RSS .92| RSS 2.0| ATOM 0.3
  • Startseite
  • Disclaimer
  • Empfehlungen
  • Impressum
  • Über immobilo
  •  

    Schornsteinfeger-Monopol: Verfassungsgericht bestätigt Neuregelung

    9. März 2010 in Allgemeines. Einen Kommentar verfassen.

    Teilen

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Lockerung des Schornsteinfegermonopols bestätigt – indem sie die Beschwerde mehrerer Handwerker und Betriebe gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen hat. Die Ofenreiniger müssen sich jetzt endgültig auf mehr Wettbewerb einstellen.

    Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz - endgültig.

    Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz - endgültig.

    Es gibt Dinge, die waren schon immer so und ändern sich scheinbar nie. Geheimlogen bestimmen den Lauf der Welt, die englische Fussball-Nationalmannschaft kann kein Elfmeterschießen gewinnen und die Schornsteinfeger haben ihr Monopol. Und während Ersteres nie bewiesen wurde und Zweiteres wohl noch lange anhält, ist Letzteres seit einiger Zeit arg ins Wanken geraten.

    2003 strengte die EU wegen der starren Regeln im Schornsteinfegergewerbe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, das 2008 endgültig in einem „Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“ mündete. Seit 2009 können Ofenbesitzer nun auch ausländische Schornsteinfeger für die Wartung und Messungen beauftragen, was sich aufgrund der Anfahrtswege allerdings nur für die wenigsten rechnen dürfte. Auch Dienstleister können diese Aufgaben übernehmen, aber eben auch nur diese. Kontrollen und die Feuerstättenbeschau bleiben weiter exklusiv den Schornsteinfegern überlassen. Ein einträgliches Geschäft, schließlich sind die Kontrollen jährlich durchzuführen.

    Trotzdem waren auch die kleinen Änderungen für einige Handwerker und Unternehmen Grund genug, Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Die Karlsruher Richter sahen dagegen keine Verletzung der Grundrechte durch die Neuregelungen und nahmen die Beschwerde nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nicht zur Entscheidung an. Die Gesetzesänderung beträfe freilich die Berufsfreiheit der Schornsteinfeger, dies sei aber dem Gemeinwohl dienlich.

    Einen kleinen Erfolg konnten die Schornsteinfeger dennoch feiern. Das BverG zog die Zuständigkeit des Bundes bei der Neuregelung des Gesetzes in Zweifel, da Schonsteinfeger meist in regional stark eingeschränkten Wirkungskreisen ohne überregionale Ausbreitung arbeiten. Dementsprechend könnten sich auch die Länder um die Gesetzgebung kümmern, da nicht jede EU-Richtlinie durch den Bund umgesetzt werden müsse.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 9. März 2010 .
    Diesen Artikel kommentieren | Trackback

    Diesen Artikel speichern und teilen:
    • Wikio
    • Webnews.de
    • MisterWong.DE
    • del.icio.us
    • LinkArena
    • Facebook
    • Google Bookmarks
    • BlinkList
    • Live
    • MySpace
    • Yahoo! Bookmarks
    • Technorati
    • Yigg
    • Shortnews
    • StumbleUpon
    • Twitter


    Ähnliche Artikel:

     

    Weitere Artikel aus der Kategorie Allgemeines:


    nach oben

    2 Responses to “Schornsteinfeger-Monopol: Verfassungsgericht bestätigt Neuregelung”

    1. Bezirksschornsteinfeger ganz abschaffen!

      Deutschland wurde von den Nationalsozialisten ab 1935 in Bezirke für Schornsteinfeger eingeteilt. Die letzte Regierung aus CDU/CSU und SPD hat die Bezirksschornsteinfeger weiter zementiert. Wir werden diese geschichtliche Last einfach nicht los.

      Bezirksschornsteinfeger bundesweit unbeliebt ?

      Kölner Stadt-Anzeiger 28.01.2010
      Titel : Rote Karte für den Schwarzen Mann
      “Wolfgang Stein räumt ein, es gebe Schornsteinfeger, die ständig Ärger mit ihren Kunden hätten.”

      Mitteldeutsche Zeitung 25.01.10
      Unter-Titel: “Immer mehr Hausbesitzer lassen die Männer in der schwarzen Kluft nicht auf ihr Grundstück”

      Berlin Morgenpost 06.11.2009
      “Feller und Pollow können viele Geschichten erzählen von Kollegen, die nur unter Polizeischutz ihrer Arbeit nachgehen, weil Hausbesitzer sie nicht einlassen wollen”

      Leonberger Kreiszeitung 16.02.2010
      “”Wir hatten keine Kunden, sondern Opfer”, bringt es der Leonberger Schornsteinfegermeister Bernd Mörk auf den Punkt.”
      =====
      Unser Schornsteinfeger-Schaden beträgt jährlich über 60 Euro. Eine Erdgasheizung braucht keinen Schornsteinfeger!
      =====
      Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
      Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern
      Portal : http://www.kontra-schornsteinfeger.de
      Forum: http://www.schornsteinfeger-ko.de

    2. kenito sagt:

      Es ist gut das sich die Kunden künftig Ihren Schornsteinfeger selber suchen können.

    Leave a Reply