RSS .92| RSS 2.0| ATOM 0.3
  • Startseite
  • Disclaimer
  • Empfehlungen
  • Impressum
  • Über immobilo
  •  

    Mieten für Büroflächen brechen europaweit beispiellos ein

    geschrieben am 30. April 2009

    Auf der Büroimmobilien-Uhr von Jones Lang LaSalle ist es fünf nach zwölf: Auf fast allen Büroimmobilienmärkten Europas verzeichnet das Immobilienberatungsunternehmen einen nie dagewesenen Rückgang der Mieten und Einbruch des Umsatzvolumens.

    Fast alle der 24 im Index erfassten Städte befinden sich auf der Skala nun im Bereich des „beschleunigten Mietpreisrückgangs“. Inbesondere Moskau und London hat es hart getroffen: in beiden Metropolen sanken die Mietpreise alleine im vergangenen Quartal um 28,6 Prozent bzw. um 21,1 Prozent. Auch die deutschen Städte Berlin, Frankfurt, Hamburg und München blieben von der Rezession nicht verschont und mussten Mietpreiseinbußen zwischen 2 und 5 Prozent hinnehmen.

    Insbesondere die Mieten für Büroflächen in Spitzenlagen befinden sich im freien Fall und werden nach Ansicht von JLL auch in Zukunft weiter unter Druck geraten. [mehr » ]



    BGH stärkt Rechte von Mietern

    geschrieben am 30. April 2009 mit einem Kommentar

    In einem aktuellem Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Mieter bei einer erheblichen Differenz der Ist-Wohnfläche zur Soll-Wohnfläche fristlos kündigen dürfen.

    Stellt ein Mieter nachträglich fest, dass seine tatsächliche Wohnfläche „erheblich“ von der im Mietvertrag verankerten Fläche abweicht, hat er laut dem Richterspruch die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Bislang galt, dass bei einer Differenz von mehr als zehn Prozent ein Mangel für den Mieter entsteht und die Miete lediglich gemindert werden kann. Sollte ein Mieter den Anspruch der Mietminderung wählen, so könne er nachträglich jedoch nicht mehr fristlos kündigen. [mehr » ]



    „in sehr ruhiger Lage…“ – Leben in der Leichenhalle

    geschrieben am 29. April 2009

    Menschen wollen ja an den skurrilsten Orten wohnen: In Höhlen, ehemaligen Gefängnissen und Heizkraftwerken, um nur einige Beispiele zu nennen. Auf die Idee, in eine Leichenhalle zu ziehen, würden aber sicher nur die Allerwenigsten kommen - maximal temporär und unfreiwillig nach dem eigenen Ableben. Einen unschlagbaren Vorteil hat die Immobilie dennoch: Von den Nachbarn ist keine Ruhestörung zu erwarten.

    Einen weiteren Vorteil entdeckte eine hartgesottene Familie aus dem sauerländischen Warstein, die jetzt die Leichenhalle mitsamt Kapelle, Glockenturm und einem 3870 m² großen Grundstück von der Stadt erwarb: den Preis. Gerade mal 113.000 Euro kostet das ganze Ensemble, während die Grundstücke in der gehobenen Nachbarschaft gut und gerne zehnmal so teuer sind. Fans des morbiden Lebensstils werden da sicher noch blasser als ohnehin schon, angesichts des Schnäppchens.

    Den Warsteiner Stadtvätern wird dagegen eher die Schamesröte ins Gesicht steigen, schließlich war der Friedhof inklusive seiner Aufbauten ein ziemlich teurer Flop. Weil sich die Bestattungskultur in den vergangenen Jahrzehnten vom geräumigen Holzsarg zur platzsparenden Urne änderte, reichte plötzlich der alte Warsteiner Friedhof doch noch aus. Lediglich ein Dutzend Gräber wurden „Im Bodmen“ belegt und machten ihn so im wahrsten Sinne des Wortes zu einem Millionengrab, das der klammen Stadt einen tadelnden Eintrag im Schwarzbuch der Steuerzahler einbrachte. [mehr » ]



    Bundeskanzlerin sympathisiert mit Mietrechtsänderung

    geschrieben am 29. April 2009

    Bei dem vergangene Woche im Kanzleramt stattgefundenen Konjunkturgipfel hat sich Bundeskanzlerin Merkel positiv zu einer Änderung des aktuellen Mietrechts geäußert. Dies geht aus einer Meldung der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA und der Online Ausgabe von haufe hervor.

