geschrieben am 31. August 2010
Nur all zu oft stockt deutschen Mietern beim Anblick der jährlichen Heizkostenabrechnung regelrecht der Atem. Angesichts der hohen Kosten für Heizung und Wasser suchen viele zunächst die Schuld für die hohen Kosten bei sich. Wie aber neuste Heizgutachten zeigen, sind es oft die Vermieter, die zu viel Geld für Brennstoffe und Ablesefirmen ausgeben und so den Mietern viel zu hohe Heizkosten abverlangen.

Für zu hohe Heizkosten sind oftmals die Vermieter verantwortlich
Sobald die ersten kalten Tage anbrechen, werden auch in vielen Wohnungen sofort die Heizungen aufgedreht, wenn möglich sogar in jedem Zimmer gleichzeitig. Die böse Überraschung kommt dann mit der Heizkostenabrechnung. Doch was die meisten nicht wissen: oft es sind die Vermieter, die zu viel Geld für Brennstoffe wie Gas, teure Messdienstleister oder Wartungs- und Betriebsstromkosten ausgeben. Diese Kosten dann meist in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt. [mehr » ]
Von immobilo_madlen
in Energie
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geschrieben am 5. August 2010
Verbraucherschützer sind alarmiert: Deutsche Mieter zahlen zu viel für den Betriebsstrom ihrer Heizanlage. Experten raten, die Heizkostenabrechnung mithilfe eines Heizgutachtens genau analysieren zu lassen, damit eventuelle Überzahlungen ermittelt und beanstandet werden können.

Erst sicher gehen, dann zahlen: Betriebsstromkosten sind oft zu hoch
560 Millionen Euro – so viel erhalten deutsche Vermieter jährlich von ihren Mietern für den Betriebsstrom ihrer Heizanlage. Pro Haushalt sind das etwa 13 Euro – das ist eindeutig zu viel, meint die Berliner Gesellschaft „co2 online“, die gemeinsam mit dem Onlineportal heizspiegel.de eine Untersuchung von 12.500 Heizkostenabrechnungen durchgeführt hat. Diese sollten deutsche Mieter im Jahr rund 100 Millionen Euro weniger kosten. Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer der gemeinnützigen co2online GmbH kritisiert, dass Vermieter und Hausverwaltungen wenig motiviert sind, die Betriebsstromkosten zu senken, da sie „die Ausgaben ohnehin mit der Heizkostenabrechnung an die Mieter weiterreichen“. [mehr » ]
Von immobilo_marie
in Geld / Finanzierung
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geschrieben am 25. Juni 2010 mit einem Kommentar
Die Haushalte in Deutschland haben zunehmend unter einer extrem sprunghaften Entwicklung der Wohn-Nebenkosten zu leiden. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen fordert deshalb eine stärkere Preisaufsicht für Energiepreise und Gebühren. Doch nicht nur private Unternehmen zeigen sich als Preistreiber, auch die öffentliche Hand kassiert fleißig mit.

Wasser: Besonders teuer in Berlin.
Verbrauchern fällt es immer schwerer, die Nebenkosten vernüftig zu planen. Speziell die Preise für Heizenergie entwickeln sich zunehmend sprunghaft, wie aus der zum vierten Mal vorgenommenen Auswertung der BBU-Preisdatenbank hervorgeht, die gestern in Berlin vorgestellt wurde. So stiegen die Gaspreise im Land Brandenburg zum 1. Januar 2009 im Schnitt um 15 Prozent, um genau ein Jahr später wieder um durchschnittlich 21,6 Prozent zu sinken. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 14. Mai 2010 mit 4 Kommentaren
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkte in einem Urteil die Rechte der Vermieter: Ein gleichbleibender Fehler in der Betriebskostenabrechnung muss Jahr für Jahr neu reklamiert und damit immer wieder neu geltend gemacht werden. Der Deutsche Mieterbund beklagt eine Benachteiligung der Mieter und bezeichnet die Entscheidung als „nicht nachvollziehbar“.

