Vermieter darf wegen Eigenbedarf für Nichte kündigen
immobilo_mb am 28. Januar 2010 in News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Vermieter dürfen ihren Mietern nun auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte wie Nichten oder Neffen kündigen. Die Vermieterlobby kann sich freuen, der Mieterbund ist wenig begeistert.

BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.
Im verhandelten Fall war eine 85-jährige Wohnungseigentümerin in eine Seniorenresidenz umgezogen und hatte ihre Wohnung in Baden-Baden ab September 2004 an die Beklagte vermietet. Nach wenigen Jahren übertrug die kinderlose Seniorin das Wohneigentum in vorweggenommener Erbfolge auf die Tochter ihrer Schwester, die sich wiederum verpflichtete, im Haushalt zu helfen und die häusliche Grundpflege der älteren Dame zu übernehmen. Die ersten Klagen der Vermieter wegen Eigenbedarfs blieben allerdings sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden ohne Erfolg.
Die Revision der Klägerin beim BGH in Karlsruhe war dagegen erfolgreich. Die Richter urteilten, dass auch entferntere Angehörige wie Nichten eng genug mit dem Vermieter verwandt sind, um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu rechtfertigen. Nach der bisherigen Regelung waren Kündigungen wegen Eigenbedarfs nur für Geschwister, Kinder oder Eltern des Vermieters möglich. Im Einzelfall komme es nach Ansicht der Richter gar nicht mal darauf an, ob „besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht.“
Mieterbund kritisiert
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht das Urteil erwartungsgemäß kritisch. „Über 20 Jahre haben Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte den Kreis der Familienangehörigen eng ausgelegt, zu deren Gunsten Eigenbedarf ausgesprochen werden darf. Der BGH gibt diese Rechtsprechung jetzt auf und erleichtert für Vermieter die Kündigungsmöglichkeit Eigenbedarf“ monierte der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten, den Richterspruch. Er befürchte, dass es nun zu vermehrten Kündigungen wegen Eigenbedarfs kommt. Zudem seien viele Mieter nun verunsichert, wie weit der Kreis der privilegierten Familienangehörigen künftig gehe. Nach Angaben des Mieterbundes ist Eigenbedarf der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht.
AZ: BGH VIII ZR 159/09






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