    Demnach soll sich Merkel wohlwollend zu einer Änderung des Mietrechts geäußert haben, welche vorsieht, energetische Baumaßnahmen investitionsfreundlicher zu gestalten und entsprechend zu stützen. Diesen Vorschlag unterbreitete BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf im Vorfeld des Konjunkturgipfels vom 22.April.

    Als Repräsentant der ZIA nutzte der BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) die Möglichkeit, die seit Jahren geforderte Änderung des Mietrechts bei dem Spitzentreffen im Kanzleramt an prominenter Stelle anzubringen, und auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit eine Mietrechtsreform hinzuweisen. [mehr » ]



    Our House – wie das Mietrecht das Zusammenleben regelt

    geschrieben am 28. April 2009

    Was in einer Familie im Kleinen passiert, gilt erst recht für ein ganzes Mietshaus: verschiedene Charaktere, Geschmäcker und unter Umständen auch Kulturen treffen aufeinander und verkomplizieren das Zusammenleben. Damit in der Familie deshalb kein Krieg ausbricht, gibt es den Familienrat – und für das Mietshaus das Mietrecht.

    Zum Beispiel gibt es da, die Blumenliebhaber und Dekorationswütigen, die mit Vorliebe ihre Wohnung in eine Mischung aus Biotop, Dschungel und Flohmarkt verwandeln. Das sei ihnen gegönnt und sogar erlaubt, zumindest solange die Bäume im Wintergarten keine Wurzeln schlagen und Bausubstanz des Gebäudes beschädigen. Sobald die Flora aber auf Flur und Treppenhaus übergreift, wird es kritisch. So musste das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08) einer Erdgeschoss-Mieterin einhalt gebieten, die in einem Mehrfamilienhaus die Treppen und Gänge mit allerlei Dekoration verzierte. Zudem ersetzte sie die dezente Standard-Flurbeleuchtung mit einer opulenteren Variante. Auch der Gemeinschaftsgarten blieb nicht verschont und wurde durch Töpfe mit üppigem Blumenbewuchs aufgehübscht. Zwar erkannte das Münsteraner Gericht ganz sicher die CO²-bindende Funktion der Pflanzen an, dennoch entschied es, dass Flur, Tür und Garten nicht einfach nach Belieben umgestaltet werden dürfen.

    Für mehr Unmut bei den Nachbarn sorgt meist aber die unfreiwillige Beschallung mit Musik. Besonders nervend sind dabei die selbstproduzierten musikalischen Gehversuche verhinderter Rockstars. Wer erinnert sich nicht mit Grausen an die 80er Jahre, als schrille Farben und toupierte Mähnen genauso en vogue waren wie minutenlange Gitarrrensoli? Zwar sollte auf das Nachspielen solch musikalischer Verfehlungen aus Geschmacksgründen verzichtet werden, als einmalige, erhebliche Ruhestörung darf das überlaute Spielen mit einer elektrischen Gitarre aber nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das Amtsgericht Trier unterschied in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 8 C 49/02 allerdings auch nicht zwischen “Stairway to heaven”-Solo und ohrenquälenden Gitarrenmalträtierungen der 80er.



    EX-Vorstand von Badenia muss sich wegen Schrott-Immobilien verantworten

    geschrieben am 28. April 2009 mit einem Kommentar

    Der seit mittlerweile fünf Jahren andauernde Streit um die Schrott-Immobilien der Badenia Bausparkasse geht in eine neue Runde. Der ehemalige Vorstand des Unternehmens, Elmar Agostini, ist wegen Untreue angeklagt worden.

    Laut Angaben des Landgerichts Mannheim muss sich der heute 62-jährige wegen des Verdachts der Untreue in fünf besonders schweren Fällen verantworten. Agostini leitete die Badenia-Finanzabteilung in den Jahren von 1993 bis 2001. In dieser Zeit soll die Bausparkasse zu teure Darlehen für über Wert bemittelte Wohnungen gewährt haben. Aufgrund der Überteuerung der Immobilien waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft die Darlehen der Badenia „nicht ausreichend gesichert“. Drahtzieher des Betrugs soll demnach Agostini gewesen sein.

