geschrieben am 29. April 2010 mit einem Kommentar
Ein Mieter muss auch dann Betriebskostenforderungen nachgeben, wenn nur er die Abrechnung erhalten hat, nicht aber seine Mitmieter, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil entschieden und stärkt damit die Rechte der Vermieter.
Der Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern die Abrechnung der Betriebskosten. In einem Urteil haben die Karlsruher Richter entschieden, dass es ausreicht, wenn ein Vermieter die Nachzahlung von Betriebskosten nur von einem Mieter fordert, auch wenn mehrere Hauptmieter im Mietvertrag verzeichnet sind. So könne ein Vermieter die Betriebskostenabrechnung beispielsweise nur einem Ehepartner zustellen und von diesem eine Nachzahlung verlangen, ohne den als Mitmieter der Wohnung auftretenden anderen Ehepartner ebenfalls anzuschreiben. Begründet wird die Entscheidung damit, dass mehrere Mieter einer Wohnung als Gesamtschuldner für Miete und Nebenkosten gelten.
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Von immobilo_marie
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geschrieben am 26. März 2010 mit einem Kommentar
Die „zweite Miete“ bleibt weiterhin ein erheblicher Kostenfaktor für Wohnungsmieter. Vor allem durch gestiegene Preise für Energie zogen die Nebenkosten im Abrechnungsjahr 2008 um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Das geht aus dem neuen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor, der auf den Abrechnungsdaten des Jahres 2008 basiert.

Die Heizung aufdrehen bleibt weiterhin ein teueres Vergnügen.
Die Betriebskosten einer Wohnung sind im vergangenen Abrechnungsjahr erneut gestiegen. Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel müssen Mieter in Deutschland für ihre Wohnung durchschnittlich 2,16 Euro pro Monat und Quadratmeter berappen.
Zählt man alle möglichen Nebenkosten zusammen, kann der Betrag auf maximal 2,91 Euro je Quadratmeter pro Monat steigen. In diesem Modellbeispiel wurden so im Jahr 2008 für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 2.793,60 Euro an Betriebskosten fällig, ein Plus von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 18. November 2009
Verkürzte Kündigungsfristen und saftige Mieterhöhungen: Vermieterfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs und nicht zuletzt die politischen Vorhaben der Liberalen sorgen in letzter Zeit für reichlich Diskussionsstoff und Kritik aus der Bevölkerung und von Mietervereinen. Schnell wird aus dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ein Kampf zwischen Gut und Böse gemacht – obwohl die „Bösen“ es auch nicht immer leicht haben, wie eine Studie zeigt.
Immerhin: Die Hälfte der befragten Vermieter hatte keine Beschwerden über Mieter vorzubringen. Das bedeutet aber eben auch, dass die andere Hälfte durchaus von schlechten Erfahrungen zu berichten wusste. Eine Umfrage von von Immoro, einem Verband von Maklern und Hausverwaltungen, ergab, dass Zahlungen, bzw. deren Fehlen, am häufigsten zum Problem zwischen Vermieter und Mieter werden. Demnach nehmen ausbleibende und wiederholt verspätete Mietzahlungen mit 29 bzw. 26 Prozent die Plätze eins und zwei der Liste der Beschwerdegründe ein. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 12. November 2009 mit einem Kommentar
Der Vermieter darf die Kosten für die Reinigung des Öltanks auf die Mieter umlegen. Das gilt auch dann, wenn sie in einem Abstand von mehreren Jahren anfallen – sie müssen dabei auch nicht auf mehrere Abrechnungsperioden verteilt werden, sondern dürfen in dem Zeitraum berechnet werden, in dem sie entstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch.
In dem betreffenden Fall hatte sich ein Mieter geweigert, die Kosten für die Reinigung des Öltanks zu tragen, die der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt hatte. Als Betriebskosten dürfen ausschließlich laufende Kosten angerechnet werden – Kosten, die nur einmalig anfallen, sind nicht umlagefähig. Der Mieter war der Auffassung, dass es sich bei den Kosten für die Öltankreinigung um nicht umlagefähige Instandsetzungskosten handelte. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 12. August 2009 mit einem Kommentar
Gesamtkosten, Erläuterung, Verteilerschlüssel, Mieteranteil, Abzug der Vorausszahlung - eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss so einige Bedingungen erfüllen. Ob die bis zu 14 verschiedenen kalten Betriebskosten tatsächlich alle einzeln aufgeführt werden müssen, darüber herrschte schon länger Uneinigkeit. Bei den Frisch- und Abwasserkosten hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt Klarheit geschaffen.
Die klagenden Mieter haben den Fall zwar verloren, doch im Allgemeinen dürfte das Urteil auf keine große Ablehnung stoßen - denn es vereinfacht die Betriebskostenabrechnung. Die Richter urteilten, dass Frisch- und Abwasser in der Betriebskostenabrechnung nicht zwingend als zwei getrennte Positionen aufgeführt werden müssen. Wenn der gemessene Frischwasserverbrauch als Berechnungsgrundlage für die Frischwasser- als auch für die Abwasserkosten dient, so können diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst werden. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 8. Juli 2009
Dass eine Wohnung nicht exakt so groß ist, wie im Mietvertrag angegeben, ist keine Seltenheit. Ist sie tatsächlich größer, wird sich wohl kaum ein Mieter beschweren, ist sie kleiner als vereinbart, gibt es häufig Ärger - besonders, wenn es um die Berechnung einer Mieterhöhung geht.

