geschrieben am 28. Dezember 2011
Langfristige Lieferverträge mit Energielieferanten sind in den meisten Fällen unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.

BGH kippt langfristige Lieferverträge mit Energieversorgern. Foto: piu700 / pixelio.de
Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die Beklagte ein Energiedienstleistungsunternehmen. Die Beklagte schloss am 17. September 2002 einen vorformulierten Wärmelieferungsvertrag mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin. In dem Vertrag ist die Geltung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vereinbart. Weiter sieht der Vertrag vor, dass der Heizraum und die Heizstation, in denen die Wärme erzeugt wird, vom Kunden gestellt und von der Beklagten für 1 €/Jahr gepachtet werden und dass der Kunde die Kosten der baulichen Instandhaltung und künftig notwendig werdende Ersatzinvestitionen zu tragen hat. Die Laufzeit des Vertrages ist mit 10 Jahren vereinbart. Die Klägerin hält diese Laufzeitvereinbarung für unwirksam und hat den Vertrag zum 31. August 2007 gekündigt. Das Amtsgericht hat der auf Feststellung der Vertragsbeendigung zum 31. August 2007 gerichteten Klage mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Vertrag zum 31. Dezember 2007 endet. Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Klage abgewiesen.
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Von immobilo_mb
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geschrieben am 4. Dezember 2011
Schwimmende Häuser gegen steigendes Wasser. In Holland reagiert die Architektur auf den Klimawandel. Demnächst kommen Häuser auf den Markt, die auf Pontons aufliegen, welche entweder direkt im Wasser liegen oder nur bei Hochwasser schwimmen. Damit reagiert man auf die wechselnden Wasserstände an Hollands überschwemmungsgefährdeten Gebieten und auf die Tatsache, dass der Meeresspiegel aufgrund des Klimawandels an den Küsten Jahr für Jahr steigt. In Städten wie Rotterdam ist man von der Idee angetan. [Spiegel]
BFW: Optimistische Erwartungen für 2012 abgekühlt. Die Ängste vor der Wirtschaftskrise sind auch in der Immobilienbranche angekommen. Die regelmäßige Konjunkturumfrage des Bundesverbands freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) ergab, dass zur Zeit 66 Prozent der Mitgliedsunternehmen ihre Geschäftslage als positiv bewerten. Auffällig ist, dass unter den Mietgliedern, die im ländlichen Raum tätig sind, nur 23 Prozent die Geschäftslage als sehr gut, 12 Prozent dagegen als schlecht einstufen. Auch die optimistischen Erwartung für 2012 haben sich im Vergleich zu vorherigen Umfragen abgekühlt: Im Frühjahr waren noch 43 Prozent von einer Besserung ihrer Geschäftslage überzeugt, jetzt sind es nur noch 24 Prozent. 10 Prozent rechnen gar damit, dass sich ihre Lage verschlechtern wird. [BFW-Bund]
Erschwinglichkeitsindex: Hohes Niveau bei Wohneigentum. Das Ergebnis des Erschwinglichkeitsindex des Immobilienverbandes IVD ist, dass Wohneigentum noch immer auf einem historisch hohen Niveau rangiert. Dies bedeutet, dass es zur Zeit für einen durchschnittlichen Haushalt finanziell besonders günstig ist, eine Immobilie zu kaufen. Vor allem durch das Sinken des Zinsniveaus im dritten Quartal dieses Jahres katapultierte sich der Wert wieder auf den Höchststand von Ende 2010. [IVD]
Einzelhandelsstandorte: Münchens beste Lagen top. Münchner 1A-Lagen sind laut Comfort Städtereport weiter auf dem Weg, sich unter den teuersten und nachgefragtesten Einzelhandelsstandorten der Welt zu aufstellen. Schon jetzt ist die Flächenproduktivität mit etwa 6.300 Euro pro Quadratmeter absolute Spitze in Deutschland. München profitiert vor allem von Touristen, Geschäftsreisenden und Tagesausflüglern. [comfort.de]
BGH: Vermieter zu Auskunft über tatsächliche Betriebskosten nicht verpflichtet. Ist im Mietvertrag eine Pauschale für die Betriebskosten angesetzt, so ist der Vermieter nicht grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter Auskunft über die exakte Höhe der Betriebskosten zu erteilen. Die entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Nur, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Kosten sich ändern, muss es dem Mieter ermöglicht werden, Auskunft über die genauen Kosten zu bekommen. [BGH]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 26. Oktober 2011
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mietvertragsklauseln, die dem Mieter im Zuge der Schönheitsreparaturen das „Weißen“ von Decken und Wänden vorschreibt, unwirksam sind. Farbvorgaben schränken den Mieter laut BGH in seiner persönlichen Lebensgestaltung ein.

