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    Google Street-View: Hausbesitzer und Mieter wollen sich wehren

    geschrieben am 12. März 2010

    Seit Monaten fahren die auffälligen Autos mit dem Kameraaufbau über Deutschlands Straßen und niemand hat groß Notiz genommen. Doch jetzt steht das Deutsche Street-View Projekt des Internetriesen Google kurz vor dem Abschluss – und wird zum Streit-View. Viele Gemeinden und Anwohner haben massive Datenschutzbedenken und wollen gegen die Veröffentlichung der Straßenansicht vorgehen.

    Unerwünscht: Fremde Einblicke und Haus und Garten

    Unerwünscht: Fremde Einblicke in Haus und Garten

    Ihre Hecken sind den Deutschen heilig, denn was im eigenen Garten passiert, muss ja nicht gleich jeder sehen. Der Nachbar nicht und schon gar nicht der Rest der Welt. Und da trifft es sich nicht wirklich gut, dass Google derzeit praktisch ganz Deutschland abfilmt – mit auf Autos montierten Kameras, die in etwa drei Metern Höhe locker über jede gut gestutzte Hecke filmen können. Wie das hinterher aussieht, kann man bereits für Städte in Großbritannien, Frankreich oder den USA sehen.

    Rechtliche Bedenken in Deutschland

    Nun hat das ganz gewiss seine Vorteile, zum Beispiel für Immobilieninteressenten, die vorher virtuell und mit 360° Rundumblick die Gegend oder das Gebäude erkunden wollen – aber es gibt eben auch massive datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Bedenken, [mehr » ]



    BGH: „ca.“ Angabe im Mietvertrag erlaubt keine weitere Toleranz

    geschrieben am 11. März 2010

    Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. In einem Urteil haben die Richter die Gültigkeit der 10%igen Toleranzschwelle für die Angabe der Wohnfläche bestätigt, auch wenn diese mit einem relativierenden „ca.“ ergänzt wird. Dies führe nicht zu einer Erhöhung der Toleranz, es gelte die im Vertrag notierte Zahl. Betroffene Mieter können Geld von ihrem Vermieter zurückfordern.

    Wer zum Zollstock greift, kann unter Umständen Miete mindern.

    Wer zum Zollstock greift, kann unter Umständen die Miete mindern.

    Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist zwar nicht so schlecht, wie man manchmal denken könnte, aber dennoch oft genug eine Geschichte voller Missverständnisse. So kommen z.B. Mieter aus dem Staunen nicht heraus, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche anscheinend nach dem Prinzip „Pi mal Daumen“ ermittelt wurde und zusätzlich noch mit einem unschuldigen „ca.“ ergänzt ist.

    Damit dies nicht zum Nachteil des Mieters gereicht und die tatsächliche Wohnfläche deutlich unter der im Mietvertrag angegebenen liegt, hat das BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Toleranzschwelle von 10 Prozent festgelegt. Eine im Mietvertrag mit 100 m² Wohnfläche angegebene Wohnung darf also nicht kleiner als 90 m² sein, sonst kann der Mieter die Miete mindern oder fristlos kündigen. [mehr » ]



    “Sozialadäquater” Kinderlärm soll Anwohner-Klagen verhindern

    geschrieben am 8. März 2010

    Der steigenden Zahl von Anwohnerklagen wegen Kinderlärms soll der Garaus gemacht werden. Auf eine entsprechende Initiative hat sich der Bundesrat verständigt. Dazu soll die Geräuschemission von Kindern rechtlich geklärt werden.

    Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.

    Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.

    Deutschland gilt nicht gerade als das kinderfreundlichste Land der Welt. Kaum schreit ein Kind auf dem Spielplatz oder betritt eine ordentlich gemähte Rasenfläche, um an einen Ball zu treten, steht garantiert ein schimpfender Anwohner am Fenster und fürchtet um seine wohlverdiente Ruhe. Oft bleibt es aber nicht beim Schimpfen, viele Nachbarn ziehen inzwischen vor Gericht und wollen Kindern das Toben gerichtlich untersagen. Mehr als einmal mussten deshalb Kitas und andere Einrichtungen in Wohngebieten ihre Pforten schließen oder umziehen. [mehr » ]



    BGH-Urteil: Anspruch auf Mietmängelbeseitigung verjährt nicht

    geschrieben am 18. Februar 2010

    In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschlossen, dass das Recht auf eine Beseitigung von Mängeln in Mietwohnungen auch nach mehreren Jahren nicht verfällt. Vermieter sind somit verpflichtet, den Wohnraum in anstandslosem Zustand zu halten.

