immobilo_mb am 13. Mai 2009 in News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

Urteil: Pferdestall in reinem Wohngebiet unerwünscht.
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – für viele Reiter ist ein Ausflug in die weite Natur mit ihren Gäulen das wahre Paradies. Allerdings liegt auch das Glück der Pferde auf dem Rücken der Erde und versprüht für die empfindlichen Nasen so mancher Anwohner von Pferdekoppeln ein unangenehmes Bouquet, weshalb nach einem Urteil des Verwaltungesgerichts Koblenz in reinen Wohngebieten keine Pferdeställe gebaut werden dürfen.

Nicht jeder erfreut sich am Pferdegeruch.
Während Pferdenarren gerne von der Eleganz, Kraft und Leichtigkeit ihrer Rösser schwärmen, fühlen sich Anwohner, die in unmittelbarer Nähe von Bestallungen wohnen, von den zumeist typischen Gerüchen eher nur belästigt. Im vorliegenden Rechtsstreit klagte ein Ehepaar aus der 7.000-Seelen Gemeinde Asbach (Kreis Neuwied) gegen die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Baugenehmigung eines Stalles für drei Pferde, der in knapp zehn Metern Abstand zu ihrem Wohnhaus errichtet werden sollte. Das Verwaltungsgericht Koblenz folgte der Argumentation der Kläger.
Die mit der Haltung von Pferden einhergehende Geruchsbelästigung sei den Anwohnern nicht zuzumuten, so die Richter. Zudem ist selbst bei sorgfältiger Pflege der Pferde mit dem gesteigerten Auftreten von Fliegen und Ungeziefer zu rechnen.
Dies verletze nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die Rechte der Bewohner in der näheren Umgebung, weshalb in allgemeinen und reinen Wohngebieten die Pherdehaltung in der Regel nicht erlaubt sei.
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Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 13. Mai 2009 um 09:35 veröffentlicht und ist abgelegt unter News, Rechtliches mit den Tags Gerichtsurteil, Geruchsbelästigung, Pferdestall, Ungeziefer, Urteil, Verbot, Wohngebiet.
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