Der steigenden Zahl von Anwohnerklagen wegen Kinderlärms soll der Garaus gemacht werden. Auf eine entsprechende Initiative hat sich der Bundesrat verständigt. Dazu soll die Geräuschemission von Kindern rechtlich geklärt werden.

Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.
Damit soll nun Schluss sein. Der Bundesrat stimmte deshalb am Freitag einer „Entschließung“ zu, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die derzeitige Rechtslage zu überprüfen und mit einer gesetzlichen Definition von Kinderlärm als „sozialadäquat“ Klagen wegen Belästigung entgegenzuwirken. Zukünftig soll die Geräuschentwicklung spielender Kinder keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Immissionsschutzrechts mehr darstellen, da Kinder „Freiräume bräuchten, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können.“ Nach geltender gesetzlicher Lage ist Kinderlärm mit der Geräuschentwicklung durch Verkehr oder Gewerbe gleichgestellt.
Zudem soll auch die Baunutzungsverordnung dahingehend überprüft werden, ob zukünftig Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen. Derzeit ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.
Erst vor Kurzem hatte das Land Berlin ein Gesetz beschlossen, dass Anwohner den Lärm von Kindern hinzunehmen haben, solange sie der normalen kindlichen Entfaltung dienen.