Der BGH hat entschieden, dass Klauseln, die das Weißen von Wänden betreffen, unzulässig sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied über Schönheitsreparaturen als Mietvertragsklauseln. Mittelpunkt des Urteils war eine Klausel über das „Weißen“ der Wohnungswände, die für ungültig erklärt wurde.
Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einer Vermieterin, die das Weißen von Decken und Wänden als Teil der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag festgelegt hatte, und ihrem Mieter, der sich weigerte, am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung renovieren zu lassen. Laut Mietvertrag sollte der Mieter verpflichtet werden, „spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten auszuführen“. Zu den erforderlichen Maßnahmen zählte auch „das Weißen der Decken und Oberwänden“. [mehr » ]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 2. Oktober 2011
Contracting-Verfahren verhilft Auswärtigem Amt zu Topp-Werten. Die Modernisierungsmaßnahmen am Auswärtigen Amt in Berlin Mitte helfen dem Außenministerium dabei, ab sofort mehr als ein Viertel seiner Energiekosten einzusparen. Möglich machen dies die im Rahmen eines Contracting-Verfahrens getätigten Sanierungen wie eine neue Kältetechnik, moderne LED-Leuchten und eine Anlage zur solaren Lufterwärmung. Neben der Einsparung von Energiekosten in Höhe von mehr als 600.000 Euro pro Jahr produziert das Auswärtige Amt nun fast 1.800 Tonnen CO2 weniger. [dena]
Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft warnen vor geplanten Kürzungen. Wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) berichtet, kritisieren die Spitzenverbände der Immobilienbranche Planungen von Kürzungen im Bereich der energetischen Sanierung und der Städtebauförderung. Walter Rasch, Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des BFW Bundesverbands, fordert die Bundesregierung statt dessen auf, die Städtebauförderung auf das Vorjahresniveau anzuheben und in den nächsten Jahren auch dort zu halten. Außerdem müsse auch für Mieter energetisches Sanieren wirtschaftlich und damit sozial verträglich bleiben, was Kürzungen im Förderetat ausschließe. [BFW]
BGH: Mieter müssen den Einbau von funkbasierten Ablesesystemen dulden. Der Bundesgerichtshof hat der Klage auf Duldung des Einbaus eines funkbasierten Ablesegeräts für das Heizungssystem stattgegeben. Hiernach müssen Mieter es dem Vermieter erlauben, alte, noch funktionstüchtige Ablesegeräte gegen moderne auszutauschen, auch wenn diese per Funk betrieben sind und damit nicht den Vorstellungen des Mieters entsprechen. [BGH]
Trendstudie: Deutsche träumen von Schloss am Meer nebst Pool und Kamin. ImmobilienScout24 befragte 1.101 Deutsche für eine Trendstudie nach ihren Wohnwünschen. Fast jeder Vierte möchte in einem Schloss oder auf einer Burg leben (24 Prozent), jeder Fünfte zieht einen Bauernhof vor (21 Prozent) und noch mal fast genauso viele träumen von einem romantischen Hausboot (20 Prozent). Die Meer- oder Seelage wird vom Großteil favorisiert (63 Prozent), während das Landleben immerhin noch für 30 Prozent idyllisch erscheint. 24 Prozent würden am liebsten im Wald leben. Die Ausstattungskriterien sind eindeutig: Ganze 60 Prozent aller Befragten hätte gern einen Swimmingpool, 54 Prozent ein Kaminzimmer, gefolgt von der extragroßen Luxusküche (49 Prozent). [ImmobilienScout24] [mehr » ]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 16. August 2011
Vereinbarungen zur Verlängerung der Betriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten hinaus sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zulässig, solange sie sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter keine schwerwiegenden Nachteile einbringen. Wenn also die Vereinbarung den gleichen Zweck verfolgt, sind abweichende Vereinbarungen nach dem BGH auch rechtens.

