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    Google Street View: Verbände raten zu Widerspruch

    13. August 2010 in News. Einen Kommentar verfassen.

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    Verbraucherschützer laufen Sturm gegen Googles geplantes Projekt Street View. Verbände kritisieren das vom Internetunternehmen geplante Widerspruchsverfahren als unzureichend und raten betroffenen Mietern und Eigentümern, Veto einzulegen.

    Verbraucherschützer warnen vor dem neuen Projekt des Internetriesen

    Verbraucherschützer warnen vor dem neuen Projekt des Internetriesen

    Ende dieses Jahres sollen die Straßen aus 20 deutschen Städten als Panoramabilder im Internet zur Verfügung stehen. Per Mausklick können die Orte dann virtuell, aber auf optisch sehr realistische Weise besucht werden. Das Problem: Google veröffentlicht alles, was es mit seinem Kamerafahrzeugen festhalten kann – wer sein Haus nicht im Kartendienst wiederfinden will, muss Widerspruch einlegen. Leider ist das leichter gesagt als getan: Verbraucherschützer kritisieren das Widerspruchsverfahren als unzureichend. Zwar gab Google an, dass der „Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen“ auch nach dem Start von Street View noch gestellt werden könne, das Verfahren vor Beginn des Dienstes hat jedoch eine Frist von nur vier Wochen.

    Der Direktor des Deutschen Mieterbunds (DMB), Lukas Siebenkotten, hat „allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird“ ausdrücklich empfohlen, Widerspruch einzulegen. Das Internetunternehmen will ab nächster Woche eine Widerspruchsseite im Internet freischalten, auf der die Bewohner der 20 für den Start von Street View vorgesehenen Städte fordern können, dass ihr Haus oder ihre Wohnung aus der Straßenansicht entfernt wird. Siebenkotten wies außerdem darauf hin, dass auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist ein Widerspruch per E-Mail oder Brief gegen die Online-Schaltung eingelegt werden kann. Auf der Seite des Mieterbunds steht zu diesem Zweck ein Formschreiben zur Verfügung.

    Auch die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund rät Betroffenen zum Widerspruch. Immobilieneigentümer hätten ein Recht darauf, dass fotografische Aufnahmen ihrer Häuser geschwärzt und damit unkenntlich gemacht würden, so Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Die Google-Kamera habe die Bilder nämlich in einer Höhe geschossen, die deutlich über den Sichtschutz der Häuser in Form von Hecken und Zäunen hinausgeht.




    Artikel geschrieben von immobilo_marie am 13. August 2010 .
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    8 Responses to “Google Street View: Verbände raten zu Widerspruch”

    1. Google Street View: Verbände raten zu Widerspruch - Immobilien-News und Info - immobilo.de…

      Es wird immer wieder Kritik an Google Street View geübt und nun muss man abwarten,was passiert..

    2. NoStreetview sagt:

      Es gibt jetzt auch eine einfache Möglichkeit, online Einspruch gegen Google Street View einzulegen. Auf http://www.streetview-einspruch.de kann man mit wenigen Klicks ein Musteranschreiben personalisieren und an Google mailen. Einfacher geht’s nicht. Klappt prima!

    3. [...] Google Street View: Verbände raten zu Widerspruch – Immobilien … [...]

    4. NoStreetview sagt:

      Habe unter http://www.streetview-einspruch.de eine ganz nützliche Seite entdeckt, wo man online bequem seinen Einspruch abgeben kann.

      Die verfolgen das dann nach, und veröffentlichen Statistiken darüber, in welchen Städten/Gemeinden in Deutschland die Widerspruchs-Quoten am höchsten sind. Spannend!

    5. Matthias sagt:

      Wird hier nicht aus einer Mücke ein Elefant gemacht? Das Personen, welche auf Streetview zu sehen sind unkenntlich gemacht werden kann ich nachvollziehen, aber Häuser?! Ich finde keinen plausiblen Grund warum die Häuser nicht zu sehen sein sollten.

    6. [...] Google Street View: Verbände raten zu Widerspruch – Immobilien … [...]

    7. Kilian sagt:

      Schoen zu sehen, wie Google den Datenschutz mit Fuessen tritt. Da steht uns wohl noch eines bevor in Zukunft.

    8. Wozu braucht die Welt Google Streetview?!Sightseeing&Co. werden damit ganz weit nach hinten gestellt.

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