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    Kündigung wegen Dauerspülung der Toilette ist rechtens

    8. Januar 2010 in Mieten, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Der Klang plätschernden Wassers und rauschender Bäche soll ja beruhigend auf Gemüt und Nerven wirken. Wenn sich der Wasserfall allerdings in einer Toilette des Nachbarn tagelang gen Tiefe stürzt, kann es durchaus zu Spannungen zwischen den Mietparteien kommen – und später sogar zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen, wie das Branchenportal haufe.de meldet.

    Gewollter Dauerstrudel in der Toilette kündigt Ärger an

    Gewollter Dauerstrudel in der Toilette kündigt Ärger an

    Im Vorfeld eines etwas skurril anmutenden Verfahrens hatte der Vermieter einen Mieter wegen Dauerspülens der Toilette erst ohne nennenswerten Erfolg abgemahnt, das Mietverhältnis später fristlos gekündigt sowie die Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt. Nachbarn hatten sich beschwert, dass auch zu Nachruhezeiten ein anhaltendes Wasserrauschen zu vernehmen war, wie es ausserhalb von Flussauen, Bachläufen und Wasserfällen normalerweise nicht vorkommen sollte – erst recht nicht in Nachbarwohnungen. Bei einer Inspektion der Wohnung wurde der Grund des Rauschens entdeckt: der Nachbar hatte seinen Rasierapparat so auf dem Spülknopf der Toilette deponiert, dass es zu einem dauerhaften Durchlauf des Wassers kam. Der betroffene Mieter argumentierte, dass er mit der Dauerspülung die starken Fäkalgerüche, die seiner Ansicht nach der Toilette entwichen, bekämpfen wollte.

    Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Mieter hätte den Mangel seinem Vermieter melden müssen, anstatt die Lösung des Problems in der Manipulation der Spülung zu suchen, die den „Hausfrieden nachhaltig gestört und seine mietvertraglichen Pflichten grob verletzt hat“. Die Richter argumentierten, dass der anhaltende Wasserdurchfluss in einem Mehrparteienhaus eine Lärmbelästigung sei, die inbesondere in der Nachtruhe eine unzumutbare Störung für die Nachbarn darstellt. Zudem sei der Wasserdurchfluss nicht nur eine Verschwendung kostbaren Trinkwassers, sondern schädige die Nachbarn durch das fehlen individueller Wasserzähle auch finanziell.

    Amtsgericht Wedding, AZ 15b C 80/09




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 8. Januar 2010 .
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    One Response to “Kündigung wegen Dauerspülung der Toilette ist rechtens”

    1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Rebscher Immopress und Katrin Walter, Elmar Holland-Moritz erwähnt. Elmar Holland-Moritz sagte: Kündigung wegen Dauerspülung der Toilette ist rechtens: Der Klang plätschernden Wassers und rauschender Bäche soll… http://bit.ly/8YXt5a [...]

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