    Die Richter des BGH haben entschieden, dass Mängel an einer Mietwohnung vom Vermieter behoben werden müssen, auch wenn sie schon seit längerem bestehen. Sobald der Mangel jeden Tag zu spüren sei, würde der Anspruch auf eine Verbesserung immer wieder neu entstehen.

    Das Gericht folgt der Meinung, ein Vermieter sei „dauerverpflichtet“, seine Wohnungen in einem „gebrauchstauglichen Zustand“ zu halten. Zuvor war der Anspruch auf eine Beseitigung der Mängel nach drei Jahren verfallen. [mehr » ]



    Mieter haben Anspruch auf ausreichende Stromversorgung

    geschrieben am 11. Februar 2010

    Mieter haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine ausreichende Stromversorgung ihrer Wohnung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Zumindest der gleichzeitige Betrieb eines Großgerätes und mehrerer Haushaltsgeräte muss vom Vermieter sichergestellt werden.

    Waschmaschine läuft nicht, weil schon der Fernseher an ist: Mieter haben Anspruch auf ausreichende Stromversorgung

    Waschmaschine geht nicht, weil schon der Fernseher läuft: Mieter haben Anspruch auf ausreichende Stromversorgung

    Man mag es sich gar nicht vorstellen: Die Wäsche wieder per Hand schrubben oder Berge von Tellern und Besteck auf traditionelle Weise abwaschen. Man könnte in der Zeit gar nicht mehr seinen Facebook-Status ändern!

    Nicht umsonst wurden all die elektischen Haushaltshelfer erfunden, die uns lästige Haushaltsaufgaben abnehmen – also möchte man sie auch betreiben können, und das möglichst gleichzeitig und nicht hintereinander. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung den Anspruch von Mietern bekräftigt, mindestens ein Großgerät und mehrere kleinere Haushaltsgeräte gleichzeitig betreiben zu dürfen. [mehr » ]



    Vermieter darf wegen Eigenbedarf für Nichte kündigen

    geschrieben am 28. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Vermieter dürfen ihren Mietern nun auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte wie Nichten oder Neffen kündigen. Die Vermieterlobby kann sich freuen, der Mieterbund ist wenig begeistert.

    BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.

    BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.

    Im verhandelten Fall war eine 85-jährige Wohnungseigentümerin in eine Seniorenresidenz umgezogen und hatte ihre Wohnung in Baden-Baden ab September 2004 an die Beklagte vermietet. Nach wenigen Jahren übertrug die kinderlose Seniorin das Wohneigentum in vorweggenommener Erbfolge auf die Tochter ihrer Schwester, die sich wiederum verpflichtete, im Haushalt zu helfen und die häusliche Grundpflege der älteren Dame zu übernehmen. Die ersten Klagen der Vermieter wegen Eigenbedarfs blieben allerdings sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden ohne Erfolg. [mehr » ]



    Tauwetter: wer für Dachlawinen haftet

    geschrieben am 25. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Nachdem Väterchen Frost in den vergangenen Wochen ganz Deutschland in seinen Fängen hatte und angesichts ausfallender Züge gar von „sibirischen Temperaturen“ die Rede war, können sich Teile der Republik inzwischen wieder über Plusgrade freuen. Allerdings erhöhen Regenfälle das Gewicht der Schneemassen auf den Dächern und bringen gefährliche Dachlawinen ins Rutschen. Womit Hausbesitzer bei steigenden Temperaturen rechnen müssen und wie die Haftungssituation für Hausbesitzer aussieht, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

    Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach

    Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach

    Wer grundsätzlich für Schäden haftet

    Werden Passanten durch herabfallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachschäden und Personenschäden haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Gebäudes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgemäß von stärkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsmäßig mit Dachlawinen zu rechnen ist, können dabei bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sein.