Mieterhöhung: Die vereinbarte Fläche gilt
Bei Streitereien wegen einer Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnungsgröße taucht in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs des Öfteren die „magische Grenze“ von 10 Prozent auf. Beispielsweise liegt erst dann ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mindestens 10 Prozent unter der liegt, die im Mietvertrag angegeben ist. Auch die Betriebskosten richten sich nur dann nach der tatsächlichen Fläche, wenn diese 10 Prozent kleiner ist, als vereinbart. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 4. Juni 2009 mit einem Kommentar
Gestern wurde der neue Mietspiegel für Berlin vorgestellt – nach etlichen Jahren der Verweigerung unterzeichneten auch die Mieterverbände das Werk. Noch mehr Freude bereitet Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) allerdings die Entwicklung der Netto-Kaltmieten in der Hauptstadt – diese stiegen seit 2007 um moderate 1,7 Prozent. Schwerer ins Kontor schlagen allerdings die Nebenkosten.
„Berlin bleibt eine Stadt mit bezahlbaren Wohnungen“ jubilierte die Senatorin dann auch bei der Präsentation des neuen qualifizierten Mietspiegels für Berlin, schließlich konnte sie vermelden, dass die Mietsteigerung in der Bundeshauptstadt auf dem niedrigsten Stand seit 15 Jahren ist. Die durchschnittlichen Kosten für einen Quadratmeter Berliner Wohnraum stiegen dabei seit der letzten Erhebung im Jahre 2007 um lediglich 1,7 Prozent bzw. 8 Cent auf nun 4,83 Euro pro Quadratmeter.
Durchschnittswert trügt
Der Mieterverein warnt dagegen vor zuviel Freude über die geringe Steigerung. So sind die insbesondere bei Singles beliebten kleineren Mietwohnungen mit einer Fläche bis 40 Quadratmetern deutlich teurer geworden. Wer neu nach Berlin zieht und eine solche Wohnung für sich auserkoren hat, muss in 2009 rund 5,3 Prozent mehr zahlen als noch vor zwei Jahren. Auch in Gebäuden mit einem Baujahr zwischen 1919 und 1949 seien die Mieten mit 3,9 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 3. Juni 2009
Aus der Beratungs- und Prozessstatistik 2008 des deutschen Mieterbundes (DMB) geht hervor, dass der Beratungsbedarf beim Thema Schönheitsreparaturen deutlich gestiegen ist. Ein Grund für Mietrechtsverfahren sind immer häufiger Mieterhöhungen.
Insgesamt wurden rund 1,12 Millionen Rechtsberatungen in Anspruch genommen. Dass in über 97% der Fälle eine außergerichtliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter erreicht werden konnte, ist eine durchaus positive Bilanz. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 7. April 2009

Vermieter müssen Mülltrennung gewährleisten
Vermieter müssen in einem vermieteten Objekt gewährleisten, dass eine umfassende und ausreichende Mülltrennung seitens der Mieter möglich ist. Desweiteren ist der Vermieter verpflichtet, Mülleimer in entsprechender Größe bereitzustellen und dementsprechend die wirtschaftlich sinnvolle Leerung dieser Behälter zu ermöglichen.
Die Berliner Mietergemeinschaft weist darauf hin, dass Mieter diesen Umstand genauestens beobachten sollten, auch in Hinblick auf den eigenen Gelbbeutel, da sie für die Kosten der Entsorgung über die Nebenkosten aufkommen müssen. So sind zu große Mülleimer oder nicht richtig getrennter Müll eine Kostenfalle und lassen die Betriebskosten anschwellen.
Die in den sogenannten kalten Betriebskosten verankerten Müllentsorgungsgebühren werden im Allgemeinen zu hundert Prozent auf die Mieter abgewälzt. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Wohnungsgröße der gemieteten Wohnung. Auch eine Umwälzung auf die Anzahl der Mieter in einem Mietobjekt ist unter Umständen möglich.
Auch gerichtlich sind Mieter angehalten, ihren Müll ordnungsgemäß zu trennen. Tut dies ein Mieter nicht, kann der Vermieter das entstandene Restmüllaufkommen nicht auf die übrigen Mieter per Betriebskostenabrechnung umlagern, so das Amtsgericht Münster in einem Urteil (Az: 59 C2601/05).
Von rdhead
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