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    Wohnungsgesellschaft Gagfah droht Millionenstrafe aus Dresden

    8. März 2011 in News. Einen Kommentar verfassen.

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    Für die Gagfah könnte es ungemütlich und teuer werden: Die Stadt Dresden will eine Millionenklage gegen eine Tochtergesellschaft des Immobilienkonzerns anstrengen. Dieser soll gegen eine beim Kauf tausender Wohnungen fixierte Sozialcharta verstoßen haben. Die Gagfah wiegelt ab, alles sei korrekt verlaufen.

    Wegen angeblichen Verstößen gegen die Sozialcharta droht der Gagfah drastisch Strafe. Foto: Bildpixel / pixelio.de

    Wegen angeblichen Verstößen gegen die Sozialcharta droht der Gagfah drastisch Strafe. Foto: Bildpixel / pixelio.de

    Die mögliche Vertragsstrafe beruht auf einer Regelung zwischen der Stadt und dem Immobilienkonzern, die im Zuge des Verkaufes von insgesamt knapp städtischen 48.000 Wohnungen an die Gagfah im Jahr 2006 getroffen wurde. Demnach hatte sich die Gagfah im Rahmen einer Sozialcharta verpflichtet, Wohnungen oder Häuser vor dem Verkauf an Dritte zuerst den Mietern anzubieten. Diese Regelung soll zum Schutz der Mieter auch bei einem möglichen Weiterverkauf der Immobilien gelten. Nach Ansicht der Dresdner Stadtverwaltung hat die Gagfah in etlichen Fällen gegen diese in der Sozialcharta geregelte Vereinbarung verstoßen und empfahl dem Stadtrat, eine Vertragsstrafe einzuklagen.

    Dabei soll es Medienberichten zufolge um eine erhebliche Summe gehen. So berichtet die „Sächsische Zeitung“ von einer Forderung der Stadt in Höhe von insgesamt 925 Millionen Euro. Angesichts des ursprünglichen Kaufpreises in Höhe von 1,7 Milliarden Euro wäre - sollte die Forderung durchkommen – es ein schwerer Schlag für den Konzern. Nach Bekanntwerden der Forderung musste die im Mdax notierte Aktie der Gagfah erhebliche Einbußen hinnehmen.

    Gagfah wiegelt ab

    Wenig überrschend sieht die Gagfah die Situation vollkommen anders. Sämtliche bei der Privatisierung getroffenen Regelungen zum Schutz der Mieter seien eingehalten worden, ließ der Konzern verlauten. Einem Rechtsstreit sehe man deshalb gelassen entgegen, man wolle sich gegen die Vertragsstrafe zur Wehr setzen. Offenbar gibt es aber unterschiedliche Auslegungen des Kaufvertrages – und ihr Verständnis davon sei richtig, so die Gagfah.




    Artikel geschrieben von immobilo_mb am 8. März 2011 .
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