    Für Hausbesitzer bedeutet dies, Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei Häusern mit stärkerer Dachneigung. „Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten“, [mehr » ]



    BGH: Farbvorgabe für Fenster und Türen ist unwirksam

    geschrieben am 22. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Vermieter dürfen ihren Mietern keine Farbvorgaben für die Gestaltung der Wohnung machen. Das gilt auch für den Anstrich von Türen und Fensternrahmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat. Entsprechende Mietvertragsklauseln gelten maximal für die Wohnungsrückgabe.

    Die Farben sind frei - wer kann sie verbieten? Der Vermieter jedenfalls nicht.

    Die Farben sind frei - wer kann sie verbieten? Der Vermieter jedenfalls nicht.

    Schönheitsreparaturen und Renovierung von Mietwohnungen sind seit Langem ein leidiges Thema mit vielen Missverständnissen und Unklarheiten. Der Bundesgerichtshof hat nun erneut die Rechte der Mieter bei Gestaltung ihrer Wohnung gestärkt und für Licht im Dunkel gesorgt. In einem Urteil stellte der BGH klar, dass Klauseln, die dem Mieter vorschreiben, Türen und Fenster in einer bestimmten Farbe zu streichen, ungültig sind und dazu führen, dass der Mieter gar keine Schönheitsreparaturen durchführen muss.

    Im verhandelten Fall gab eine Klausel vor, dass „bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen … nur weiß zu lackieren … sind.“ [mehr » ]



    Kind mit Behinderung ist kein Sachmangel

    geschrieben am 21. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Die Laute eines im Garten spielenden autistischen Kindes sind kein Sachmangel an einer Eigentumswohnung. Das entschied das Landgericht Münster, nachdem der Käufer einer benachbarten Wohnung auf Schadensersatz geklagt hat.

    Streitigkeiten zwischen Nachbarn gibt es wohl schon, seitdem der Mensch sesshaft geworden ist. Seitdem zankt man sich um die Höhe von Zäunen, Bäume, Einfahrten und hundert andere Dinge. Nicht selten geht es dabei auch um Geräusche und Ruhestörung – sofern es sich dabei tatsächlich um eine handelt. Einen besonders denkwürdigen Fall von unerwünschten Geräuschen musste das Landgericht Münster verhandeln. [mehr » ]



    Kampf gegen Mietnomaden: Vermieter wollen strengere Gesetze

    geschrieben am 12. Januar 2010

    Mieter, die gar nicht erst vorhaben, die fällige Miete für eine Wohnung zu zahlen, sind für Vermieter nicht nur ein echtes Ärgernis, sondern zum Teil ein existenzbedrohendes Problem. Bisher gab es zwar durchaus Handhaben gegen die sogenannten Mietnomaden, doch bis der Mietpreller tatsächlich die Wohnung räumte, konnten Jahre vergehen. Die Ankündigung der Bundesregierung, den Kampf gegen Mietnomaden in Zukunft vereinfachen zu wollen, hat der Hauseigentümerverband „Haus & Grund“ zum Anlass genommen, einige Forderungen aufzustellen. Kernpunkt: Strengere Gesetze.

    25.000 Euro – auf diesen Betrag beziffert „Haus & Grund“ den durchschnittlich verursachten Schaden eines Mietnomaden. Zusammen mit den anfallenden Kosten für Gerichtsprozesse, Räumung und der durch eine oft völlig verdreckte Wohnung notwendigen Sanierung belaufen sich die Kosten im Schnitt sogar auf 30.000 Euro. Kosten, die sich eine Wohnungsgenossenschaft vielleicht noch leisten kann, für viele Privatvermieter aber oft den finanziellen Ruin bedeutet. Bei von „Haus & Grund geschätzten 15.000 Mietnomaden in Deutschland – einer Zahl, die vom Deutschen Mieterbund (DMB) und Deutschen Mietgerichtstag massiv angezweifelt und auf rund 1.000 geschätzt wird – summiert sich der jähliche Gesamtschaden auf 400 Millionen Euro. [mehr » ]