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    Deutscher Mietertag: Recht auf Wohnen soll ins Grundgesetz

    7. Juni 2009 in Allgemeines, Mieten, News. Einen Kommentar verfassen.

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    Die vom Deutschen Mieterbund (DMB) geforderte Aufnahme des Rechts auf Wohnen ins Grundgesetz stößt auf Sympathie, wird demnächst aber wohl kaum verwirklicht. Dafür ist sich die Politik einig, dass das Mietrecht nicht geändert werden muss. Für Mieter wie Vermieter sei es gut so, wie es ist, so der Tenor.

    Der Präsident des DMB, Dr. Franz-Georg Rips, hat am zweiten Tag der Versammlung in Leipzig erneut gefordert, das Recht auf Wohnen im Grundgesetz zu berücksichtigen. Ein “sozialer und gerechter Staat” müsse sich zu diesem Recht bekennen. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) stimmte zwar zu, dass Wohnen und Menschenwürde zusammenhängen, er sehe aber gleichzeitig “Schwierigkeiten bei der Umsetzung”.

    Beim Thema Mietrechtsänderungen herrschte bei den anwesenden Vertretern aus der Politik ungewohnter Einklang: Die meisten sehen keinerlei Handlungsbedarf, das Mietrecht habe sich als zweckmäßig erwiesen. Sachsens Justizminister Geert Mackenroth untermauerte diese These, indem er auf die sinkende Zahl an Prozessen hinwies, eine Entwicklung, die sich nicht zuletzt aus der erfolgreichen Arbeit des DMB ergeben habe.

    Die Vertreterin der SPD, Petra Weis, erklärte, dass eine Mietrechtsänderung grundsätzlich nur mit Zustimmung des DMB in Frage käme. Während Tiefensee betonte, dass auch bei den Modernisierungsregelungen keine Änderungen vonnöten seien, ist dies der einzige Bereich, in dem sich CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke sich Änderungen vorstellen könnten. So sprach sich Bettina Herlitzius von den Grünen für einen Ökomietspiegel aus, Heidrun Bluhm von der Linken schlug eine Reduzierung des Umfangs der Modernisierungsumlage vor.

    Das “gute Klima”, das auch Motto des 63. Mietertages ist (”Mieter für ein gutes Klima”), war am Freitag in Leipzig Programm: Auf Rips’ Würdigung des ersten Berichts der Bundesregierung zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft reagierte Minister Tiefensee mit den Worten: „Den Bericht, den ich vorgestern vorgelegt habe, haben Sie ja praktisch geschrieben.“




    Artikel geschrieben von immobilo_mi am 7. Juni 2009 .
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    One Response to “Deutscher Mietertag: Recht auf Wohnen soll ins Grundgesetz”

    1. Web.Jet sagt:

      Ein beachtlicher Anteil an Immobilien erbittet sich eine diskrete Vermarktung und gestattet keine Veröffentlichung von Informationen vor einer persönlichen Besichtigung.

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