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    Immobilien-News und Themen KW 49-2010

    12. Dezember 2010 in Wochen-Themen. Einen Kommentar verfassen.

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    Patrizia übernimm LB Immo Invest. Die Münchner Immobiliengesellschaft Patrizia hat die LB Immo Invest gekauft, die nicht nur Immobilien-Fonds anbieten, sondern auch in Wohnungen, Hotels- und Gebäudekomplexe investieren. Zu welchem Preis LB Immo Invest übernommen wurde, ist jedoch nicht bekannt. Patrizia verwaltet mit diesem Zukauf nun ein Gesamtvermögen von mehreren Milliarden Euro. [ARD]


    Floating Homes im Duisburger Hafen.
    Der Duisburger Innenhafen wird für Wohnungssuchende zunehmend interessanter: Grund sind die sogenannten „Floating Homes“, großzügige Wasserhäuser, die einer Wohnung auf festem Boden in nichts nach stehen. Diese modernen Hausboote mit grandioser Aussicht auf den Hafen haben allerdings auch ihren Preis, dennoch sind weitere Wasserhäuser in Planung.[Derwesten]

    Ein ganzes Bürohaus für Google. Für einen Kaufpreis von rund 1,8 Milliarden Dollar geht das New Yorker Bürogebäude 111 Eight an den Internetkonzern Google. Seit Beginn der Finanzkrise ist das seither der größte Immobiliendeal in den USA. Bislang gibt es noch keine offizielle Kaufabwicklung, doch die Verkäufer des Bürokomplexes, zu denen unter anderem auch der deutsch-amerikanische Fondsinitiator Jamestown gehört, sind zuversichtlich, dass der Deal noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht wird [FAZ]

    Keine Sanierungspflicht, bitte. Der Modernisierungszwang bei den Wohnimmobilien kommt bei vielen Deutschen nicht gut an – einer aktuellen Umfrage zufolge sind 65 Prozent gegen eine Modernisierungspflicht, die jüngere Bevölkerung dagegen befürwortete mit 41 Prozent die staatliche Verpflichtung. Dem stimmte auch ein Viertel der privaten Immobilienbesitzer zu, die ihre Eigenheime ohnehin modernisieren würden. [Welt]


    Aufmüpfiger Mieter darf trotz Kündigung nicht geräumt werden.
    Weigert sich der Mieter, selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zu räumen, darf der Vermieter nicht eigenmächtig gegen ihn vorgehen, sondern muss gerichtliche Wege gegen ihn einleiten. Der Mieter hat solange das Recht die Wohnung zu nutzen, bis mit einer Räumungsvollstreckung gegen ihn vorgegangen wurde. [Haufe]




    Artikel geschrieben von immobilo_madlen am 12. Dezember 2010 .
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