geschrieben am 11. Januar 2011 mit 2 Kommentaren
Bei einer Kündigung wegen Eingebedarfs sollten Mieter nicht in jedem Fall einen Anwalt einschalten – das könnte teuer werden und den Auszug sogar beschleunigen. Selbst bei einer formaljuristisch unwirksamen Kündigung müssen die Mieter die Anwaltskosten zahlen, wie der BGH entschieden hat.

BGH: Keine Anwaltskostenerstattung trotz unwirksamer Wohnungskündigung Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Wegen eben jener Kosten zogen Mieter und Vermieter vor Gericht. Der Vermieter einer Potsdamer Wohnung hatte seinem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, ohne die Gründe dafür zu erklären. Daraufhin schaltete der Mieter einen Anwalt ein, der die Kündigung in einem Schreiben an den Vermieter als unwirksam zurückwies. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs müsse ordnungsgemäß begründet werden, da sie ansonsten unwirksam sei. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 12. Mai 2009
Das Oberlandesgericht in Dresden hat entschieden, dass Nachbarschaftslärm in einem üblichen Maß von anderen Mietern hingenommen werden muss. (Az.: 5 U 1336/08).
Liebe deine Nächsten wie dich selbst: Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage eines Anwalts zurückgewiesen, der sich über den Lärm in der über seiner Kanzlei liegenden Wohnung beschwert hatte. Laut Aussage des Anwalts nervten ihn die ständigen Polter-, Hüpf-, Stapf-, Scharr- und Rollgeräusche sowie Musik, die aus der überliegenden Familienwohnung drangen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die in der Wohnung installierte Trittschalldämmung dem üblichen Standard entsprechen würde. Nach einer persönlichen Besichtigung der betreffenden Kanzlei entschieden die Richter, dass das Maß der Geräusche in einem hinnehmbaren Rahmen liegen würde und wiesen somit die Klage ab.
Von rdhead
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geschrieben am 3. Februar 2009 mit einem Kommentar
Auch wenn es schwer fällt – vor Beginn der Ehe sollten die Hochzeitswilligen sich unbedingt mit dem Thema Ehevertrag beschäftigen, besonders wenn Immobilien oder auch Kredite mit in die Ehe gebracht werden.
So gelten gerade Immobilien als Streitpunkt bei gescheiterten Beziehungen. Wird kein Ehevertrag geschlossen so gilt auch bei Haus- oder Wohnungseigentum das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Als Beispiel folgende Rechnung: Hat ein Partner ein Haus für 400.000 Euro erworben welches heute einen Wert von 440.000 Euro hat, so erhält jeder der Ehepartner 220.000 Euro nach der Scheidung. [mehr » ]
Von rdhead
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