Die Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest hat das Aufsehen erregende Fertighaus von IKEA nach Eröffnung der ersten Musterhäuser genauer unter die Lupe genommen und Erschreckendes festgestellt: Der Kaufvertrag enthalte Knebelklauseln, das Gebäude sogar erhebliche Mängel. Der Möbelriese kann die Beanstandungen nicht nachvollziehen, verspricht aber eine Prüfung.

Boklok Wohnungen- und Fertighäuser: Stiftung Warentest findet Mängel. Foto: boklok.com
So hat die Stiftung Warentest nach einer Prüfung der Fertighäuser des schwedischen Möbelriesen am Projekt „Wohne Clever“ (dt. für BoKlok) kein gutes Haar gelassen. Die von der Baufirma Bien-Zenker produzierten Häuser seien zwar günstig, so einiges wäre jedoch nicht im Preis enthalten. Laut der Verbraucherschutzorganisation würden für das kleinere Reihenhaus in Wiesbaden nochmals fast 11.000 Euro fällig, da Kosten für Malerarbeiten und Fußbodenbeläge sowie Notar, Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer selbst erbracht werden müssten.
Dreh- und Angelpunkt der Kritik ist der Bauvertrag: Gemeinsam mit Experten der Verbraucherzentralen Bremen und Rheinland-Pfalz prüfte test.de den Vertrag für das Ikea-Reihenhaus in Wiesbaden-Auringen, wobei sich herausstellte, dass etliche Klauseln den Käufer erheblich benachteiligten. Ohne dafür Gründe zu nennen, behält sich die Baufirma Änderungen an den Bauleistungen, den Bauplänen und der Baubeschreibung vor.
Letztere ist dabei so ungenau wie möglich gehalten; So muss sich der Kunde überraschen lassen, welche Fenster mit welchem Glas und welchem Rahmen er eingebaut bekommt. Auch ob die Rollläden wirklich, wie die Werbung verspricht, aus Aluminium sind, geht aus der Beschreibung nicht hervor.
Außerdem sind die genannten Änderungsgründe „bauübliche Toleranz“ und „innerhalb der Regeln der Baukunst“ zu ungenau und folglich schlichtweg unwirksam. Gleichzeitig wird jedoch vom Kunden die vollständige Schlussrate verlangt, selbst wenn noch Restarbeiten ausstehen. Sogar die Haftung der Firma für eventuelle Baumängel wird unzulässigerweise eingeschränkt und einen garantierten Fertigstellungstermin durch Bien-Zenker erfährt der BoKlok-Käufer auch nicht.
Beim weiteren Prüfen der Baubeschreibung dürfte sich dem Kunden der Magen umdrehen: Vom beworbenen erhöhten Schallschutz für die Trennwände zwischen den Reihenhäusern findet sich in der Baubeschreibung kein Wort, stattdessen von einem Schallschutz, der nicht einmal die aktuellen Standards erfüllt – wie genau sie aufgebaut sind, ist der Beschreibung allerdings nicht zu entnehmen. Über die Beschaffenheit der Außenwände hingegen wird Auskunft gegeben: Sie enthalten eine „Pe-Folie“, die empfindlich ist und nicht beschädigt werden darf. Für den Kunden bedeutet das, es können keine Schrauben oder Nägel eingeschlagen oder zusätzliche Steckdosen installiert werden.
Zu guter Letzt sind auch noch die Energiekosten zu hoch. Der Vertrag bindet den Käufer bezüglich Strom und Heizwärme für ganze 15 Jahre an die „Contractor“ evb mbH; solange darf zu keinem günstigeren Energieversorger gewechselt werden. Das wäre allerdings sinnvoll, denn evb verlangt deutlich höhere Energiepreise als andere Strom- und Gasanbieter in der Region. Für die Heizkosten enthält der Vertrag zusätzlich eine Preiserhöhungsklausel, die an den Preis von leichtem Heizöl gekoppelt ist – laut Bundesgerichtshof ist das für die alleinige Berechnung des Gaspreises unzulässig.
Der Hersteller äußerte sich vorsichtig zu den Vorwürfen der Stiftung Warentest. BoKlok nehme die Argumente sehr ernst, könne sie aber „in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehen“. Baubeschreibung und Vertragsgestaltung würden sich an branchenüblichen Richtlinien orientieren und die Hausbauweise entspreche den Standards der Gütegemeinschaft Fertigbau. Trotzdem werde BoKlok gemeinsam mit Bien-Zenker alle Kritikpunkte untersuchen und nötigenfalls Änderungen vornehmen.
Boklok: Ikea Fertighäuser nun auch auf dem deutschen Markt






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