Platz 10: Pimp my Ride:
Ein Vermieter spricht eine fristlose Kündigung aus, nachdem der Mieter seinen roten Chevrolet Corvette Stingway wenig schmeichelhafterweise als “Zuhälterwagen” betitelt hatte. Das Urteil: “Zuhälterwagen” ist keine Beleidigung, die fristlose Kündigung somit unzulässig. Welche Bezeichnungen bei anderen Wagen durchgehen, wurde nicht erörtert. (AG Hamburg-Harburg WuM 97, 266)
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Artikel geschrieben von immobilo_mi am 16. Juli 2009 .
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Nur der vollständigkeit halber… Ne Corvette Stingway gibts nicht… Das ding heisst Stingray (Stachelrochen)
Schon Bismarck verlangte von seinen Beamten eine leserliche Unterschrift.
@Herbert: Mir wär ein Stingway lieber gewesen. *glurk*
Das sind nicht skurille Urteile, sondern teils sehr vernünftige: Gerade Platz 1 ist nicht skurril. Skurril ist vielleicht der Gerichtsfall, aber nicht das Urteil.
Wenn ihr schon auf Hitlistpunktejagd seid, dann gebt eurer Bilderklickshow doch wenigstens einen passenden Titel. Soviel zum Thema Qualitätsjournalismus.
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Da wird der f…