Einem Vermieter in Zwickau wurde es jetzt nach wiederholten Beschwerden seiner Mieter zu bunt: Er kündigte einem Paar, das zu laute Geräusche beim Geschlechtsverkehr sowie beim nächtlichen Feiern verursachte. Die nachtaktiven Mieter müssen sich nun eine lärmisoliertere Wohnung suchen.

Die Bettgeräusche des Nachbarn sind nicht jedermans Sache.
Einem jungen Paar im sächsischen Zwickau wurde aus eher ungewöhnlichen Gründen ihre Wohnung gekündigt: Aufgrund von akuter Lärmbelästigung durch “überlaute Sexgeräusche” beschloss der städtische Wohnungsvermieter, die jungen Leute müssten das Mietshaus verlassen.
Nachbarn hatten sich bereits des Öfteren beschwert, weil die Nachtruhe im Haus permanent durch die lauten Mieter gestört worden war. “Die Häufigkeit und überdimensionale Lautstärke Ihrer Schreie und das Gestöhne sind im ganzen Haus wahrzunehmen und so als Lärmbelästigung nicht mehr hinnehmbar“, so ein Sprecher der Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau (GGZ) gegenüber der Bild. „Wir respektieren die Privatsphäre eines jeden Mieters, sind weder prüde noch verklemmt, aber im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bewohner der Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.“
Diese Form von Lärmbelästigung sei jedoch nicht der einzige Grund für die Kündigung gewesen. Mitten in der Nacht habe das Paar außerdem unter großem Lärm Möbel zusammengebaut und Partys veranstaltet. Dabei seien sie laut dem Sprecher auch nicht auf Schlichtungsversuche eingegangen. Eine Familie, die seit zehn Jahre in dem Mehrfamilienhaus gewohnt hatte, sei laut GGZ aufgrund des lauten Paares bereits ausgezogen.
Kündigung rechtens
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) erklärte in der „Süddeutschen Zeitung“, dass für eine Kündigung wegen Lärmbelästigung die Lärmquelle letztendlich egal sei. „Laute Musik, lauter Streit, lautes Fernsehen, lauter Sex - nach 22 Uhr ist das alles eins. Solcher Lärm kann - wenn er denn oft und lange vorkommt - tatsächlich ein Kündigungsgrund sein“ so der Mietrechtsexperte. Entscheidend sei dabei, ob der Mieter sein Verhalten auch nach einer Abmahnung nicht ändert.
Der 25-jährige Mann und seine gleichaltrige Freundin müssen nun bis Mitte April mit ihren beiden vier Jahre sowie vier Monate alten Kindern aus der erst vor einem dreiviertel Jahr bezogenen Wohnung ausziehen. Ihren neuen Nachbarn bleibt zu wünschen, dass die Wände ihres Mietshauses dicker sind als die jetzigen.






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Ein Pärchen aus Zwickau soll anscheinend äußerst laut beim Sexakt gewesen sein und aus diesem Grund wurde den ……
[...] wurde einem jungen deutschen Paar die Wohnung gekündigt, weil es den Nachbarn gereicht hatte, ihnen allnächtlich bei ihren sexuellen Aktivitäten [...]