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    “Sozialadäquater” Kinderlärm soll Anwohner-Klagen verhindern

    8. März 2010 in News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Der steigenden Zahl von Anwohnerklagen wegen Kinderlärms soll der Garaus gemacht werden. Auf eine entsprechende Initiative hat sich der Bundesrat verständigt. Dazu soll die Geräuschemission von Kindern rechtlich geklärt werden.

    Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.

    Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.

    Deutschland gilt nicht gerade als das kinderfreundlichste Land der Welt. Kaum schreit ein Kind auf dem Spielplatz oder betritt eine ordentlich gemähte Rasenfläche, um an einen Ball zu treten, steht garantiert ein schimpfender Anwohner am Fenster und fürchtet um seine wohlverdiente Ruhe. Oft bleibt es aber nicht beim Schimpfen, viele Nachbarn ziehen inzwischen vor Gericht und wollen Kindern das Toben gerichtlich untersagen. Mehr als einmal mussten deshalb Kitas und andere Einrichtungen in Wohngebieten ihre Pforten schließen oder umziehen.

    Damit soll nun Schluss sein. Der Bundesrat stimmte deshalb am Freitag einer „Entschließung“ zu, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die derzeitige Rechtslage zu überprüfen und mit einer gesetzlichen Definition von Kinderlärm als „sozialadäquat“ Klagen wegen Belästigung entgegenzuwirken. Zukünftig soll die Geräuschentwicklung spielender Kinder keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Immissionsschutzrechts mehr darstellen, da Kinder „Freiräume bräuchten, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können.“ Nach geltender gesetzlicher Lage ist Kinderlärm mit der Geräuschentwicklung durch Verkehr oder Gewerbe gleichgestellt.

    Zudem soll auch die Baunutzungsverordnung dahingehend überprüft werden, ob zukünftig Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen. Derzeit ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.

    Erst vor Kurzem hatte das Land Berlin ein Gesetz beschlossen, dass Anwohner den Lärm von Kindern hinzunehmen haben, solange sie der normalen kindlichen Entfaltung dienen.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 8. März 2010 .
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