Die Sparmaßnahmen nehmen kein Ende: Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums plant Kürzungen beim Wohnungsanspruch, nach denen Alleinstehende mit nur 25 Quadratmetern auskommen müssten. Außerdem soll bei Behinderten eingespart werden.

Hartz IV-Empfängern droht der Umzug. Foto: Arbeitsagentur
Bislang ist gesetzlich nur geregelt, dass „angemessene“ Unterkunftskosten erstattet werden müssen. Deren genaue Definition wird vor Sozialgerichten jedoch häufig diskutiert. Neue Satzungen würden die zurzeit unverbindlichen Regelungen der Kommunen ersetzen. Eine solche Satzungslösung sei jedoch ein „Unding“, so wird die kommunalpolitische Sprecherin der Grünen, Britta Haßelmann, in der FTD zitiert. Trotz steigender Kosten soll es vom Bund nämlich nicht mehr Geld geben. Insgesamt übernimmt dieser von den Gesamtkosten der Unterkunft nur 23,6 Prozent. Haßelmann zufolge steige damit der Druck auf die Kommunen, „die Leistung in den Satzungen relativ niedrig anzusetzen“.
Laut der FTD sei der Vorschlag, die Mietkosten zu senken, nur einer von vielen, um die klammen Kommunen zu entlasten. So habe die „Arbeitsgruppe Standards“ in ihrem Zwischenbericht diverse weitere Sparideen gesammelt – nicht wenige auf Kosten von Behinderten. Diese sollten demnach Bus und Bahn nicht mehr kostenlos nutzen dürfen und auch der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Was von den über 200 Ideen letztendlich umgesetzt werde, sei noch offen, denn neben dem Arbeitsministerium müssten sie auch noch von anderen Fachressorts geprüft werden.





