Im Streit um die Neuregelung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Immobilienverbände hoffen auf einen tragfähigen Kompromiss.

Vermittlungsausschuss soll eine Lösung im Streit um die Förderung energetischer Sanierungen finden. Gerhard Frassa / pixelio.de
Bereits im Juli hatte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat nicht zugestimmt hatte. Die Länder befürchteten vor allem zu hohe Steuerausfälle und forderten eine Gegenfinanzierung. Diese Befürchtung sei jedoch unbegründet, so Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI): Den Ländern muss „verdeutlicht werden, dass sie durch die Förderung keine Mindereinnahmen zu befürchten haben.“ Ein Gutachten des IW Köln hatte ergeben, dass eine steuerliche Förderung zu geringeren Steuerausfällen führen würde als von den Ländern befürchtet.
In der lokalen Bauwirtschaft könnte das Gesetz für zusätzliche Beschäftigung sorgen und auch die Mieter würden davon profitieren, da ihre Wohnungen besser gedämmt wären und sie dadurch weniger Heizkosten aufbringen müssten. Hinzu kommt, dass die Länder in der Verantwortung stehen, die Klimaschutzziele aktiv zu unterstützen. Bund und Länder müssen sich daher auf gemeinsame Rahmenbedingungen einigen, damit die Energiewende erfolgreich sein kann.
Von den deutschen Immobilienverbänden BSI und ZIA sowie dem Deutschen Mieterbund wurde die Anrufung des Vermittlungsausschusses begrüßt. Mit dieser Maßnahme wurde die letzte Möglichkeit ergriffen, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden doch noch zu retten.