    Grundlage des Untreueverdachts sind Immobilienverkäufe einer mittlerweile in Insolvenz gegangenen Firma in Dortmund. Diese hatte in den 90er Jahren Wohnungen veräußert, die als Steuersparmodell ohne Eigenkapital für weniger zahlungskräftige Personen gedacht waren. Die Bausparkasse Badenia finanzierte mehr als 7000 Käufe dieser Art. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft musste die Badenia aufgrund dieses Tatbestands Ausfälle in Millionenhöhe hinnehmen, da etliche Käufer die geforderten Darlehen nicht mehr zurückzahlen konnten.



    „Notwehraktion“: Berliner Mieterverein will Senat zu aktiver Wohnungspolitik bewegen

    geschrieben am 27. April 2009

    Wenn es nach dem Berliner Senats geht, ist auf dem Berliner Wohnungsmarkt alles in Butter: 5,7 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes stehen leer und sind für potentielle Mieter zu haben. Doch nach Ansicht des Berliner Mietervereins (BMV) sind viele der 108.000 freien Wohnungen gar nicht vermietbar: es herrsche ein Mangel auf dem Wohnungsmarkt.

    Leerstand oder nicht? Berliner Senat und Mieterverein sind sich uneins.

    Leerstand oder nicht? Berliner Senat und Mieterverein sind sich uneins.

    Um diesen nachzuweisen, will der Mieterverein eine eigene Umfrage starten, in der Mieter über Gründe für den Leerstand der Nachbarwohnung befragt werden, schließlich wissen diese am besten, warum die Wohnung nebenan leersteht, so Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer des BMV. Bisher beruhen die Leerstandsstatistiken lediglich auf Angaben über Stromverträge des Energieversorgers Vattenfall. Leerstandsgründe wie ein schlechter Zustand der Wohnung werden dabei nicht erfasst. Einer der Ziele des Mietervereins ist es, den Senat zu einer wissenschaftlich belastbaren Daterhebung über Leerstandsgründe zu bewegen.

    Sollte sich aus der Mieterbefragung ergeben, daß ein Teil der freien Wohnungen aus verschiedenen Gründen gar nicht vermietbar ist, wäre dies ein Mangel auf dem Wohnungsmarkt, der nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches Mietwucher verbiete – und Auswirkungen auf die Mietpreispolitik der Bundeshauptstadt haben müsse. Vermieter würden derzeit überhöhte Preise verlangen, da der Berliner Senat von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt ausgeht. Untermauert wird dies nach Ansicht des Mietervereins durch sinkende Leerstandsquoten und damit deutlich anziehenden Angebotsmieten im vielen Teilen Berlins.

    Ludwig Burkardt vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sieht dagegen keinen Grund für politische Interventionen: „Der Rückgang des Leerstandes ist darauf zurückzuführen, dass in Berlin aufgrund nach wie vor niedriger Mieten kaum gebaut wird“, so Burkardt zur Berliner Morgenpost.



    Die eigenen vier Wände im Alter zahlen sich aus

    geschrieben am 27. April 2009

    Was dem Deutschen jahrelang per Werbung eingeimpft wurde, scheint tatsächlich zu stimmen: Wer sich im Ruhestand Eigentümer eines Eigenheims bezeichnen kann, hat laut Angaben des Statistischen Bundesamt mehr Geld in der Tasche als ein vergleichbarer Mieter.

    Deutschlands erste Statistiker errechneten einen monatlichen Mietwert bei Wohneigentum von derzeit 530 Euro. Dieser Betrag ist als „zweite Rente“ zu sehen, kommt als zum monatlichen Nettodurchschnittseinkommen von aktuell 2030 Euro hinzu.

    Bei Mietern im Rentenalter sieht die Finanzkraft deutlich schlechter aus: Wer im Ruhestand zur Miete wohnt, hat im Schnitt nur 1490 Euro zur Verfügung, ohne Abzug der monatlichen Miete. Auch wenn Eigentümern bei einem Eigenheim mehr Kosten für Instandhaltung und Reparatur anfallen als bei Mietern, ist der Unterschied längst nicht so gravierend wie bei der eigentlichen Miete. Eigenheimbesitzer zahlen im Schnitt 117 Euro für Reparatur und Wartung, Mieter nur elf Euro.

