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    Kritik am IKEA Fertighaus: BoKlok und Bien Zenker beziehen Stellung

    11. Mai 2010 in Bauen, News. Einen Kommentar verfassen.

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    Das könnte eine Fortsetzungsgeschichte geben: Nur wenige Tage, nachdem die Stiftung Warentest Knebelklauseln im Kaufvertrag und baulichen Mängel am IKEA-Fertighaus bemängelt hat, bestreiten die Hersteller die Vorwürfe. Die Kritik beruhe demnach hauptsächlich auf Beschreibungen, die sich noch gar nicht auf den neusten Stand befunden hatten.

    Streit ums Fertighaus: Bien-Zenker weißt die Vorwürfe der Tester zurück.

    Streit ums Fertighaus: Bien-Zenker weist die Vorwürfe der Tester zurück. Foto: boklok.com

    Nachdem die Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest das BoKlok-Musterhaus und den dazu gehörigen Kaufvertrag der schwedischen Möbelkette IKEA vor wenigen Tagen sorgfältig geprüft und dabei den Kunden erheblich benachteiligende Klauseln sowie Mängel am Gebäude gefunden hatte, hat BoKlok zu den Vorwürfen Stellung bezogen.

    Bereits kurz nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Verbrauchertests hatte das Unternehmen sich vorsichtig dazu geäußert: Die Argumente der Stiftung würden ernst genommen, seien aber nicht komplett nachzuvollziehen, außerdem kündigte man eine genauere Untersuchung der Kritikpunkte an.

    Knapp einen Tag später war man damit fertig - und ist sich praktisch keiner Schuld bewusst. Der Hersteller rechtfertigt sich insbesondere damit, dass Stiftung Warentest nicht alle Häuser geprüft hatte, sondern nur ein Musterhaus. Da der Baubeginn erst im Herbst beginnen soll, konnten sich die Tester also nur auf die technischen Beschreibungen beziehen, die laut BoKlok bei der Übergabe an die Stiftung zudem gar nicht auf dem neusten Stand waren.

    Der Vorwurf bezüglich eines Schallschutzes, der als hocheffektiv beworben wurde, aber tatsächlich nicht einmal moderne Standards erfüllt, wird schlichtweg dementiert. Die Häuser besäßen durch doppelte Trennwände durchaus einen hochwertigen Schutz.

    Die Stellungnahme zum Kritikpunkt der Beschaffenheit der Außenwände, die es laut Stiftung Warentest nicht zulässt, Nägel oder Schrauben einzubringen sowie zusätzliche Steckdosen zu installieren, ist allerdings vorsichtig formuliert. Das Einschlagen von Nägeln zum Beispiel zum Anbringen von Bildern oder Aufhängen von Wandschränken sei zwar selbstverständlich möglich, sie sollten jedoch von den Bien-Zenker-Handwerkern „in einer winddichten Ausführung montiert werden, um die Dampfbremse nicht zu beschädigen“ – diese sei Teil der Energieeffizienz der BoKlok-Häuser. Ob nun das rufen eines Handwerkers zum Bildaufhängen auf Dauer wirklich praktikabel ist, steht dennoch auf einem anderen Blatt.

    Auf die Frage, warum die Kunden bereits die Schlussrate zahlen müssten, selbst wenn noch Mängel zu beseitigen sind, antwortet Bien-Zenker, das die Zahlung optional sei. Falls bei der Vorbegehung zur endgültigen Hausübergabe noch Restarbeiten auszuführen seien, gäbe es zwei Möglichkeiten: Entweder sie würden in Absprache mit dem Kunden vor der Übergabe erledigt, dann wäre die Schlussrate zur Übergabe fällig. Falls der Käufer bereits vorher einziehen möchte, ist das auch möglich. In diesem Fall würde er bis zur Ausführung aller Restarbeiten eine Bankbürgschaft von Bien-Zenker erhalten.

    Auch auf rechtlicher Basis fühlt sich der Hersteller sicher: Alle Kunden erhielten, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Gewährleistung von fünf Jahren. Auf die Grundkonstruktion des Hauses gäbe es eine Garantie von 30 Jahren.

    Ganz so sicher sind sich Bien-Zenker und BoKlok aber dennoch nicht: Beide Firmen wollen das Testergebnis trotzdem zum Anlass nehmen, insbesondere die vertraglichen Regelungen noch einmal genau zu überprüfen.

    So wohnt man im IKEA-Fertighaus

    Bild 1 von 4

    Die Küche. Foto: boklok.com




    Artikel geschrieben von immobilo_marie am 11. Mai 2010 .
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