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    WEG darf über Standort einer Satellitenschüssel entscheiden

    8. Dezember 2009 in Allgemeines, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Besitzer einer Eigentumswohnung haben ein grundsätzliches Recht auf Satellitenfernsehen und die Anbringung einer Satellitenantenne. Die Eigentümergemeinschaft muss die Anbringung der Schüssel dulden, kann aber über deren Anbringungsort entscheiden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

    "Ästhetisch Beeinträchtigend": Die Satellitenschüssel

    "ästhetisch beeinträchtigend": Die Satellitenschüssel

    Während der Nutzen von Satellitenschüsseln für Information und Entertainment nicht in Zweifel gezogen wird, ist ihre Funktion als zierendes Fassadenelement durchaus umstritten. Das sah auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft so, als sie, durch eine vorherige Abstimmung auf der Eigentümerversammlung ermächtigt, eine Miteigentümerin auf Entfernung der Parabolantenne verklagt hatte.

    Die beklagte polnischstämmige Frau mit deutschem Pass installierte im Vorfeld der Klage eine Satellitenschüssel an einem Fenster ihrer Wohnung, um damit einige Sender aus ihrer Heimat empfangen zu können. Die WEG sah aber die Fassade des Hauses „ästhetisch beeinträchtigt“ und verlangte die Demontage des Gerätes – zu Recht, wie der BGH nun entschied. Das Anbringen der Antenne sei ein „Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum“, der von der WEG ohne vorherige Zustimmung nicht hingenommen werden müsse.

    Die Miteigentümerin muss dem Urteil zufolge die Antenne entfernen, hat aber das Recht, dass diese an einem anderen, konsensfähigeren Ort angebracht wird, schließlich sei das „Interesse der Beklagten, von polnischen Fernsehsendern über die Ereignisse aus dem näheren Bereich ihres früheren Heimatlands unterrichtet zu werden, offensichtlich“. Die Miteigentümer müssen daher den Empfang polnischer Programme ermöglichen, auch wenn im örtlichen Kabelnetz zwei polnische Sender eingespeist werden.

    AZ: V ZR 10/09




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 8. Dezember 2009 .
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    One Response to “WEG darf über Standort einer Satellitenschüssel entscheiden”

    1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von immobilo und Rebscher Immopress, Katrin Walter erwähnt. Katrin Walter sagte: WEG darf über Standort einer Satellitenschüssel entscheiden: Besitzer einer Eigentumswohnung haben ein grundsä.. http://bit.ly/4It9y3 [...]

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