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    BGH stärkt Rechte von Mietern

    30. April 2009 in News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    In einem aktuellem Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Mieter bei einer erheblichen Differenz der Ist-Wohnfläche zur Soll-Wohnfläche fristlos kündigen dürfen.

    Stellt ein Mieter nachträglich fest, dass seine tatsächliche Wohnfläche „erheblich“ von der im Mietvertrag verankerten Fläche abweicht, hat er laut dem Richterspruch die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Bislang galt, dass bei einer Differenz von mehr als zehn Prozent ein Mangel für den Mieter entsteht und die Miete lediglich gemindert werden kann. Sollte ein Mieter den Anspruch der Mietminderung wählen, so könne er nachträglich jedoch nicht mehr fristlos kündigen.

    Grundlage des Entscheids war der Fall einen hessischen Mieters, der feststellen musste, dass seine 100m² große Wohnung um 22,6 Prozent kleiner war, als die im Mietvertrag verankerte Wohnfläche. Daraufhin kündigte er seine Wohnung fristlos. Obwohl das Landgericht Darmstadt den Fall in erster Vorinstanz abwies, gab der BGH dem Mieter nun Recht, da die vorhandene Wohnflächenabweichung zu seinen Ungunsten für eine Kündigung aus „wichtigem Grund“, also der Unzumutbarkeit, ausreiche. (AZ: VIII ZR 142/08)




    Artikel geschrieben von rdhead am 30. April 2009 .
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    One Response to “BGH stärkt Rechte von Mietern”

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