geschrieben am 15. Juli 2010
Ein Vermieter kann einen Mietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht beglichen hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, mit dem auf diese Weise die Rechtsposition von Sozialmietern bei einer Wohnungskündigung durch den Vermieter gestärkt wird.

BGH: Neues Urteil begünstigt Sozialmieter
Gute Nachrichten für Sozialmieter: deren Position hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt in einem Urteil gestärkt. So wurde entschieden, dass ein Vermieter einen Mietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines vorangegangenen Räumungsprozesses nicht beglichen habe. Eine solche unterbliebene Zahlung rechtfertige keine Kündigung. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 15. Juli 2010 mit 2 Kommentaren
Auch wenn ein Mieter als verschollen gilt und deshalb mit der Miete in Rückstand ist, darf der Vermieter die Wohnung des Mieters nicht ohne Gerichtsbeschluss räumen. Tut er dies trotzdem, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.
Im verhandelten Fall war der Mieter einer Wiesbadener Wohnung mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend und wurde von den Verwandten als vermisst gemeldet. Dementsprechend geriet er mit seiner Miete in Rückstand. Nachdem zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag
fristlos und ließ die Wohnung einen Monat später öffnen. Dabei wurden Teile der Einrichtung entsorgt, die anderen Gegenstände lagerte sie bei sich ein. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 14. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter
gestärkt. Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlt werden, ist der Samstag nicht als Werktag zu berücksichtigen, wie aus dem aktuellen Urteil hervorgeht.

BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit
Wem es schwer fällt, die Mietüberweisung jeden Monat pünktlich zu tätigen, dem dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelegen kommen. Dieser hat jetzt entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters befinden muss, der Samstag nicht mitzählt. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils aufgrund von Zahlungsverzug den Mietern fristlos gekündigt. Die Überweisung war im ersten Fall am 5. Februar 2008, im zweiten am 5. Dezember 2006 eingegangen – beides Dienstage. Die Vermieter waren jeweils der Meinung, die Mieten seien zu spät gezahlt worden, da der Samstag bei der Zahlungsfrist als Werktag zähle und damit der Freitag der erste und der Dienstag der vierte Werktag des Monats gewesen sei. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 13. Juli 2010 mit 2 Kommentaren
Es ist wohl des Vermieters Traum: Erst den Mieter die Wohnung auf dessen Kosten sanieren lassen und dann wegen der Wohnwertverbesserung die Miete erhöhen. So geht es aber nicht, wie der Bundesgerichtshof jetzt urteilte. Vom Mieter erbrachte Verbesserungen dürfen bei Mieterhöhungen nicht berücksichtigt werden.

Installiert der Mieter vertragsgemäß ein Bad, darf er dafür nicht mit einer Mieterhöhung belastet werden.
Im verhandelten Fall hatte ein Hamburger Mieter wegen einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung ein Bad sowie eine Sammelheizung auf eigene Rechnung in die von ihm seit 1976 gemietete Wohnung eingebaut. Die Vermieterin nahm dies als willkommenen Anlass, die monatliche Miete von 450,28 € auf 539,95 € zu erhöhen. Als Begründung führte sie den Hamburger Mietspiegel an, der die Wohnung nun in dem Feld „Wohnungen mit normaler Wohnlage, Baujahr bis Ende des Jahres 1918 und einer Ausstattung mit Bad und Sammelheizung“ führte. Bei sämtlichen Mieterhöhungen vor der Sanierung wurde für die Wohnung noch die ortsübliche Vergleichmiete für Wohnungen ohne Bad und Sammelheizung fällig. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 8. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Vermieter beim Streit um ausreichenden Schallschutz in der Wohnung. Nach Auffassung der Richter sind diesbezüglich die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen entscheidend. Im konkreten Fall hatten die Mieter eine Mietminderung gefordert, da sie sich durch Trittschall aus der Nachbarwohnung gestört fühlten.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe können Mieter für ihre Wohnung nur die Schalldämmung verlangen, die zum Zeitpunkt von deren Erbauung dem Standard entsprach. Demnach besteht kein Anspruch auf eine bessere Schalldämmung als zur Zeit der Errichtung des Gebäudes in DIN-Normen festgelegt war. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 6. Juli 2010 mit einem Kommentar
Sofern ein Vermieter eine Gemeinschaftssatellitenanlage bereitstellt, darf er im Nachhinein seine Erlaubnis für ausländische Mieter, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender aufzustellen, widerrufen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld hervor.

Nicht immer gern gesehen: Die eigene Satellitenschüssel
Wer sich ein uneingeschränktes TV-Angebot nach Hause holen möchte, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Vermieter von der Idee weniger überzeugt ist und die Umsetzung verhindert. Auch wenn er die Erlaubnis für Einzelantennen für den Fernsehempfang auf dem Balkon bereits erteilt hat, kann er sie widerrufen. Allerdings muss er den Mietern dann neue Empfangsmöglichkeiten bieten, zum Beispiel eine Satellitenantenne für alle Mieter. Das hat das Landgericht Krefeld in einem aktuellen Urteil entschieden, über das der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 30. Juni 2010 mit einem Kommentar
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Kundin verurteilt. Diese hatte bei der Bausparkasse einen Kredit für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen. Nach Auffassung der Richter war sie von der Vertriebsgesellschaft arglistig getäuscht worden, indem ihr Angaben über Provisionszahlungen nicht wahrheitsgetreu mitgeteilt wurden.

BGH: Badenia muss Schadensersatz zahlen
Wer eine hohe Provision vor dem Anleger gezielt versteckt, muss den Schaden ersetzen und akzeptieren, wenn eine Rückabwicklung des Geschäfts gefordert wird, da es sich in einem solchen Fall um vorsätzliche Täuschung handele. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie arglistig getäuscht. So befanden die Richter jetzt in einem Urteil, dass die Klägerin von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der zuständigen Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war. Die Bank sei deshalb verpflichtet, der Frau Schadensersatz zu zahlen. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 24. Juni 2010
Wenn die tatsächliche Fläche einer Wohnung von der im Mietvertrag genannten deutlich abweicht, kann die Miete gemindert werden. Das gilt sogar dann, wenn die Quadratmeterzahl im schriftlichen Mietvertrag gar nicht explizit erwähnt wird. Bereits eine Vereinbarung vor Vertragsabschluss reicht für eine Mietminderung aus, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Die Wohnung ausmessen kann Geld sparen.
Wenn Mieter zum Zollstock greifen und ihre Wohnung vermessen, erleben sie häufig eine böse Überraschung: Oft ist ihre Wohnung in Wirklichkeit deutlich kleiner als im Mietvertrag oder Grundriss angegeben. Wenn sich die Abweichung in Grenzen hält, müssen die Mieter mit ihrer kleineren Wohnung leben, doch wenn der Vermieter bei der Berechnung der Wohnfläche zu kreativ nach oben aufgerundet hat, drohen ihm finanzielle Einbußen. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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