geschrieben am 20. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Wohnungsgenossenschaften dürfen einzelnen Genossenschaftsmitgliedern die Miete erhöhen, wenn diese vorher ihre Miete wegen Baulärms gemindert haben. Eine solche Mieterhöhung stehe nicht im Widerspruch zum Genossenschaftsgedanken, wie aus einem Urteil des Bundsgerichtshof (BGH) hervorgeht.

Mieterhöhung wegen Mietminderung - laut BGH rechtens.
Die Mieter von Genossenschaftswohnungen sind rechtlich gesehen ein Sonderfall im Mietrecht. Zwar weichen die Verträge nicht von den üblichen Mietverträgen ab, die Genossen besitzen jedoch einige gesonderte Rechte, z.B. was die Erhöhung der Miete angeht. Auch der Gedanke der Solidarität mit den Mitmietern soll stets hochgehalten werden – doch der gilt in beide Richtigungen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Urteil zur Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen nach vorheriger Mietminderung wegen Sanierungsarbeiten urteilte.
Im verhandelten Fall hatte ein einzelnes Genossenschaftsmitglied die Miete wegen Baulärms – die Genossenschaft ließ neue Fenster einbauen - auf die Hälfte gemindert. Der Aufforderung der Genossenschaft, die Minderung mit Hinweis auf den Verzicht auf eine spätere Mieterhöhung rückgängig zu machen, ignorierten die Mieter. [mehr » ]
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geschrieben am 19. Oktober 2009 mit 2 Kommentaren
Nachdem die neue Koalition in Berlin an einer Beschneidung der Mieterrechte arbeitet, will man wenige Kilometer östlich im Berliner Senat bei der Reform des Mietrechts einen entgegengesetzten Weg gehen. Die rot-rote Koalition plant nach einem Bericht der Berliner Morgenpost die Stärkung von Mieterrechten sowie eine Deckelung von Mietsteigerungen und Betriebskosten im sozialen Wohnungsbau.
Die Bundeshauptstadt Berlin scheint, was die Mieten betrifft, langsam aus dem Dornröschenschlaf aufzuwachen. Lange waren die Mieten im Vergleich zu Metropolen wie München und Hamburg selbst in beliebten Bezirken paradiesisch niedrig, doch langsam holt Berlin auch hier auf - auch wenn Mieten in Berlin immernoch recht günstig ist. Leidtragende der Mietentwicklung sind die Nutzer sozialen Wohnungsraumes, die nach Angaben der Morgenpost unter Bezugnahme auf den offiziellen Mietspiegel höhere Nettokaltmieten zahlen müssen als der Durchschnitt aller Berliner Mieter. [mehr » ]
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geschrieben am 18. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Handel: Expansion statt Krise. Der Handel expandiert den schlechten Konjunkturdaten und Umsatzeinbußen im deutschen Einzelhandel zum Trotz auch während der Krise kräftig. Das stategische Wachstum sorgt für strahlende Vermieteraugen. [FTD]
Climb-Berlin. Seit dem 10. April 2009 kann man das 80 Meter hohe Gasometer in Schöneberg mitsamt seiner 456 Stufen bezwingen. Wenn Sie ganz oben angekommen sind, werden Sie mit einem spektakulären Rundgang und einer tollen Aussicht auf Berlin belohnt. Geschulte Guides zeigen Ihnen die Sehenswürdigkeiten und sorgen für Ihre Sicherheit - schwindelfrei sollte man angesichts der luftigen Konstruktion allerdings schon sein. Trotzdem ideal für einen abwechslungsreichen Betriebs- oder Familienausflug geeignet. [Climb-Berlin] [mehr » ]
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geschrieben am 16. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Es ist eine der Horrorszenarien für Mieter: Der Vermieter muss Insolvenz beantragen und hat entgegen den gesetzlichen Bestimmungen die Mietkaution nicht auf ein gesondertes Konto eingezahlt. Doch damit der oft vierstellige Betrag, den Mieter am Anfang des Mietverhältnisses für etwaige Forderungen nach dem Ende des Vertrages an den Vermieter zahlen müssen, nicht in der Insolvenzmasse landet, hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Mieter im Zwangsverwaltungsverfahren gestärkt.