Nebenkosten: Mieter müssen fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen immer wieder reklamieren.
Hat ein Wohnungsmieter Zweifel an einzelnen Punkten seiner Betriebskostenabrechnung, muss er Beanstandungen innerhalb der dafür vorgesehenen einjährigen Frist beim Vermieter einreichen. Das gilt auch, wenn der Mieter in den Vorjahren den immer gleichen Fehler des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig reklamiert hätte, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden hat. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 29. April 2010 mit einem Kommentar
Ein Mieter muss auch dann Betriebskostenforderungen nachgeben, wenn nur er die Abrechnung erhalten hat, nicht aber seine Mitmieter, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil entschieden und stärkt damit die Rechte der Vermieter.
Der Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern die Abrechnung der Betriebskosten. In einem Urteil haben die Karlsruher Richter entschieden, dass es ausreicht, wenn ein Vermieter die Nachzahlung von Betriebskosten nur von einem Mieter fordert, auch wenn mehrere Hauptmieter im Mietvertrag verzeichnet sind. So könne ein Vermieter die Betriebskostenabrechnung beispielsweise nur einem Ehepartner zustellen und von diesem eine Nachzahlung verlangen, ohne den als Mitmieter der Wohnung auftretenden anderen Ehepartner ebenfalls anzuschreiben. Begründet wird die Entscheidung damit, dass mehrere Mieter einer Wohnung als Gesamtschuldner für Miete und Nebenkosten gelten.
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Von immobilo_marie
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geschrieben am 26. März 2010 mit einem Kommentar
Die „zweite Miete“ bleibt weiterhin ein erheblicher Kostenfaktor für Wohnungsmieter. Vor allem durch gestiegene Preise für Energie zogen die Nebenkosten im Abrechnungsjahr 2008 um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Das geht aus dem neuen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor, der auf den Abrechnungsdaten des Jahres 2008 basiert.

Die Heizung aufdrehen bleibt weiterhin ein teueres Vergnügen.
Die Betriebskosten einer Wohnung sind im vergangenen Abrechnungsjahr erneut gestiegen. Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel müssen Mieter in Deutschland für ihre Wohnung durchschnittlich 2,16 Euro pro Monat und Quadratmeter berappen.
Zählt man alle möglichen Nebenkosten zusammen, kann der Betrag auf maximal 2,91 Euro je Quadratmeter pro Monat steigen. In diesem Modellbeispiel wurden so im Jahr 2008 für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 2.793,60 Euro an Betriebskosten fällig, ein Plus von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. [mehr » ]
Von immobilo_mb
in Energie, Geld / Finanzierung
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geschrieben am 18. November 2009
Verkürzte Kündigungsfristen und saftige Mieterhöhungen: Vermieterfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs und nicht zuletzt die politischen Vorhaben der Liberalen sorgen in letzter Zeit für reichlich Diskussionsstoff und Kritik aus der Bevölkerung und von Mietervereinen. Schnell wird aus dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ein Kampf zwischen Gut und Böse gemacht – obwohl die „Bösen“ es auch nicht immer leicht haben, wie eine Studie zeigt.
Immerhin: Die Hälfte der befragten Vermieter hatte keine Beschwerden über Mieter vorzubringen. Das bedeutet aber eben auch, dass die andere Hälfte durchaus von schlechten Erfahrungen zu berichten wusste. Eine Umfrage von von Immoro, einem Verband von Maklern und Hausverwaltungen, ergab, dass Zahlungen, bzw. deren Fehlen, am häufigsten zum Problem zwischen Vermieter und Mieter werden. Demnach nehmen ausbleibende und wiederholt verspätete Mietzahlungen mit 29 bzw. 26 Prozent die Plätze eins und zwei der Liste der Beschwerdegründe ein. [mehr » ]
Von immobilo_mi
in Allgemeines, Mieten
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geschrieben am 12. November 2009 mit einem Kommentar
Der Vermieter darf die Kosten für die Reinigung des Öltanks auf die Mieter umlegen. Das gilt auch dann, wenn sie in einem Abstand von mehreren Jahren anfallen – sie müssen dabei auch nicht auf mehrere Abrechnungsperioden verteilt werden, sondern dürfen in dem Zeitraum berechnet werden, in dem sie entstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch.
In dem betreffenden Fall hatte sich ein Mieter geweigert, die Kosten für die Reinigung des Öltanks zu tragen, die der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt hatte. Als Betriebskosten dürfen ausschließlich laufende Kosten angerechnet werden – Kosten, die nur einmalig anfallen, sind nicht umlagefähig. Der Mieter war der Auffassung, dass es sich bei den Kosten für die Öltankreinigung um nicht umlagefähige Instandsetzungskosten handelte. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 12. August 2009 mit einem Kommentar
Gesamtkosten, Erläuterung, Verteilerschlüssel, Mieteranteil, Abzug der Vorausszahlung - eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss so einige Bedingungen erfüllen. Ob die bis zu 14 verschiedenen kalten Betriebskosten tatsächlich alle einzeln aufgeführt werden müssen, darüber herrschte schon länger Uneinigkeit. Bei den Frisch- und Abwasserkosten hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt Klarheit geschaffen.
Die klagenden Mieter haben den Fall zwar verloren, doch im Allgemeinen dürfte das Urteil auf keine große Ablehnung stoßen - denn es vereinfacht die Betriebskostenabrechnung. Die Richter urteilten, dass Frisch- und Abwasser in der Betriebskostenabrechnung nicht zwingend als zwei getrennte Positionen aufgeführt werden müssen. Wenn der gemessene Frischwasserverbrauch als Berechnungsgrundlage für die Frischwasser- als auch für die Abwasserkosten dient, so können diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst werden. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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