabe des Hafens auf architektonische Weise mit der neuen Bestimmung verbindet: Die Kranhäuser.
Das dreiteilige Ensemble erhielt diesen Namen nicht durch den Volksmund, es heißt ganz offiziell so. Und natürlich steckt auch die Absicht dahinter, daß hier ganz automatisch Assoziationen entstehen. Die wuchtige Keilform, die schmale Stütze – fast sieht es so aus, als könne das Gebäude wirklich riesige Container in die Luft wuchten. Tatsächlich wird in den Objekten mit den schnörkellosen Namen „Kranhaus1“, „KranhausPLUS“ und „Pandion Vista“ nichts dergleichen passieren - sie dienen als Büro- und Wohngebäude. Pro Gebäude stehen jeweils knapp 16.000 m² Fläche zur Verfügung, im „Pandion Vista“ reicht das zum Beispiel für 133 Luxus-Appartements, der Quadratmeterpreis beträgt bis zu 8.000 Euro. [mehr » ]
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geschrieben am 16. März 2009
Grund genug für das Magazin „Häuser“, den „Häuser-Award 2009“ unter dem Motto „Besser Wohnen in der Stadt“ auszuloben. 141 Kandidaten bewarben sich um den Titel.

Häuser-Award 2009: Neue Baukonzepte für die Enge der Städte.
Nach Jahren der Stadtflucht liegt urbanes Wohnen wieder im Trend. Ob das mit dem jahrelangen Streit um die Pendlerpauschale zusammenhängt oder die ländliche Idylle den sonst so stressgeplagten Städtern dann doch zu langweilig war, ist nicht abschließend geklärt. Die kurzen Wege zu Konsum und Entertainment in der Stadt fordern allerdings ihren Tribut: Hohe Grundstückspreise und wenig freier Platz lassen den Neubau von Wohnraum in den Metropolen zunehmend kompliziert werden. Kreative Ideen im Umgang mit wenig Bauraum sind deshalb gefragt.
Sieger des Wettbewerbs wurde denn auch ein Haus, das den vorhandenen Raum noch besser nutzt als die knapp 7 m² großen Münchner Wohnwürfel. Auf gerade mal 96 m² eines Restgrundstückes entstand ein mit „schlank“ doch recht treffend beschriebenes Wohn- und Bürogebäude. Ganze 4,60 Meter ist das Gebäude breit und schafft es doch, 161 m² für Arbeitsbereiche und 141 m² für Wohnbereiche bereitzustellen. [mehr » ]
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geschrieben am 16. März 2009
Immer mehr auf Rendite getrimmte Investoren kaufen Wohnungsbestände deutscher Kommunen auf. Damit die “Heuschrecken” auch in Krisenzeiten genug Geld verdienen, könnten demnächst Mieterhöhungen ins Haus stehen, befürchtet der Deutsche Mieterbund.
Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise könnte demnächst gänzlich unerwartete Folgen für Millionen von Mietern in Deutschland haben. Denn während die Lebenshaltungskosten derzeit so niedrig wie schon lange nicht mehr sind, drohen ihnen trotzdem massive Mieterhöhungen. Der Grund sind ausländische Investoren, die in Deutschland tausende Wohnungen erworben hätten und nun „zunehmend sämtliche Mieterhöhungsspielräume ausschöpfen, um die erwarteten Renditen zu erzielen“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Doch nicht nur höhere Mieten drohen. Um Geld zu sparen, würden auch Modernisierungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten massiv heruntergefahren. Risp krisitsierte in diesem Zusammenhang Kommunen, die ihren Wohnungsbestand leichtfertig an Investoren veräusserten, und forderte, den „weiteren Ausverkauf von Wohnungen zu bekämpfen“. Mieter, denen eine Mieterhöhung ins Haus stehe, sollten genau prüfen, ob die Forderungen auch tatsächlich berechtigt sind.
