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    Vermietung der Eigentumswohnung an Touristen erlaubt

    12. Februar 2010 in Allgemeines. Einen Kommentar verfassen.

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    Jeden Tag neue Nachbarn – was sich nach einem abgestandenen Witz über Alzheimerpatienten anhört, ist für eine Eigentümergemeinschaft in Berlin die Realität. Einer der Miteigentümer hatte seine Wohnung an Touristen und Gäste vermietet. Die Eigentümergemeinschaft wollte ihm das untersagen – zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.

    Ständig neue Nachbarn in einer Wohnanlage sind nicht gerade die Idealvorstellung einer harmonischen Hausgemeinschaft. Wenn es sich bei den Gästen zudem um Touristen handelt, die nun nicht gerade für viel Rücksicht auf Einheimische bekannt sind, kann es das Zusammenleben der Parteien zusätzlich belasten. Dennoch dürfen Eigentümer ihre Wohnung an Feriengäste und Touristen vermieten, wie der BGH in Karlsruhe urteilte.

    Im verhandelten Fall hatte eine Eigentümerversammlung einer Berliner Wohnanlage beschlossen, die wochenweise oder tägliche Vermietung an wechselnde Gäste aus Gründen der Sicherheit und zunehmender Anonymität zu verbieten, wogegen der betroffene Eigentümer Anfechtungsklage erhob, da seiner Ansicht nach die Vermietung seiner Wohnung eine ordnungsgemäße Nutzung seiner Wohnung darstelle.

    Die Karlsruher Richter gaben dem anfechtenden Eigentümer Recht. Solange nicht im Vorfeld durch eine Vereinbarung aller Eigentümer oder eine Erklärung des Grundstückseigentümers eine Nutzung als Ferienwohnung untersagt wird, ist eine Vermietung an wechselnde Gäste zulässig. Auch widerspreche die Vermietung der Wohnung an Gäste nicht den Wohnzwecken, da es sich nicht um eine untersagte gewerbliche Nutzung handle.

    Auch führe die Nutzung als Ferienwohnungen nicht zu Beeinträchtigungen, die nicht auch durch die „normale“ Nutzung der Wohnung entstehen könnten. So könne die häufige Anwesenheit fremder Personen in der Wohnanlage auch durch den regelmäßigen Empfang von Gästen begründet sein. Selbst Schäden durch einen wenig sorgsamen Umgang mit der Bausubstanz seien bei normaler Nutzung nicht auszuschließen, auch weniger enge nachbarschaftliche Beziehungen seien nicht ausschließlich bei Touristen möglich.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 12. Februar 2010 .
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