
Urteil: Pferdestall in reinem Wohngebiet unerwünscht.

Nicht jeder erfreut sich am Pferdegeruch.
Die mit der Haltung von Pferden einhergehende Geruchsbelästigung sei den Anwohnern nicht zuzumuten, so die Richter. Zudem ist selbst bei sorgfältiger Pflege der Pferde mit dem gesteigerten Auftreten von Fliegen und Ungeziefer zu rechnen.
Dies verletze nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die Rechte der Bewohner in der näheren Umgebung, weshalb in allgemeinen und reinen Wohngebieten die Pherdehaltung in der Regel nicht erlaubt sei.
Artikel geschrieben von immobilo_mb am 13. Mai 2009 .
Diesen Artikel speichern und teilen:
Ähnliche Artikel:
Weitere Artikel aus der Kategorie News, Rechtliches:
Einen Umzug eigenständig abwickeln
Zwangsversteigerung der Kelly-Residenz - Kein Zuschlag für Joey Kelly
Kleinreparaturklausel: Abflussrohr-Reparatur nicht Sache des Mieters
Studie: Mehr Fachkompetenz für Immobilienverwalter von Nöten
Nächste Runde im Gagfah-Streit: Mediation mit Dresden gescheitert