Im verhandelten Fall hatte der Vermieter die Mietkaution entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht auf einem gesonderten, von seinem Vermögen getrennten Treuhandkonto angelegt. Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters eröffnet wurde und ein von Gericht bestellter Zwangsverwalter eingesetzt wurde, weigerte sich dieser, die Kaution nachträglich auf ein Sonderkonto einzuzahlen, da er die Mietkaution nicht erhalten hatte. [mehr » ]
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geschrieben am 15. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Nachdem nach Ansicht der Vermieter das Mietrechtspendel in den letzten Jahren einseitig zugunsten der Mieter ausschlug, plant die designierte Koalition aus CDU, CSU und FDP nun einige Änderungen, die vor allem die Hausbesitzer froh machen wird. Der Mieterbund kritisiert das Vorhaben.
Nach den Ankündigungen der FDP im Wahlprogramm konnte man es bereits erahnen, nun wird es auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden: Mit der neuen Koalition wird es Änderungen im Mietrecht geben. Vorrangig werden dabei die Vermieter und Hausbesitzer bessergestellt, wie es vor allem der FDP vorschwebt. So sollen Vermieter nun ihren Mietern deutlich schneller kündigen können, die Kündigungsfristen beider Parteien sollen angeglichen werden. [mehr » ]
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geschrieben am 14. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Wer es nicht schon angesichts der Paletten von Schoko-Weihnachtsmännern und Lebkuchen im Supermarkt bemerkt hat, für den sind die inzwischen empfindlich kühlen Temperaturen wohl ein untrügliches Zeichen: Der Herbst ist da. Und als ob schmuddeliges Wetter und frühe Dunkelheit nicht schon schlimm genug wären, sollte man als Hausbesitzer bereits jetzt an den Winter denken – denn der steht schneller vor der Tür, als einem lieb sein kann. Bis dahin sollte man sein Heim durchgecheckt und winterfest gemacht haben.
Auch wenn das Wetter im Herbst bereits einige Kapriolen bereithält, die den eigenen vier Wänden unter Umständen doch sehr zusetzen können, ist jetzt der optimale Zeitpunkt, das Haus auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. Denn getreu dem Motto, dass Vorbeugen besser ist als sich die Schuhe zu besudeln, können bereits einfache Maßnahmen Schäden und deren spätere kostspielige Reparatur vermeiden. [mehr » ]
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geschrieben am 13. Oktober 2009 mit einem Kommentar
In einer Wohnung zu leben, die einmal der Tatort eines brutalen Verbrechens war, ist sicher nicht jedermans Vorstellung vom trauten Heim: Wenn schon Mord, dann doch bitte im TV und nicht im eigenen Bad. Dennoch rechtfertigt ein früherer Mord in der Wohnung nicht die Kündigung des Mietvertrages, wie das Amtsgericht München entschied.
In der Vorgeschichte der Entscheidung unterzeichneten die später Beklagten im August 2003 einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag mit der Klägerin für die Hälfte eines Doppelhauses in München-Pullach zum Preis von 1.750 € monatlich. Nicht inbegriffen war da wohl auch die Information, dass sich zwei Jahre vorher an gleicher Stelle ein Verbrechen ereignete, welches als „Pullacher Hammermord“ durch die Gazetten ging - der damalige Mieter hatte dem Leben seiner Frau mit dem Schlaginstrument ein jähes Ende bereitet. [mehr » ]
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geschrieben am 12. Oktober 2009
Städterankings gibt es zu hunderten Themen, manchmal sind sie informativ, oft erheiternd und meist nicht sehr aussagekräftig – darüber diskutiert wird dann aber umso häufiger. Das aufgrund der vielen in die Bewertung einfließenden Faktoren vielbeachtete Städteranking der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und des Wirtschaftsmagazins „Wirtschaftswoche“ geht nun in seine sechte Runde. Neben den üblichen Seriensiegern gibt es aber einige Überraschungen.