    Experten rechnen vor, dass die Wohnkosten bei Wohneigentümern im Rentenalter langfristig auf acht Prozent des Haushaltsbudgets sinken, während Mieter mit 30 Prozent rechnen müssen.



    Immobilien-News und Themen Kalenderwoche 17-2009

    geschrieben am 26. April 2009

    Schon wieder 17 Wochen des Jahres vorbei? Na dann wird es Zeit für die Wochen-News, Nr. 17/09:

    Kölner U-Bahn-Bau verzögert sich. Durch den Einsturz des Kölner Stadtarchives verzögert sich der Bau der Nord-Süd-Bahn um vorraussichtlich zwei Jahre. Nadelöhr für den Weiterbau ist die Situation an der Einsturzstelle “Waidmarkt”. Dort soll frühestens ab Ende des Jahres weitergebaut werden. [Kölner Stadtanzeiger]

    Für kleine Unternehmen in und um die Severinstraße, die durch den Einsturz wirtschaftliche Schäden erlitten, vergibt die NRW.Bank Sonderkredite vom Land. [RP-Online]

    HRE: Bund will 90 Prozent.
    Der Bund vertrödelt bei der Verstaatlichung der angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate weiterhin keine Zeit. Durch eine 1,9 Milliarden Aktien schwere Kapitalerhöhung will der Soffin 90 Prozent der Aktien übernehmen - für insgesamt 5,6 Milliarden Euro. [tagesschau]

    Wenig freie Wohnungen im Zentrum Berlin. Im Zentrum der Bundeshauptstadt werden die Wohnungen knapp: Der Leerstand ist so niedrig wie zuletzt vor 15 Jahren. Gerade mal ein Prozent der Wohnungen in Mitte und Prenzlauer Berg sind im derzeit verfügbar. Als Folge steigen nach Angaben des größten Berliner Wohnungsunternehmens GSW die Angebotsmieten in Mitte um 10 Prozent. [Tagesspiegel]

    Polen: ab 1. Mai können EU-Bürger Immobilien erwerben. Ausländer können nach dem Ende der fünfjährigen Übergangsfrist nach Polens Eintritt in den EU nun auch Ferien- oder Zweitimmobilien in Polen erwerben. Ferienimmobilien dürfen allerdings nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden, während man in der Zweitimmobilien theoretisch dauerhaft wohnen darf, solange noch ein Erstwohnsitz vorhanden ist. [Welt]

    Berlusconi rät Erdbebenopfern zu Einkauf bei IKEA. Italiens Regierungschef ist für seine “ungewöhlichen” Empfehlungen bekannt. Nachdem er die Situation in den Zeltlagern der Erdbebenopfer bereits mit einem Camping-Wochenende verglich, gibt er ihnen nun auch noch den Tipp, die neuen Möbel beim schwedischen Möbelriesen zu kaufen - auf Staatskosten. [Spiegel]



    Mieter kann Vermieter nicht zu Kabelanschluss zwingen

    geschrieben am 25. April 2009

    Geschafft: umgezogen, Möbel aufgestellt, Füße hoch, Fernsehen an – und kein Empfang. Wer meint, dass Vermieter dem Mieter einen Fernsehanschluss stellen muss, liegt falsch. Zwar werden die meisten Wohnungen mit Fernsehanschlüssen vermietet, doch der Vermieter muss in keinster Weise dafür sorgen, dass die Tagesschau nicht nur im Programmheft erscheint.

    Grundsätzlich sind Vermieter nicht verpflichtet, einen TV-Empfang bereitzustellen. Als Ausnahme gilt, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird. Allerdings muss der Vermieter laut Bundesverfassungsgericht dem Mieter gestatten, einen Anschluss auf eigene Kosten zu legen, so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. (Az.: 2 BvR 2119/95).

    Mieter haben laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht das Anrecht, sich bei einem bereits vorhandenen Kabelanschluss auf eigene Faust eine Satellitenschüssel aufs Dach zu stellen, um hunderte Programme empfangen zu können. Mehr als fünf bis sechs Programme seien demnach rechtlich ausreichend. (Az.: VIII ZR 5/05).

    Somit haben also Vermieter das grundliegende Recht, die Installation einer Sat-Schüssel an der Außenfassade zu verbieten, wenn der digitale Kabelempfang schon auf anderem Wege möglich ist, aber eben nicht die vielleicht gewünschten 300 Programme liefert.