Urteil des BGH zur Verlängerung der Btriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung darf einmalig über den gesetztlich vorgeschriebenen Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden, jedoch nur, wenn die Vereinbarung einen Vorteil sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter impliziert. Dies Urteilte der Bundesgerichtshof (BHG). Ins Rollen wurde der geschilderte Sachverhalt durch den Mieter einer Wohnung gebracht, der sich mit dem Testamentvollstrecker des Vermieters über die Nachzahlung von Betriebskosten auseinandergesetzt hat, nachdem der Vermieter im Jahr 2009 verstorben war.
Einen Monat vor dem Tod des Vermieters erteilte der damalige Testamentvollstrecker und Betreuer dem Mieter der Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 31.12.2008, da der Betreuer zuvor mit dem Mieter eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums von 12 auf 19 Monate vereinbart hatte. Grund für diese Verlängerung war die erst dadurch möglich gewordene Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung. [mehr » ]
Von immobilo_theresa
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geschrieben am 14. August 2011
Preissprünge bei den Top-Lagen. Auf den Finanzmärkten ist bei deutschen Immobilien ein leichter Aufwärtstrend zu erkennen. Überhitzung droht den Immobilienmärkten nach Ansicht der Deutschen Bank also noch keine, allerdings sind derzeit bei besonders hochwertigen Objekten in Top-Lagen Preissprünge zu erkennen. „Das sind nur wenige Quartiere in Deutschland“, beschwichtigt Tobias Just, Chefanalyst der Deutschen Bank für die Immobilienmärkte, in Frankfurt gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Vor allem in kleineren Städten seien noch ausreichend Objekte am Markt. [haufe]
Mieter-Bonitätscheck bei ImmobilienScout24. ImmobilienScout24 bietet in Kooperation mit der SAF Forderungsmanagement GmbH seinen Maklern oder Vermietern einen Bonitätscheck an, anhand dessen bereits vor Vertragsabschluss die Zahlungsfähigkeit des Interessenten geprüft werden kann. So soll Mietnomaden und Vandalismus vorgebeugt werden. SAF greift für den Check auf personen- und sachbezogene Daten wie negative Zahlungserfahrungen, Inkasso, eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren und ähnliches zurück. [ImmobilienScout24]
BGH: Verwalter darf auf Rückgabe von Verwaltungsunterlagen klagen. Nachdem ein Eigentümer Abrechnungsunterlagen auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht mehr an der Verwalter zurückgegeben hatte, klagte dieser. Erst im Lauf des Rechtsstreits gab der Eigentümer die Unterlagen zurück. Der Bundesgerichtshof gab dem Verwalter Recht: Er muss zwar dem Eigentümer Einblick gewähren, muss aber die Dokumente nicht aushändigen. Der Verwalte konnte in eigenem Namen klagen, weil zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer ein Leihvertrag bestand. [BGH]
ZEW: Jeder dritte Senior mit Immobilienbesitz muss sein Objekt noch abbezahlen. Eine Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) brachte zutage, dass jeder dritte Immobilienbesitzer über 65 auch noch im Verlaufe seines Lebensabends seine Immobilie abbezahlen muss. ZEW-Volkswirt Gunnar Lang erklärt dies durch den traditionell hohen Anteil an Senioren, die ihre Vermögen als Altersvorsorge in Immobilien anlegen. Lutz Delius, Geschäftsführer der ImmoKasse GmbH, plädiert daher für die verstärkte Vermittlung der Umkehrhypothek und anderer spezieller Seniorendarlehen. [Themenportal]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 9. Juni 2011
Eine Erbengemeinschaft will eine 90-jährige, fast blinde Mieterin aus ihrer Mietwohnung, in der sie seit 1953 lebt, herausklagen - um das Haus verkaufen zu können. Die Kläger zogen dafür bis vor den obersten Gerichtshof.

