RSS .92| RSS 2.0| ATOM 0.3
  • Startseite
  • Disclaimer
  • Empfehlungen
  • Impressum
  • Über immobilo
  •  

    BGH: Keine eigenmächtige Wohnungsräumung durch Vermieter

    15. Juli 2010 in Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

    Teilen

    Auch wenn ein Mieter als verschollen gilt und deshalb mit der Miete in Rückstand ist, darf der Vermieter die Wohnung des Mieters nicht ohne Gerichtsbeschluss räumen. Tut er dies trotzdem, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.

    Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.

    Im verhandelten Fall war der Mieter einer Wiesbadener Wohnung mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend und wurde von den Verwandten als vermisst gemeldet. Dementsprechend geriet er mit seiner Miete in Rückstand. Nachdem zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos und ließ die Wohnung einen Monat später öffnen. Dabei wurden Teile der Einrichtung entsorgt, die anderen Gegenstände lagerte sie bei sich ein. Nachdem der Mieter wieder aufgetaucht war, verklagte er die Vermieterin auf insgesamt 62.000 Euro Schadensersatz für beschädigte, verschmutzte und abhanden gekommene Gegenstände sowie entstandene Gutachterkosten.

    Nachdem der Mieter mit seiner Klage vor dem Amtsgericht Wiesbaden scheiterte, gaben ihm die Richter des Bundesgerichtshofes nun recht. Eine eigenmächtige Wohnungsräumung ohne gerichtlichen Titel sei unerlaubte Selbsthilfe, so der BGH. Die Vermieterin ist für die bei der Räumung entstandenen Schäden schadensersatzpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge der Kündigung entfallen ist.

    Beim Deutschen Mieterbund stieß das Karlsruher Urteil auf ungeteilte Zustimmung. „Vermieter dürfen ihr Recht nicht einfach in die eigenen Hände nehmen und in Wildwestmanier zur Selbsthilfe greifen. Das rechtsstaatliche Verfahren – Räumung der Wohnung nur mit Räumungstitel – ist auf jeden Fall einzuhalten. Nur Gerichte dürfen entscheiden, ob die Wohnung geräumt werden darf oder nicht“, kommentierte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten das Urteil. Auch der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund warnte vor der „kalten“ Räumung von Wohnungen. „Ein Vermieter sollte niemals versuchen, das Recht selbst in die Hand zu nehmen“, rät Haus & Grund-Rechtsexperte Gerold Happ.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 15. Juli 2010 .
    Diesen Artikel kommentieren | Trackback

    Diesen Artikel speichern und teilen:
    • Wikio
    • Webnews.de
    • MisterWong.DE
    • del.icio.us
    • LinkArena
    • Facebook
    • Google Bookmarks
    • BlinkList
    • Live
    • MySpace
    • Yahoo! Bookmarks
    • Technorati
    • Yigg
    • Shortnews
    • StumbleUpon
    • Twitter


    Ähnliche Artikel:

     

    Weitere Artikel aus der Kategorie Rechtliches:


    nach oben

    2 Responses to “BGH: Keine eigenmächtige Wohnungsräumung durch Vermieter”

    1. Es ist schon ein Witz in Deutschland, dass Vermieter so gut wie keine Rechte mehr haben. Natürlich ist ein gewisser Mieterschutz notwendig aber irgendwo muss man die Kirche im Dorf lassen.

    Leave a Reply