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    Regierung streicht Wohngeldempfängern den Heizkostenzuschuss

    8. Juni 2010 in Geld / Finanzierung, Mieten. Einen Kommentar verfassen.

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    Wohngeldempfänger müssen in Zukunft auf den staatlichen Heizkostenzuschuss verzichten – das ist eines der Ergebnisse der großen Regierungs-Sparklausur. Begründet wurde die Sparmaßnahme mit gesunkenen Energiekosten im Jahr 2009 – doch die Preise haben inzwischen längst wieder angezogen.

    Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wird gestrichen.

    Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wird gestrichen.

    Ein langes Leben war dem Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wahrlich nicht beschieden. Erst im vorletzten Jahr eingeführt, läutet bereits jetzt wieder das Sterbeglöckchen. Für sein schnelles Ende sorgte die Sparklausur der Bundesregierung, die mit der Kappung der staatlichen Zahlung an einkommensschwache Haushalte ingesamt knapp 100 Millionen Euro einsparen will.

    Als Grund führt die Koalition im Eckpunktepapier der Kabinettsklausur die inzwischen „erfreulicherweise“ gesunkenen Energiekosten an, die eine „Rückführung auf das früher geltende Recht“ möglich machen. Immerhin sei der Heizkostenzuschuss eingeführt worden, als die Energiekosten bis dato unerreichte Höhen erklommen – und sei nun wieder überflüssig.

    Beim Deutschen Mieterbund erzeugt eine solche Begründung allerdings nur Stirnrunzeln. Der Heizkostenzuschuss sei mitnichten überflüssig, so Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. schließlich liegt der Ölpreis bereits jetzt wieder 34 Prozent über dem Ölpreis vom 1. Januar 2009. Das Streichen des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld sei „ungerecht und falsch“, da besonders Rentner und Geringverdiener davon betroffen seien, so Siebenkotten weiter.

    Wohngeld wird an einkommensschwache Haushalte, die weder Sozialhilfe noch Hartz-IV beziehen, gezahlt. Im Zuge der Wohngeldreform 2009 wurde der staatliche Zuschuss um einen Heizkostenzuschuss erweitert. Dieser errechnet sich aus der Haushaltsgröße und wird zusätzlich zum Wohngeld, das sich aus der Miete ergibt, gezahlt. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 24 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 31 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommenjeweils sechs Euro monatlich hinzu.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 8. Juni 2010 .
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    One Response to “Regierung streicht Wohngeldempfängern den Heizkostenzuschuss”

    1. Roy sagt:

      Das Gegenteil wird passieren, Wohngeld bezahlt der Bund und die Sozialhilfe/Grundsicherung die Kommune.
      Ich kenne viele Fälle, die nach dem erhöhten Wohngeld 2009 von der Grundsicherung/Sozialhilfe zum Wohngeldamt weitergereicht wurden. Dies werden bei Streichung der Heizkostenpauschale wieder zum Grundsicherungsempfänger.
      Ui da werden die Kommunen sich freuen, z. B im reichsten Gebiet Garmisch-Partenkirchen, dauert so eine Bearbeitung mindestens 6 Monate. Und wieder trifft es die schwächsten, die für die Bankenverbrecher A. usw Bluten dürfen!
      Roy

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