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geschrieben am 15. März 2009
Diese Woche stand ganz im Zeichen neuer Mietrechts-Urteile. Zudem forderte der anhaltende Abwärtstrend beim Wohnungs-Neubau - insbesondere beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern - mit dem Fertighausbauer Kampa ein erstes prominentes Opfer. Ob demnächst ein neuen Kanzleramt gebaut werden muss, ist aber noch unklar…
Immobilienmesse Mipim in Cannes zu Ende. Fast ein Drittel weniger Besucher, aber dennoch zufriedene Gesichter: Die diesjährige Mipim wird trotz geringeren Besucherinteresses als Erfolg gewertet. Nach den eher lauten Jahren mit viel Prunk und Protz stand dieses Jahr die Qualität im Vordergrund. [FAZ]
Kündigung bei Wohnungsumwandlung erleichtert. Wenn der Vermieter dem Mieter die Wohnung kündigt, weil er diese in Zukunft für eine nicht dem Haushalt angehörende Betreuungsperson benötigt (in diesem Fall ein Au-Pair Mädchen), gilt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohneigentum nicht. Das entschied der BGH. [Haufe]
Hypo Real Estate. Auch von der Hypo Real Estate gibt es in dieser Woche natürlich einige Neuigkeiten - und wie in letzter Zeit gewohnt sind es zumeist keine guten. So wollen einige Großinvestoren den Immobilienfinanzierer wegen Falschdarstellung der Unternehmenssitation verklagen. Unterdessen hat J.C. Flowers, seines Zeichens Großaktion der HRE, ein eigenes Konzept zur Rettung der Bank vorgelegt. Ganz nebenbei ist auch von weiteren 10 Milliarden Euro Euro Kapitalbedarf die Rede. [FAZ, Property-Magazine]
Fertighaus-Bauer Kampa laut Insolvenzverwalter in stabiler Lage. Die in finanzielle Schieflage geratene Hausbau-Firma Kampa befindet sich nach Ansicht des vorläufigen Insolvenzverwalters in einer “stabilen Lage“. Produktion und Fertigstellung sollen in den nächsten Tagen wieder anlaufen, die Gehälter für die Angestellten seien für die nächsten drei Monate gesichert. [Mindener Tageblatt]
Allianz will in Immobilien investieren. In den nächsten fünf Jahren will der Versicherungskonzern Allianz weltweit etwa 10 Milliarden Euro in Immobilien investieren. Mit der neugegründeten “Allianz Real Estate” soll so die Immobilienquote von derzeit vier auf später sechs Prozent ausgebaut werden. Finanziert werden soll das Vorhaben aus Eigenmitteln. [Handelsblatt]
Neue Details zum Einsturz des Kölner Stadtarchives. Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchives werden inzwischen schwere Vorwürfe gegen die Kölner Verkehrsbetriebe und die ausführenden Baufirmen laut. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung seien in der Nähe des Archives statt genehmigter vier tatsächlich fünfzehn Brunnen gebaut worden. Die genaue Ursache der Katastrophe ist allerdings immer noch unklar, das zweite Todesopfer wurde unterdessen geborgen. [SZ, Welt]
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geschrieben am 14. März 2009
Wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält, kann der Vermieter die Kosten dafür nicht als Zuschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete geltend machen. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Wie der Deutsche Mieterbund informierte, forderte der Vermieter im vorliegenden Fall eine Zusatzzahlung zur bisherigen Miete als Kostenersatz für Schönheitsreparaturen, da der Mieter durch eine unwirksame Mietvertragsregelung die Schönheitsreparaturen an der Wohnung weder selber zahlen noch durchführen musste. Eine solche Zusatzzahlung sei nicht rechtens, so der BGH.
Der Vermieter darf lediglich die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete fordern. Diese Regelung soll es dem Vermieter ermöglichen, eine den Marktverhältnissen angemessene Miete zu erzielen. Der in diesem Fall vom Vermieter geltend gemachte Zuschlag orientiere sich dagegen an den Kosten zur Durchführung einer Schönheitsreparatur. Dieses als Begründung der Mieterhöhung genutzte Kostenelement sei aber ohne Rücksicht auf seine Durchsetzbarkeit am Markt herangezogen worden, was nach Ansicht des Gerichts unzulässig sei und nicht in das gesetzlich geregelte System der Vergleichsmiete passe.
AZ: BGH VIII ZR 118/07
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