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    BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung stellen

    15. Oktober 2010 in Mieten, Rechtliches. Einen Kommentar verfassen.

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    Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Rechte der Mieter: Will ein Vermieter eine seiner Wohnungen für den Eigenbedarf nutzen, muss er den Mietern eine vergleichbare Wohnung zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, ist die Kündigung der Mieter unwirksam.

    Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Mieterrechte

    Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Mieterrechte

    Wenn ein Vermieter seine Wohnung früher oder später für den Eigenbedarf nutzen möchte, kann er die Mieter nicht einfach so vor die Tür setzen. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter innerhalb der Kündigungsfrist eine ähnliche Wohnung im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnanlage anzubieten. Zudem müssen detaillierte Angaben beispielsweise zu Größe oder Ausstattung für die betreffende Wohnung gemacht werden.

    Dem Urteil vorausgegangen war ein Streitfall, bei dem eine Hausbesitzerin im April 2008 einem Ehepaar zu Eigenbedarfszwecken die Wohnung zum 31.01.2009 gekündigt hat. Obwohl innerhalb der Kündigungsfrist noch im selben Haus eine vergleichbare Wohnung frei wurde, hatte es die Vermieterin nicht nur versäumt, den betroffenen Mietern diese Wohnung anzubieten, sondern hat diese zudem auch noch weitervermietet. Die Richter des BGH befanden dieses Verhalten für unzulässig, da die Hausbesitzerin die Mieter hätte informieren müssen. Somit wurde die Kündigung des Mietverhältnisses vom Bundesgerichtshof für ungültig erklärt.

    Da sich Mieter auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen können, müssen Vermieter einen plausiblen Grund vorbringen sowie sich an besagte Regelungen halten, um Mietern kündigen zu können. Lukas Siebenkotten, Chef des Deutschen Mieterbundes, begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofes: „Kündigung und unfreiwillige Räumung der Wohnung seien für den Mieter immer “schwerwiegende Härten, die möglichst vermieden werden sollten”, kommentierte er gegenüber focus-online.




    Artikel geschrieben von immobilo_madlen am 15. Oktober 2010 .
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    3 Responses to “BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung stellen”

    1. Nils U. sagt:

      Die Darstellung ist so schlichtweg nicht richtig, und wird mittlerweile schon von anderen Newsportalen falsch übernommen. Bitte vorsichtig sein!

      Andere Quelle:
      http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jsx-Wuofq-BBNcilMdTzAuHkXmPw?docId=TX-PAR-TKE48

      Zitat: “Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung aus seinem Wohnungsbestand frei wird.”

      Der Vermieter muss also nur dann eine vergleichbare Wohnung anbieten wenn AUS EIGENEM BESTAND währen der Kündigungsfrist eine solche frei wird. Das relativiert das Urteil, denn ansonsten wären Eigenbedarfskündigungen in der Zukunft ja praktisch unmöglich.

      Der Mieter kann sowieso nicht einfach auf die Straße gesetzt werden, bitte bedenken dass die Frist für eine Eigenbedarfskündigung sich verlängert, so dass man mindestens ein halbes Jahr Zeit hat sich etwas neues zu suchen. Wohnt man länger als 8 Jahre in der Wohnung erhöht sich die Frist auf über ein Jahr. Die bestehenden Regelungen sind durchaus fair gehalten.

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