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    Mülltrennung muss vom Vermieter sichergestellt werden

    7. April 2009 in Mieten, News, Ratgeber. Einen Kommentar verfassen.

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    Vermieter müssen Mülltrennung gewährleisten

    Vermieter müssen Mülltrennung gewährleisten

    Vermieter müssen in einem vermieteten Objekt gewährleisten, dass eine umfassende und ausreichende Mülltrennung seitens der Mieter möglich ist. Desweiteren ist der Vermieter verpflichtet, Mülleimer in entsprechender Größe bereitzustellen und dementsprechend die wirtschaftlich sinnvolle Leerung dieser Behälter zu ermöglichen.

    Die Berliner Mietergemeinschaft weist darauf hin, dass Mieter diesen Umstand genauestens beobachten sollten, auch in Hinblick auf den eigenen Gelbbeutel, da sie für die Kosten der Entsorgung über die Nebenkosten aufkommen müssen. So sind zu große Mülleimer oder nicht richtig getrennter Müll eine Kostenfalle und lassen die Betriebskosten anschwellen.

    Die in den sogenannten kalten Betriebskosten verankerten Müllentsorgungsgebühren werden im Allgemeinen zu hundert Prozent auf die Mieter abgewälzt. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Wohnungsgröße der gemieteten Wohnung. Auch eine Umwälzung auf die Anzahl der Mieter in einem Mietobjekt ist unter Umständen möglich.

    Auch gerichtlich sind Mieter angehalten, ihren Müll ordnungsgemäß zu trennen. Tut dies ein Mieter nicht, kann der Vermieter das entstandene Restmüllaufkommen nicht auf die übrigen Mieter per Betriebskostenabrechnung  umlagern, so das Amtsgericht Münster in einem Urteil (Az: 59 C2601/05).




    Artikel geschrieben von rdhead am 7. April 2009 .
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