Während sich die bayerische Landeshauptstadt München bei immobilo-Studien zum Wohnungsmarkt „dank“ happiger Mietpreise stets auf den hinteren Rängen wiederfindet, hat sie bei Rankings zum Thema Wirtschaft und Lebensqualität die vorderen Plätze abonniert. Nicht anders sieht es auch im neuen Großstadtranking von INSM und Wirtschaftswoche aus, bei dem die Isarmetrople erneut auf dem Siegertreppchen landet. [mehr » ]
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geschrieben am 11. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Studie zu langfristigen Trends soll Immobilieninvestments planbarer machen. Die von der BayernLB und dem Berliner Marktforschungsunternehmen empirica Forschung und Beratung erstellte Studie „Deutschland bis 2040: Langfristige Trends und ihre Bedeutung für den Immobilienmarkt“ wagt einen Blick in die ferne Zukunft, damit kostspielige Immobilienengagements nicht als Investruine enden. [Property Magazine]
Mietrecht à la FDP. Nachdem sie elf Jahre den anderen Parteien beim Regieren zusehen musste, prescht die FDP nun mit allerlei Forderungen und Ideen vor. Auch zum Thema Mietrecht gibt es etliche Vorschläge, die vor allem den Vermietern gefallen werden. [Focus]
Gewerbeimmobilienmarkt belebt sich. Nachdem auf dem europäischen Immobilienmarkt die letzten zwei Jahre Flaute herrschte, zogen die Transaktionen von Gewerbeimmobilien zum zweiten mal in Folge an. Das dritte Quartal zog mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro sogar um 40 Prozent an. [FTD]
Immobilienfonds investieren wieder. Obwohl die Krise noch nicht überstanden ist und etliche offene Immobilienfonds noch immer keine Anteile zurücknehmen, wird inzwischen zum Teil wieder kräftig investiert. Euphorie sollte trotzdem nicht aufkommen, denn solange der Aufschwung ausbleibt, werden auch die Mieten der Fondsimmobilien kaum steigen. [Handelsblatt]
Haus zum Mitnehmen. In stürmischen und verregneten Nächten wurde das Zelt als transportable Unterbringungsmöglichkeit schon oft verflucht. Der argentinische Architekt Matias Konstandt hat ein „Haus zum Mitnehmen“ entwickelt, das keine Standfestigkeitsprobleme haben dürfte – allerdings passt es auch nicht mehr in den Rucksack. [SZ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 9. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst dafür Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07). Wenn der „Durst“ der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn keinen Schadensersatz verlangen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im Jahr 1990 ließ die Klägerin ihr Zweifamilienhaus errichten. Auf dem der Gemeinde gehörenden Nachbargrundstück standen bereits damals im Abstand von ca. 10 Metern zum Haus etliche Eichen, die im Bebauungsplan als erhaltenswerter Baumbestand ausgewiesen waren. Im Laufe der Jahre bildeten sich am Haus der Klägerin Risse, für die die Klägerin den Wasserbedarf der Bäume und damit die Gemeinde verantwortlich machte. Sie verlangte rund 21.500 Euro zur Schadensbeseitigung.
Das Landgericht Coburg wies ihre Klage jedoch ab. Ein schuldhaftes Fehlverhalten der Gemeinde sei nicht zu erkennen. Vor dem Eintritt des Schadens hätten keine konkreten Anhaltspunkte für eine von den Eichen ausgehende Gefahr für das Anwesen der Klägerin bestanden. Ohne derartige Anzeichen einfach ein vorsorgliches Fällen der Bäume zu verlangen, hätte die Grenze des Zumutbaren überschritten. Ebenso wenig könne eine vorbeugende Sichtung oder gar Kappung der Wurzeln verlangt werden. Im Übrigen wäre es Aufgabe der Klägerin gewesen, beim Bau durch entsprechend tiefe Fundamente von den bereits vorhandenen Bäumen ausgehenden Setzungsgefahren zu begegnen.
Tipps zum Bauen
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