Die SPD-Fraktion in Hamburg fordert ein konsequentes Vorgehen gegen den Wohnungsleerstand in der Hansestadt. Die Zweckentfremdung von Wohnraum soll verboten und Vermieter zum Anzeigen der Leerstände verpflichtet werden.

Trotz knappem Wohnraum stehen in der Hansestadt tausende Wohnungen leer.
Leer stehende Wohnungen selbst in begehrten Lagen und das trotz zunehmender Wohnungsnot – so sieht es derzeit in der Hansestadt aus. Damit das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nicht noch mehr aus dem Gleichgewicht gerät, plant die Politik jetzt eine schärfere Vorgehensweise. So fordert die Hamburger SPD vom Senat ein grundsätzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie des „rechtswidrigen und beabsichtigten Leerstands von Wohnungen“. Seit 2008 war im Wohnraumschutzgesetz die Pflicht von Vermietern festgelegt, Wohnungen zu melden, die länger als sechs Monate leer stehen. Diese Regelung schaffte die CDU ab und sorgte damit dafür, dass keine klare Übersicht mehr besteht, wie viele Wohnungen aktuell freistehen.
Dass sich der Leerstand so ausgeweitet hat, liegt hauptsächlich am Profitstreben der Vermieter. Ein komplett unvermietetes Haus verkauft sich besser, daher bleiben die Wohnungen leer. Oft hoffen die Eigentümer auch einfach auf höhere Einnahmen, wenn die Wohnungen zu einem späteren Zeitpunkt verkauft oder vermietet werden. In Zukunft sollen solche Vorgehensweisen grundsätzlich untersagt werden. Kommt ein Vermieter demnach der behördlichen Anordnung, seine Wohnung fristgerecht zu vermieten, nicht nach, soll künftig ein „Belegungsrecht“ der Behörde gelten. Diese könne die leer stehende Wohnung dann bei Missachtung der Anordnung selbst vermieten.
Zusätzlich soll für die Berechnung von Fristen und Leerstandzeiträumen der Auszug des letzten Mieters gelten und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Behörde. Die Hamburger SPD möchte außerdem kurze Fristen für die Wiedervermietung einführen sowie eine Anzeigepflicht für den Leerstand. Und diesmal soll die Maßnahme konsequent durchgezogen werden: Werden die frei stehenden Wohnungen nicht angezeigt, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden.






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