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    Google Street-View: Hausbesitzer und Mieter wollen sich wehren

    12. März 2010 in Allgemeines, News, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Seit Monaten fahren die auffälligen Autos mit dem Kameraaufbau über Deutschlands Straßen und niemand hat groß Notiz genommen. Doch jetzt steht das Deutsche Street-View Projekt des Internetriesen Google kurz vor dem Abschluss – und wird zum Streit-View. Viele Gemeinden und Anwohner haben massive Datenschutzbedenken und wollen gegen die Veröffentlichung der Straßenansicht vorgehen.

    Unerwünscht: Fremde Einblicke und Haus und Garten

    Unerwünscht: Fremde Einblicke in Haus und Garten

    Ihre Hecken sind den Deutschen heilig, denn was im eigenen Garten passiert, muss ja nicht gleich jeder sehen. Der Nachbar nicht und schon gar nicht der Rest der Welt. Und da trifft es sich nicht wirklich gut, dass Google derzeit praktisch ganz Deutschland abfilmt – mit auf Autos montierten Kameras, die in etwa drei Metern Höhe locker über jede gut gestutzte Hecke filmen können. Wie das hinterher aussieht, kann man bereits für Städte in Großbritannien, Frankreich oder den USA sehen.

    Rechtliche Bedenken in Deutschland

    Nun hat das ganz gewiss seine Vorteile, zum Beispiel für Immobilieninteressenten, die vorher virtuell und mit 360° Rundumblick die Gegend oder das Gebäude erkunden wollen – aber es gibt eben auch massive datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Bedenken, da Menschen ohne ihr Einverständnis gefilmt werden und vielleicht an Orten zu sehen sind, an denen sie gar nicht gesehen werden wollen. Dass gleiche gilt für Kraftfahrzeuge. Google tritt diesen Bedenken entgegen und beteuert, dass Gesichter und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.

    In Deutschland stößt aber auch das Ablichten der Häuser auf Widerstand. Hauseigentümer und -bewohner geben hier vor allem zu bedenken, dass mit Street-View Rückschlüsse auf die finanzielle Situation der Bewohner gezogen werden können – und es ein El Dorado für Einbrecher ist, die vorher am Rechner bequem die Gegend auskundschaften und sich auf wohlhabende Bewohner konzentrieren können. Die Polizei verweist in Puncto Einbruchsicherheit allerdings auf die Ausstattung von Fenstern und Türen, die per Street-View nur schwerlich ausgespäht werden können.
    Zudem ist die rechtliche Situation bezüglich der Wahrung von Persönlichkeitsrechten bei Gebäuden nicht so einfach wie bei der Ablichtung von Personen und Autos, da es hier strittig ist, ob überhaupt „personenbezogene Daten“ vorliegen.

    Rechtsgutachten widersprechen sich

    Google ist der „festen Überzeugung […], dass Street View rechtmäßig ist“, wie der Unternehmenskommunikationleiter Nord- und Mitteleuropa Kay Overbeck auf der Cebit versicherte. Ein Rechtsgutachten des Instituts für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover kam zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung von Panoramafotos kompletter Straßenzüge das Bundesdatenschutzgesetz nicht beträfe – während sich eine andere Studie vor allem an der Höhe der Kameraaufbauten störe, die maximal bei zwei Metern liegen dürfe – und damit deutlich niedriger als Google-Fotos, die in drei Metern Höhe gemacht wurden.

    Google ist inzwischen für die Bedenken von Bürgern und Datenschützern sensibilisiert und bietet betroffenen Mietern und Hausbesitzern an, Einspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder ihres Hauses einzulegen. Das soll natürlich – und ganz google-typisch – online möglich sein. Zudem bieten einige Gemeinden wie z.B. Lüneburg inzwischen Musterformulare an, mit denen der „Veröffentlichung und Speicherung der Fotos seines Hauses“ widersprochen werden kann, wie Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge betonte.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 12. März 2010 .
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