Die Richter des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wiesen den Fall an das Landgericht zur nochmaligen Prüfung zurück. Foto: Bundesgerichtshof
Die Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer eines Hauses, das 1953 unter staatlicher Verwaltung an die Beklagte vermietet wurde. Aufsehen erregt der Prozess demnach nicht nur durch die Forderung nach Durchsetzung der Kündigung einer alten, fast blinden Frau, sondern auch durch die Wiederbelebung des Klischees über Ost- und Westdeutsche: Die westdeutsche Erbengemeinschaft will die ostdeutsche Rentnerin aus der Mietwohnung im Einfamilienhaus, das ehemals in der DDR lag, klagen. Das Hauptargument der Kläger ist, das Haus mit einer vermieteten Wohnung nicht verkaufen zu können. [mehr » ]
Von immobilo_katharina
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geschrieben am 25. Mai 2011
Eigentlich ist es laut BGH Urteil unzulässig, dass Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters ändern kann. Nun urteilte das BGH jedoch zugunsten des Vermieters, dass in besonderen Fällen eine Korrektur doch möglich ist.

In Ausnahmefällen ist die Korrektur der Betriebskostenabrechnung auch nach der Abrechnungsfrist zulässig. Foto: Marko Greitschus / pixelio.de
Laut BGH Urteil § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigieren. Grundsätzlich sollen die geltende Abrechnungsfrist sowie der Ausschluss von Forderungen nach dem Ablauf der Frist (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) dazu dienen, Abrechnungssicherheit für den Mieter zu schaffen und Streit zu vermeiden. Im verhandelten Fall jedoch entschied das Gericht zugunsten der Vermieterin, die nach Ablauf der einjährigen Frist eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung vornahm und vom Mieter die ausstehenden Kosten verlangte. [mehr » ]
Von immobilo_katharina
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geschrieben am 6. Mai 2011
Erstattungsansprüche von Mietern für die Kosten von Renovierungsarbeiten der Wohnräume bei Auszug verjähren bereits nach 6 Monaten, so lautet das Urteil der Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofes (BGH).

BGH-Urteil: Die Frist für Erstattungsansprüche von geleisteten Renovierungsarbeiten beträgt 6 Monate. Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Viele Mietverträge enthalten noch immer die Klausel über die durch den Mieter zu leistenden Schönheitsreparaturen bei Kündigung der Wohnräume. Zu diesen Schönheitsreparaturen zählen gemeinhin Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden sowie der Heizkörper, der Türen und Fenster. Dass diese Forderungen von Seiten der Vermieter oftmals unrechtmäßig sind, und im Gegenteil der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist, wissen bislang viele Mieter nicht.
Bereits vor zwei Jahren hatte der BGH entschieden, dass Mieter, die beim Auszug zu Unrecht renoviert haben, von ihrem Vermieter eine Kostenrückerstattung für die Renovierungsarbeiten verlangen können (BGH VIII ZR 302 /07). Das neue Urteil des BGH regelt nun den Zeitraum, binnen dem die Mieter diese Kostenansprüche an den Vermieter erheben können. So urteilte das BGH, dass die Erstattungsansprüche 6 Monate nach Auszug verjähren (BGH VIII ZR 195 / 10). [mehr » ]
Von immobilo_katharina
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geschrieben am 12. April 2011
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt das Recht der Fernwärmekunden und fordert eine transparente Darstellung der Kosten. Aus den Lieferverträgen der Energieversorger muss deutlich werden, warum Mieter und Wohnungsunternehmen höhere Energiekosten zahlen sollen.

Fernwärme: BGH stärkt Rechte der Verbraucher. Foto: Markus Kräft /pixelio.de
Fernwärmekunden können sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen undurchsichtige Preiserhöhungen wehren. Der BGH hatte am vergangenen Mittwoch in Karlsruhe entschieden, dass Fernwärmekunden das Recht besitzen, „offensichtliche“ Abrechnungsfehler zu verweigern und Preisanpassungsklauseln nicht zu akzeptieren. Beanstandet wurde zudem eine Koppelung der Preisanpassung bei Fernwärme an die Ölpreisentwicklung. [mehr » ]
Von immobilo_luisa
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