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	<title>Kommentare zu: BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung stellen</title>
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	<description>Nachrichten aus der Welt der Immobilien</description>
	<pubDate>Wed, 23 May 2012 21:03:50 +0000</pubDate>
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		<title>Von: BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung &#8230;</title>
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		<dc:creator>BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung &#8230;</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 04:23:05 +0000</pubDate>
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		<description>[...] den Beitrag weiterlesen: BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung &#8230; Tags:antrag, rechte, mietern, rkt-erneut, Bundesgerichtshof, eigenbedarf, vermieter, mieter, [...]</description>
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		<title>Von: Kautionskonto schützt Geld des Mieters &#8211; BZ &#124; Chatten Karlsruhe</title>
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		<dc:creator>Kautionskonto schützt Geld des Mieters &#8211; BZ &#124; Chatten Karlsruhe</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 17:31:13 +0000</pubDate>
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		<description>[...] immobilo [...]</description>
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		<title>Von: Nils U.</title>
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		<dc:creator>Nils U.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 13:18:43 +0000</pubDate>
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		<description>Die Darstellung ist so schlichtweg nicht richtig, und wird mittlerweile schon von anderen Newsportalen falsch übernommen. Bitte vorsichtig sein!

Andere Quelle:
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jsx-Wuofq-BBNcilMdTzAuHkXmPw?docId=TX-PAR-TKE48

Zitat: "Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung aus seinem Wohnungsbestand frei wird."

Der Vermieter muss also nur dann eine vergleichbare Wohnung anbieten wenn AUS EIGENEM BESTAND währen der Kündigungsfrist eine solche frei wird. Das relativiert das Urteil, denn ansonsten wären Eigenbedarfskündigungen in der Zukunft ja praktisch unmöglich.

Der Mieter kann sowieso nicht einfach auf die Straße gesetzt werden, bitte bedenken dass die Frist für eine Eigenbedarfskündigung sich verlängert, so dass man mindestens ein halbes Jahr Zeit hat sich etwas neues zu suchen. Wohnt man länger als 8 Jahre in der Wohnung erhöht sich die Frist auf über ein Jahr. Die bestehenden Regelungen sind durchaus fair gehalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Darstellung ist so schlichtweg nicht richtig, und wird mittlerweile schon von anderen Newsportalen falsch übernommen. Bitte vorsichtig sein!</p>
<p>Andere Quelle:<br />
<a href="http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jsx-Wuofq-BBNcilMdTzAuHkXmPw?docId=TX-PAR-TKE48" rel="nofollow">http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jsx-Wuofq-BBNcilMdTzAuHkXmPw?docId=TX-PAR-TKE48</a></p>
<p>Zitat: &#8220;Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung aus seinem Wohnungsbestand frei wird.&#8221;</p>
<p>Der Vermieter muss also nur dann eine vergleichbare Wohnung anbieten wenn AUS EIGENEM BESTAND währen der Kündigungsfrist eine solche frei wird. Das relativiert das Urteil, denn ansonsten wären Eigenbedarfskündigungen in der Zukunft ja praktisch unmöglich.</p>
<p>Der Mieter kann sowieso nicht einfach auf die Straße gesetzt werden, bitte bedenken dass die Frist für eine Eigenbedarfskündigung sich verlängert, so dass man mindestens ein halbes Jahr Zeit hat sich etwas neues zu suchen. Wohnt man länger als 8 Jahre in der Wohnung erhöht sich die Frist auf über ein Jahr. Die bestehenden Regelungen sind durchaus fair gehalten.</p>
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