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    Wer haftet für Schäden durch Böller und Raketen?

    31. Dezember 2010 in Allgemeines. Einen Kommentar verfassen.

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    Raketen-Querschläger und Leichtsinn sorgen Jahr für Jahr reichlich Ärger zu Silvester. Was im günstigsten Falle lediglich mit kleineren Sachschäden endet, kann schlimmstenfalls zu Wohnungsbränden und schweren Verletzungen führen. Wer für die Schäden geradestehen muss, ist dabei nicht immer klar.

    Schäden durch Feuerwerkskörper – welche Versicherung zahlt?

    Kurz vor dem Jahreswechsel zieht es Millionen Menschen in die Supermärkte, um sich ausreichend mit Böllern, Raketen, Heulern und sonstigem Feuerwerk einzudecken – schließlich will das neue Jahr laut und bunt begrüßt werden. Doch auch das schönste Feuerwerk kann jäh ein böses Ende nehmen: Jedes Jahr verursachen Feuerwerkskörper durch unsachgemäßen Umgang Verletzungen und Schäden in Millionenhöhe. Aber wer kommt für die Folgen der Silvesterunfälle auf?

    Körperverletzungen durch Feuerwerkskörper

    Werden Personen durch Silvesterknaller ernsthaft verletzt und müssen daraufhin ärztlich behandelt werden, kommt dafür die Krankenversicherung auf. Trägt der Betroffene einen dauerhaften Schaden davon, zahlt in diesem Fall die Unfallversicherung. Dies gilt jedoch nur, wenn die Knaller nicht selbst gebastelt wurden oder beispielsweise für den Einsatz in Innenräumen ungeeignet waren.

    Schäden an Gebäuden und in Wohnungen

    Werden Häuser durch Feuerwerkskörper beschädigt oder kommt es zu einem Brand, übernimmt im Normalfall die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Werden Einrichtungsgegenstände, Kleidung oder sonstige persönliche Dinge zerstört, ist jedoch die Hausratversicherung zuständig. Wer in fremden Wohnungen Schäden verursacht, die nicht vorsätzlich entstanden sind, sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die in diesem Fall für den Schaden aufkommt.

    Schäden am Auto

    Werden Autos in der Silvesternacht durch Knaller beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung dann auch Brand- und Explosionsschäden. Wird der Verursacher des Schadens jedoch dingfest gemacht, kommt dessen private Haftpflicht für sämtliche Kosten auf.




    Artikel geschrieben von immobilo_madlen am 31. Dezember 2010 .
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