RSS .92| RSS 2.0| ATOM 0.3
  • Startseite
  • Disclaimer
  • Empfehlungen
  • Impressum
  • Über immobilo
  •  

    Bordell im Wohngebiet ist erlaubt – unter Umständen

    immobilo_mb am 7. Mai 2009 in News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

    Neonlicht, leicht bekleidete Damen auf der Straße, Verführung und dunkle Gestalten – das dürfte die landläufige Meinung über ein Bordell sein. Kein Wunder also, dass ein solches Etablissiment in einem Wohngebiet nicht gerade auf Begeisterung bei Nachbarn stößt. Doch das Berliner Verwaltungsgericht hat nun in einem Urteil (AZ: VG 19 A 91.07) den Betrieb eines Bordells in einem Wohngebiet erlaubt – weil es ohne Neonlicht auskommt und auf leicht bekleidete Damen vor der Tür verzichtet.

    Dem Rechtsstreit vorausgegangen ist eine Initiative des Bezirksamtes Charlottenburg, um das Bordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu schließen. Die Betreiberin des „Salon Prestige“ hatte gegen dieses Ansinnen geklagt und nun Recht bekommen.

    Das Bordell ist nach Ansicht der Richter als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem derzeitgen Standort in einem Gewerbe- und Wohngebiet bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig, da es auch in der Nachbarschaft keine Klagen über „milieubedingte Störungen“ gab. Zudem überzeugten sich die Richter bei einem - offiziellen – Ortstermin vom Bemühen der Betreiberin um Diskretion und Anonymität. Lediglich ein kleines Schild weist auf die im Haus angebotenen Dienstleistungen hin, zudem werde kein Alkohol ausgeschänkt.

    Das Gericht ließ aufgrund der Tragweite des Urteils eine Berufung zu und forderte gleichzeitig den Gesetzgeber zum Handeln auf. Eine einheitliche Rechtssprechung sei vonnöten, denn selbst innerhalb Berlins gibt es unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bezirken. Zudem gelte Prostitution nicht mehr als sittenwidrig und auch bauplanungsrechtlich dürfe die Prostitution aus moralischen Gründen nicht eingeschränkt werden, so Richtertin von Alven-Döring.




    Diesen Artikel kommentieren | Trackback

    Diesen Artikel speichern und teilen:
    • Wikio
    • Webnews.de
    • MisterWong.DE
    • del.icio.us
    • LinkArena
    • Facebook
    • Google Bookmarks
    • BlinkList
    • Live
    • MySpace
    • Yahoo! Bookmarks
    • Technorati
    • Yigg
    • Shortnews
    • StumbleUpon
    • Twitter


    Ähnliche Artikel:

     

    Weitere Artikel aus der Kategorie News, Rechtliches:


    nach oben

    Leave a Reply